Verkaufen Sie mit klaren Energiewerten

Die Energiewerte Ihrer Immobilie sollten Sie kennen

Der Gesetzgeber schreibt den Energieausweis für Wohn- und Gewerbegebäude verbindlich vor. Damit hat ein Kaufinteressent schon bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, den es je nach Gebäude in zwei verschiedenen Varianten gibt. Welche Fassung im Einzelfall gefordert ist und welche Angaben sie enthalten muss, sagt Ihnen ein Energieberater oder die zuständige Stelle.

Der bedarfsbasierte Energieausweis

Dieser Ausweis ist für kleinere Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die vor Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) errichtet und seither nicht auf deren Anforderungen modernisiert wurden. Ob Ihr Objekt darunterfällt, klärt ein Energieberater anhand von Bauantrag und Modernisierungsnachweisen.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr Wohnungen sowie bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihre Wohnung zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt. Weil A. Zürker Immobilien auf wohnwirtschaftliche Immobilien spezialisiert ist, wissen wir, welche Variante für welches Wohngebäude im Werdenfelser Land und den Nachbarorten verlangt wird, damit Sie die Energiewerte Ihrer Wohnung Kaufinteressenten von Anfang an belegen können.

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Häufige Fragen zum Energieausweis beim Wohnungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen

Brauche ich beim Wohnungsverkauf einen eigenen Energieausweis für meine Wohnung?

Nein. Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Eigentumswohnung. Sie benötigen also eine Kopie des Gebäudeausweises, und den hat in aller Regel die Hausverwaltung. A. Zürker Immobilien fordert ihn für Sie an, bevor Ihre Wohnung inseriert wird.

Wann muss der Energieausweis beim Wohnungsverkauf vorliegen?

Bereits vor der Anzeige, denn die wichtigsten Energiekennwerte gehören ins Inserat. Bei der Besichtigung legen Sie ihn unaufgefordert vor, beim Verkauf geht er an den Käufer über. Weil die Beschaffung über die Verwaltung ein paar Tage dauern kann, kümmert sich A. Zürker Immobilien früh darum.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was gilt für mein Wohngebäude?

Kleinere ältere Wohngebäude, die energetisch nicht modernisiert wurden, brauchen meist den Bedarfsausweis. Bei größeren Häusern sowie bei neueren oder sanierten Gebäuden ist auch der Verbrauchsausweis zulässig. Welche Variante zutrifft, klärt der Energieberater anhand von Bauunterlagen und Modernisierungsnachweisen; A. Zürker Immobilien vermittelt Ihnen den passenden Ansprechpartner.

Was tue ich, wenn die Hausverwaltung keinen gültigen Energieausweis hat?

Dann muss ein neuer für das Gebäude erstellt werden, und beauftragt wird er über die Eigentümergemeinschaft, nicht von Ihnen allein. Das braucht Vorlauf und sollte nicht erst beginnen, wenn der Käufer schon wartet. A. Zürker Immobilien spricht die Verwaltung im Raum Garmisch-Partenkirchen direkt an und behält den Termin im Blick.

Beeinflusst die Energieklasse den Verkaufspreis meiner Wohnung?

Ja, spürbar. Käufer rechnen absehbare Sanierungskosten in ihr Gebot ein, und bei Eigentumswohnungen kommt die Frage dazu, ob die Gemeinschaft eine energetische Sanierung plant und wie gut die Rücklage gefüllt ist. Alexander Zürker ist Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung und ordnet diesen Punkt bei der Wertermittlung Ihrer Wohnung ein.

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