Keine Änderung der Sachlage nach Lockerungen vom 26.05.2020

Auch nach der verkündeten erneuten Lockerungen vom 26.05.2020 hat sich für die Immobilienverwalter die Sachlage nicht verändert. Weiterhin dürfen keine Gremiensitzungen und Eigentümerversammlungen stattfinden. Insoweit dürfen wir auf den sehr übersichtlichen Überblick auf www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/ verweisen. Sobald wir hier etwas neues Wissen und sich für Sie Veränderungen ergeben werden wir an dieser Stelle wieder informieren. Die […]