Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten

Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt seit der bundesweiten Neuregelung einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers als auch des Käufers ein. Daher ist es nur fair, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird.

Als A. Zürker Immobilien stehen wir dabei seit über 50 Jahren und in dritter Generation für unsere Devise „Transparenz, Klarheit, Wahrheit" – gerade beim Thema Provision legen wir Wert auf klare, offene Vereinbarungen. Ein eingespieltes Team von sieben Mitarbeitern begleitet Sie dabei.

Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?

In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer die Kosten je zur Hälfte. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Varianten vor:

  • Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien die Provision je zur Hälfte zahlen.
  • Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns als Makler und zahlt zunächst die volle Provision. Später wird im Kaufvertrag mit dem Käufer vereinbart, dass dieser einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Allerdings muss der Auftraggeber dabei immer mindestens die Hälfte der Maklergebühren tragen.
  • Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.

Maklervertrag in Schriftform

Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf nun der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen. Welche Form der Zusammenarbeit für Sie sinnvoll ist, klären wir gern im Rahmen eines Maklerauftrags.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen

Beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall wert sind:

  • Wir kennen uns optimal mit dem gesamten Verkaufsprozess aus und übernehmen alle anfallenden Aufgaben.
  • Wir wissen, welche Dokumente für den Immobilienverkauf benötigt werden und können Ihnen diese zeitnah besorgen.
  • Mit fundierter Bewertungskompetenz – unser Inhaber Alexander Zürker ist Immobilienfachwirt (IHK) und auf die Grundstücks- und Gebäudebewertung spezialisiert – ermitteln wir über eine fundierte Wertermittlung einen angemessenen Preis.
  • In unserer Datenbank haben wir viele vorgemerkte Kaufinteressenten, was den gesamten Verkaufsprozess abkürzen kann.
  • Mit unseren bewährten und innovativen Vermarktungsmaßnahmen machen wir Ihren Immobilienverkauf bekannt.
  • Bei uns erhalten Sie Rechtssicherheit und profitieren von einer reibungslosen Vertragsabwicklung.
  • Wir verkaufen Immobilien schnell und zu einem zufriedenstellenden Preis.

Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen.

Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne – natürlich völlig unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns gleich mit dem Immobilienverkauf in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Häufige Fragen zur Maklerprovision für Verkäufer in Garmisch-Partenkirchen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen?

Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision beim Immobilienverkauf zu gleichen Teilen. Die genaue Höhe besprechen wir transparent im Vorfeld – so wissen Sie schon vor der Beauftragung, womit Sie rechnen können:

  • Geteilte Maklerkosten – Käufer und Verkäufer tragen je ihren Anteil
  • Klare Vereinbarung in Textform vor Beginn der Zusammenarbeit
  • Keine versteckten Kosten – volle Transparenz von Anfang an

Abweichungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verhandelbar.

Wann zahle ich die Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen?

Fälligkeit: nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags. Vor dem Notartermin entstehen keine Kosten — auch nicht bei:

  • Wertermittlung
  • Erstellung des Exposés
  • Inseraten in Portalen
  • Besichtigungsterminen
  • Verhandlungen mit Interessenten

Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.

Was ist das Bestellerprinzip in Garmisch-Partenkirchen?

Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: Käufer und Verkäufer teilen die Provision je zur Hälfte. Der Grundgedanke:

  • Der Auftraggeber trägt mindestens die Hälfte der Maklerkosten
  • Der zweite Teil kann im Kaufvertrag auf die andere Partei umgelegt werden
  • Keine Partei zahlt mehr als die andere, wenn beide uns beauftragen

Vor dieser Neuregelung zahlte oft nur der Käufer die volle Provision.

Kann ich die Provision in Garmisch-Partenkirchen verhandeln?

Grundsätzlich ja – die Maklerprovision ist frei verhandelbar:

  • Bei Standard-Immobilien: ist der Spielraum meist begrenzt
  • Bei hochwertigen Objekten: kann sich eine individuelle Vereinbarung anbieten
  • Bei mehreren Objekten: ist eine Sonderkondition möglich

Bei uns sprechen wir transparent über Provisionen — der Wert unserer Leistung steht im Vordergrund.

Welche Leistungen sind in der Provision in Garmisch-Partenkirchen enthalten?

Vollständiger Service:

  • Wertermittlung und Marktanalyse
  • Professionelle Fotos und Exposé
  • Inseratschaltung in Portalen
  • Käuferqualifizierung
  • Persönliche Besichtigungen
  • Verhandlungsführung
  • Vertragsabwicklung und Notarvermittlung
  • Übergabe-Begleitung
Ist die Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen steuerlich absetzbar?

Differenziert je nach Verwendung:

  • Eigenheim-Verkauf: nicht absetzbar
  • Vermietete Immobilie: als Werbungskosten absetzbar
  • Berufsbedingter Umzug: als Umzugskosten absetzbar
  • Ehe/Erbschaft: teilweise absetzbar

Im Zweifel den Steuerberater fragen — wir empfehlen Ihnen gern passende Spezialisten.

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