FAQ Wohnungsmiete in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung
Häufige Fragen rund um das Mieten einer Wohnung
Beim Thema Wohnungsmiete tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf — von der Kaution über Kündigungsfristen bis zur Betriebskostenabrechnung. Als Immobilien- und Hausverwaltungsteam in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung beantworten wir sie täglich; hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Mietkaution ist bei Wohnraummietverhältnissen gesetzlich auf einen Höchstbetrag begrenzt, der sich an der Nettokaltmiete orientiert. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in mehreren gleichen Monatsraten zu zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem separaten Konto anlegen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Für Mieter gilt eine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist, die unabhängig davon bleibt, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter fristgerecht zu Monatsbeginn zugehen, damit sie wirksam wird. Die genaue Berechnung im Einzelfall klären Sie am besten mit einem Fachmann.
Was ist die Mietpreisbremse?
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt die Mietpreisbremse, wie weit die Miete bei einer Neuvermietung über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Als Orientierung dient die örtliche Vergleichsmiete. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Wer bezahlt den Makler bei einer Mietwohnung?
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt auch dessen Kosten. In der Praxis beauftragt bei Mietwohnungen fast immer der Vermieter — für Mieter fallen daher in der Regel keine Maklerkosten an. Als A. Zürker Immobilien begleiten wir seit über 50 Jahren in dritter Generation Vermieter wie Mietinteressenten in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung, fair und transparent nach unserer Devise Transparenz, Klarheit, Wahrheit.
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Kostenarten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — darunter Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllbeseitigung und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Rücklagen. Durch unsere eigene WEG-Hausverwaltung kennen wir die Betriebskostenabrechnung aus der täglichen Praxis und ordnen strittige Posten für Sie ein. Details finden Sie unter Nebenkostencheck.
Wann darf die Miete gemindert werden?
Eine Mietminderung ist zulässig, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Wohnqualität spürbar beeinträchtigt — etwa Schimmel, Heizungsausfall oder dauerhafter Lärm. Voraussetzung ist, dass der Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich angezeigt wird.
Was muss im Übergabeprotokoll stehen?
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug. Es sollte Zählerstände, vorhandene Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und ggf. mitüberlassene Ausstattung enthalten. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll.
Innerhalb welcher Frist muss die Betriebskostenabrechnung kommen?
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Versäumt er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Der Anspruch des Mieters auf eine etwaige Gutschrift bleibt hingegen bestehen.
Darf der Vermieter Haustiere verbieten?
Ein pauschales Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam. Kleintiere (Hamster, Fische, Ziervögel) dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung gehalten werden. Für Hunde und Katzen kann der Vermieter eine Genehmigung verlangen, muss sie aber bei berechtigtem Interesse des Mieters erteilen.

Wie schnell muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Umzug erfolgen. Dafür wird eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters benötigt. Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld.
Sind Schönheitsreparaturen Pflicht des Mieters?
Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält. Klauseln mit starren Renovierungsfristen — also festen Zeitabständen unabhängig vom tatsächlichen Zustand — sind unwirksam. Wirksam sind flexible Formulierungen, die auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abstellen. Im Zweifelsfall lohnt eine Prüfung durch den Mieterverein.
Was passiert, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben?
Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, hat der Mieter Anspruch auf eine anteilige Mietminderung — unter Umständen auch rückwirkend. Die Flächenabweichung muss durch ein Aufmaß nachgewiesen werden.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
