Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision
Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten
Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt bundesweit einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler im Raum Garmisch-Partenkirchen verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers wie des Käufers ein. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird – ihre Höhe halten wir vorab schriftlich mit Ihnen fest.
Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?
In der Regel tragen Verkäufer und Käufer die Kosten zu gleichen Teilen. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Varianten vor:
- Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien die Maklerprovision je zur Hälfte zahlen.
- Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns als Makler und zahlt zunächst die volle Provision. Später wird im Kaufvertrag mit dem Käufer vereinbart, dass dieser einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Allerdings muss der Auftraggeber dabei immer mindestens die Hälfte der Maklergebühren tragen.
- Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.
Maklervertrag in Schriftform
Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen
- Beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall wert sind:
- Wir kennen uns optimal mit dem gesamten Verkaufsprozess aus und übernehmen alle anfallenden Aufgaben.
- Wir wissen, welche Dokumente für den Immobilienverkauf benötigt werden und können Ihnen diese zeitnah besorgen.
- Den Preis setzen wir mit Marktkenntnis aus dem Werdenfelser Land an – die Bewertung übernimmt bei A. Zürker Immobilien ein Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung.
- In unserer Datenbank haben wir viele vorgemerkte Kaufinteressenten aus Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten, was den gesamten Verkaufsprozess abkürzen kann.
- Mit unseren bewährten und innovativen Vermarktungsmaßnahmen machen wir Ihren Immobilienverkauf bekannt.
- Bei uns erhalten Sie Rechtssicherheit und profitieren von einer reibungslosen Vertragsabwicklung.
- Wir verkaufen Immobilien zügig und zu einem zufriedenstellenden Preis.
- Die Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfall für Sie an.
Der Wert Ihrer Immobilie?
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Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen.
Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne – natürlich völlig unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns gleich mit dem Immobilienverkauf beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen — so sieht es die bundesweit einheitliche Regelung für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser vor. Die konkrete Höhe inklusive Mehrwertsteuer wird vorab schriftlich vereinbart, bevor wir tätig werden.
Bei uns von A. Zürker Immobilien fallen keine Vorabkosten an — die Provision wird erst beim Notartermin und tatsächlichen Verkaufsabschluss fällig.
Wann muss ich die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen zahlen?
Die Maklerprovision wird erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig — nicht schon bei Beauftragung oder Vermarktungsstart. Wenn der Verkauf nicht zustande kommt, fallen für Sie als Verkäufer keine Kosten an.
Bei uns von A. Zürker Immobilien sind alle Vorleistungen wie Wertermittlung, Exposé, Vermarktung und Besichtigungen ohne Vorabkosten inkludiert — wir tragen das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung.
Was leistet die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen?
In der Provision sind alle Leistungen enthalten, die zu einem erfolgreichen Verkauf führen:
- Professionelle Wertermittlung mit Marktanalyse
- Vollständige Aufbereitung der Verkaufsunterlagen
- Hochwertige Fotos und Grundrisszeichnungen
- Exposé mit allen Pflichtangaben
- Vermarktung über alle relevanten Portale
- Besichtigungen und Bonitätsprüfung der Interessenten
- Verhandlungsführung in Ihrem Interesse
- Notartermin-Vorbereitung und -Begleitung
Wir bei A. Zürker Immobilien halten diese Punkte in einem Leistungsverzeichnis im Maklervertrag fest, damit Sie sehen, wofür die Provision anfällt.
Können Verkäufer und Käufer die Provision in Garmisch-Partenkirchen anders aufteilen?
Theoretisch ja — der Auftraggeber kann auch die volle Provision allein tragen, wenn das vertraglich so vereinbart wird. In der Praxis wird das selten gemacht, weil die meisten Käufer die hälftige Beteiligung als marktüblich akzeptieren.
Wichtig: Der Beauftragende (in der Regel der Verkäufer) muss mindestens die Hälfte der Provision tragen — eine Abwälzung der vollen Kosten auf den Käufer ist gesetzlich nicht möglich. Welche Variante zu Ihrem Verkauf passt, klären wir von A. Zürker Immobilien vor der Beauftragung mit Ihnen.
Lohnt sich die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen?
In den meisten Fällen ja: Ohne belastbare Marktdaten wird der Angebotspreis oft zu hoch oder zu niedrig angesetzt — zu hoch bedeutet lange Standzeit, zu niedrig verschenkten Erlös. Hinzu kommen rechtliche Sicherheit und Zeitersparnis.
Wir bei A. Zürker Immobilien sind auf wohnwirtschaftliche Immobilien spezialisiert und erleben in Garmisch-Partenkirchen und im Umland regelmäßig, dass Privatverkäufer nach mehreren Monaten erfolglosem Vermarktungsversuch zu uns kommen — die Wohnung ist dann am Markt schon „verbrannt".
Bekomme ich Geld zurück, wenn die Wohnung in Garmisch-Partenkirchen nicht verkauft wird?
Wenn der Verkauf nicht zustande kommt, fallen für Sie als Auftraggeber keine Kosten an — die gesamten Vorleistungen tragen wir wirtschaftlich. Eine Rückerstattung gibt es deshalb nicht zu geben.
Wir bei A. Zürker Immobilien arbeiten ausschließlich erfolgsabhängig. Sie zahlen Provision nur dann, wenn Sie auch tatsächlich verkauft haben — keine versteckten Kosten, keine Vorab-Gebühren.