Vermietungsprovision beim Gewerbe – frei verhandelbar und erfolgsabhängig

Bei Gewerbe ist die Provision Verhandlungssache, kein gesetzlich festgelegter Satz

Anders als bei Wohnen gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provisionshöhe und kein Bestellerprinzip. Am gewerblichen Vermietungsmarkt in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung vereinbaren Eigentümer, Makler und gegebenenfalls Mieter die Konditionen frei.

Maßstab sind Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und die aktuelle Marktmiete. Marktüblich bewegt sich die Vergütung im Rahmen mehrerer Nettokaltmieten, ohne festen Satz. Wir halten die Konditionen vor Vermarktungsstart schriftlich fest, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.

Auch wer die Provision am Ende trägt — Mieter, Vermieter oder beide zur Hälfte — ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag ausdrücklich geregelt.

Provisions-Rechnung am Schreibtisch Beratungsgespräch mit Eigentümer

Üblicher Provisionsrahmen bei Gewerbevermietungen

ObjektartÜbliche Größenordnung (zzgl. MwSt.)Wer trägt sie meist
BüroMehrere Monatsmieten – je nach VermarktungsaufwandMieter
PraxisMehrere MonatsmietenMieter
LadenlokalMehrere Monatsmieten – lageabhängigMieter, manchmal hälftig
GastronomieMehrere Monatspachten – je nach VertragskomplexitätPächter oder geteilt
HotelIndividuell, oft anteilig an der JahrespachtVerhandlungssache
Halle / LogistikMehrere MonatsmietenMieter

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Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Vermarktungsaufwand – Off-Market-Suchen sind aufwändiger als offene Inserate.
  • Sonderleistungen – Energieausweis-Beschaffung, Bauvoranfragen, Mieteranwalt-Koordination.
  • Vertragsstruktur – komplexe Pachtverträge (Hotel) brauchen mehr juristische Arbeit.
  • Diskretion-Anforderungen – sensible Mieterwechsel mit anonymisierter Vermarktung.
  • Verhandlungs-Komplexität – institutionelle Mieter prüfen länger und intensiver.

Wann die Provision wirklich fällig wird

Fällig wird die Provision nur bei erfolgreichem Abschluss — also nach Mietvertragsunterzeichnung und Übergabe. Bewertung, Beratung, Exposé-Erstellung, Mieter-Akquise und der gesamte Vermietungsablauf stecken in dieser erfolgsabhängigen Vergütung.

Externe Kosten für Grundbuch, Energieausweis, Anwalt oder Fotos trägt der Eigentümer separat. Wir benennen sie vorab, damit später nichts nachkommt.

Erfolgreiche Vertragsunterschrift

Häufige Fragen zur Vermietungsprovision in Garmisch-Partenkirchen

Wer trägt die Provision bei Gewerbe?

Üblicherweise der Mieter, manchmal geteilt. Ein gesetzliches Bestellerprinzip wie bei Wohnen gibt es hier nicht. A. Zürker Immobilien vereinbart die Verteilung vor Vermarktungsstart.

Wann ist die Provision fällig?

Nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss und Übergabe. Erstgespräch und Bewertung sind bei A. Zürker Immobilien kostenlos.

Sind die Konditionen verhandelbar?

Ja — jede Vermietung ist anders. A. Zürker Immobilien orientiert sich an Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Objektgröße.

Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?

Externe Gebühren: Grundbuch, Vermessungsamt, Energieausweis, professionelle Fotos, Anwaltskosten. A. Zürker Immobilien benennt sie im Vorfeld, sodass Sie den Rahmen vorher kennen.

Was, wenn der Mieter abspringt?

Kommt der Mietvertrag nicht zustande, entsteht keine Provision. A. Zürker Immobilien trägt das Vermarktungs-Risiko mit — erst der unterschriebene Vertrag löst die Vergütung aus.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder

A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 1010

Fax: +49 8821 5 91 11

A. Zürker GmbH

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82467 Garmisch-Partenkirchen

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