Zweckentfremdungssatzung Garmisch-Partenkirchen

(Inkrafttreten: 01.10.2025)

Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat zum 01. Oktober 2025 eine neue Zweckentfremdungssatzung erlassen. Ziel dieser Satzung ist es, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und der zunehmenden Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen entgegenzuwirken.

Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet und schreibt vor, dass Wohnraum grundsätzlich nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Eine Genehmigung der Gemeinde ist erforderlich, wenn Wohnraum

  • zu mehr als 8 Wochen im Jahr touristisch vermietet,
  • zu mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt,
  • baulich umgewandelt oder über drei Monate leerstehend ist.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden. Genehmigungen gelten zudem für und gegen Rechtsnachfolger, also auch für neue Eigentümer nach einem Verkauf.

Die neue Regelung soll sicherstellen, dass in Garmisch-Partenkirchen auch künftig ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Einheimische, Arbeitnehmer und Familien zur Verfügung steht.

Für Eigentümer und Kaufinteressenten empfehlen wir, sich vor einer geplanten Nutzungsänderung oder Ferienvermietung direkt mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen, Bauverwaltung (Abteilung 60.1), in Verbindung zu setzen.

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Garmisch-Partenkirchen

 

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