Maklerprovision beim Gewerbe-Mieten – Verhandlungssache, erfolgsabhängig

Bei Gewerbe kein Bestellerprinzip, frei verhandelbar

Anders als bei Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe nicht. Die Provisionsaufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar. Häufig trägt der Mieter, manchmal wird hälftig geteilt, manchmal allein vom Vermieter. Als Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren in dritter Generation am Immobilienmarkt in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung tätig ist, halten wir es mit unserer Devise Transparenz, Klarheit, Wahrheit: Wir vereinbaren die Konditionen vor Suchstart schriftlich.

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig — nicht früher.

Konditionen-Aufstellung Beratung am Schreibtisch

Übliche Provisionsrahmen

ObjektartÜbliche Provision (zzgl. MwSt.)Wer trägt sie meist
BüroNach Suchaufwand, verhandelbarMieter, oft hälftig
PraxisBranchenüblicher Rahmen, verhandelbarMieter
LadenlokalNach Lage und Aufwand, verhandelbarMieter oder hälftig
GastronomieIndividuell nach Objekt, verhandelbarPächter oder geteilt
HotelIndividuell, oft prozentualVerhandlungssache
Halle / LogistikNach Vertragsvolumen, verhandelbarMieter

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Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Suchaufwand – Off-Market-Suche ist aufwändiger als offene Inserate.
  • Sonderleistungen – Vertragsverhandlung mit Anwalt, Sonderklausel-Prüfung.
  • Diskretions-Anforderungen – bei sensiblen Suchen aufwändiger.
  • Vertrags-Komplexität – lange Festlaufzeiten, Sonderbedingungen.
  • Mietvolumen – bei großen Verträgen oft prozentual angepasst.

Wann gezahlt wird

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen und Verhandlungsvorbereitung – begleitet von IHK-geprüften Fachwirten und einem Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung, Mitglied im IVD – sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Wir tragen das Such-Risiko im Raum Garmisch-Partenkirchen gemeinsam mit Ihnen.

Vertragsunterzeichnung

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen

Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?

Nein. Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar.

Wann ist die Provision fällig?

Mit Mietvertragsunterzeichnung. Vor diesem Zeitpunkt keine Provision.

Sind die Konditionen verhandelbar?

Ja. Wir richten uns nach Suchaufwand, Vertragskomplexität und Sonderleistungen.

Was, wenn der Vermieter die Provision trägt?

Bei vielen Off-Market-Vermietern üblich. Wir klären vor Suchstart, welche Konstellation gilt.

Welche Kosten sind in der Provision enthalten?

Beratung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlung. Anwaltskosten bei Vertragsprüfung trägt der Mieter separat, falls erforderlich.

Gerne für Sie da

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A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 1010

Fax: +49 8821 5 91 11

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