Gastronomie verpachten – mit klarer Pachtkonstruktion und passendem Pächter
Pachtvertrag statt klassischem Mietvertrag
Wer ein Restaurant, ein Café oder eine Bar im Raum Garmisch-Partenkirchen verpachtet, arbeitet fast immer mit einem Pachtvertrag und nicht mit einem klassischen Mietvertrag. Der Pächter übernimmt damit den laufenden Betrieb und verdient an ihm — also das ganze Geschäft samt Konzession, Inventar und Betriebsmitteln. Beim Mietvertrag würden nur die Räume überlassen.
Dazu kommt die Frage des Pachtmodells: Festpacht, Umsatzpacht, Hybrid oder Stufenpacht. Welches davon trägt, hängt von Pächter, Standort und Konzept ab.
Pachtmodelle im Überblick
| Modell | Wie strukturiert | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Festpacht | Fester monatlicher Pachtzins | Etablierte Standorte, bonitätsstarke Pächter |
| Umsatzpacht | Anteil am Pächterumsatz | Neue Konzepte, Standort-Aufbauphase |
| Hybrid-Pacht | Festpacht plus Umsatzanteil ab einer Schwelle | Mittelweg zwischen Sicherheit und Beteiligung |
| Stufenpacht | Steigt über die Vertragslaufzeit | Pächter im Aufbau entlasten |
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Was beim Gastro-Pächter geprüft werden muss
Jeden Interessenten prüfen wir, bevor wir ihn Ihnen vorschlagen – und übernehmen auf Wunsch die komplette Pächtersuche für Sie:
- Bonität und Eigenkapital – Gastronomie bindet beim Einzug viel Kapital und bleibt im Betrieb empfindlich.
- Branchen-Erfahrung – Quereinsteiger sind möglich, brauchen aber stärkere Sicherheiten.
- Konzept und Zielgruppe – passt das Konzept zum Standort und zur bestehenden Nachbarschaft?
- Konzessions-Tauglichkeit – kann der Pächter Konzession und Schankerlaubnis beantragen?
- Sicherheiten – Kaution, Bürgschaften, Vorauszahlungen je nach Bonitätshistorie.
Diskretion bei laufendem Betrieb
Beim Pächterwechsel sollten Gäste, Stammkunden, Mitarbeiter und Lieferanten erst dann erfahren, was ansteht, wenn der Übergang geklärt ist. Zu frühe Information kostet Umsatz, und das drückt den Betriebswert und damit oft auch die mögliche Pachthöhe. Wie hoch die Pacht realistisch angesetzt werden kann, klären wir vorab mit einer nachvollziehbaren Einschätzung.
Seit über 50 Jahren und inzwischen in dritter Generation ist A. Zürker Immobilien im Raum Garmisch-Partenkirchen zu Hause. Entsprechend kennen wir die regionalen Gastronomen-Netzwerke und vermarkten Gastronomie fast immer off-market über persönliche Branchen-Kontakte – auf Wunsch begleitet durch unser Maklerteam.
Häufige Fragen zur Gastro-Verpachtung in Garmisch-Partenkirchen
Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
Beim Pachtvertrag darf der Pächter mit dem Objekt Geld verdienen — er übernimmt das ganze Geschäft samt Konzession und Inventar. Beim Mietvertrag werden nur die Räume überlassen. Welche Form für Ihr Objekt passt, ordnet A. Zürker Immobilien vorab ein.
Welches Pachtmodell ist für einen Gastronomiebetrieb sinnvoll?
Bei etablierten Pächtern und Standorten die Festpacht, bei neuen Konzepten eher Umsatz- oder Stufenpacht, dazwischen die Hybrid-Pacht. A. Zürker Immobilien schlägt Ihnen das Modell vor, das zum Konzept passt.
Was passiert mit der Konzession?
Sie ist personengebunden — der Pächter beantragt sie selbst. A. Zürker Immobilien klärt den Genehmigungsstatus vor Vermarktungsstart mit der zuständigen Behörde.
Wie lange laufen Gastro-Pachtverträge in Garmisch-Partenkirchen?
Typisch sind fünf bis zehn Jahre, oft mit Verlängerungsoptionen, so sieht es A. Zürker Immobilien auch in der Region. Pächter investieren beim Einzug hoch — sie brauchen Planungssicherheit.
Was kostet die Verpachtung mit Makler?
Bei Gewerbeobjekten wird die Provision frei verhandelt. A. Zürker Immobilien vereinbart die Höhe vor Vermarktungsstart schriftlich mit Ihnen, und sie wird nur im Erfolgsfall fällig. Bewertung und Erstgespräch sind kostenlos.