Das geerbte Haus vermieten im Raum Garmisch-Partenkirchen

Unsere Makler unterstützen Sie auch in Extremsituationen

Haben Sie vor Kurzem ein Haus geerbt, an dem Ihr Herz hängt? Können Sie aus verschiedenen Gründen nicht selbst einziehen, möchten es aber auch nicht verkaufen? Dann ist die Vermietung womöglich Ihr Weg. Prüfen Sie allerdings vorab, ob sie sich für Sie finanziell trägt.

Wir wissen aus Erfahrung, wie schwer eine solche Entscheidung in einer solchen Lage fällt. Deshalb stehen wir Ihnen vor Ort in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zur Seite.

Im ersten Moment ist es schön, etwas zu erben. Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick auf die Lage und die Frage, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten oder ob Sie es besser ausschlagen. Klären Sie dafür unter anderem, ob auf dem Haus Hypotheken oder Grundschulden lasten. Dazu müssen Sie Ihren Erbschein vorlegen. Womöglich haben Ihre Eltern oder diejenigen, von denen Sie das Haus geerbt haben, in einem Testament auch festgehalten, was damit geschehen soll.

Wir raten Ihnen in jedem Fall dazu, sich über den Wert des Hauses zu informieren, bevor Sie das Erbe antreten.

Wie viel ist Ihr Haus wert? Wenn Sie das herausfinden möchten, helfen Ihnen erfahrene Immobilienmakler gerne weiter. Wir ermitteln anhand verschiedener Kriterien wie der Lage, der Ausstattung und des Modernisierungsgrads, welcher Wert für Ihr Haus realistisch ist. Nutzen Sie dafür gerne unsere unverbindliche Wertermittlung Ihres Hauses.

Steht der Wert Ihres Hauses erst einmal fest, können Sie in Ruhe darüber nachdenken, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Informieren Sie sich zusätzlich über die Höhe der Erbschaftsteuer – die klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater – und über eine mögliche Hypothek, mit der Ihr Haus belastet ist. Entscheiden Sie erst danach.

Bei der Entscheidungsfindung helfen wir Ihnen gerne.

Haben nicht nur Sie, sondern auch Ihre Geschwister geerbt? Dann kann es jetzt kompliziert werden – zumindest dann, wenn Ihre Eltern in ihrem Testament nichts dazu geregelt haben, was mit dem Haus geschehen soll.

Mit oder ohne Regelung kommen generell mehrere Wege in Betracht.

Option 1: Ein Geschwisterkind übernimmt das Haus als Besitzer und muss die anderen auszahlen.

Option 2: Vielleicht haben Sie und Ihre Geschwister das Haus aber auch zu gleichen Teilen geerbt. Dann entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft, in der jedem Kind der gleiche Teil des Erbes zusteht. Weil damit auch jedes Kind haftbar ist, sind viele bemüht, diese Gemeinschaft möglichst schnell wieder aufzulösen.

Sind Sie Alleinerbe und möchten Sie in das geerbte Haus ziehen? Dann machen Sie sich vorab Gedanken darüber, ob das Haus Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Vermieten oder verkaufen können Sie es natürlich später immer noch.

Wenn Sie planen, das Haus selbst zu bewohnen, sollten Sie jedoch Antworten auf folgende Fragen finden:

  • Entspricht das Haus meinen Bedürfnissen bzw. denen meiner Familie?
  • Muss ich vor dem Einzug noch aufwendig sanieren?
  • Welche Kosten kommen bei einer Modernisierung/Sanierung auf mich zu?
  • Wie viel kostet ein Umzug?

Tipp: Auf Immobilienerben kommt in der Regel eine Erbschaftsteuer zu. Wie hoch sie ausfällt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater – über die grundsätzlichen Zusammenhänge informieren wir Sie gerne.

Wer ein Haus erbt, möchte nicht zwangsläufig selbst einziehen. Vielleicht liegt es viel zu weit vom Arbeitsplatz entfernt. Oft hängt das Herz jedoch an der geerbten Immobilie. Dann kommt auch eine Vermietung in Frage. Behalten Sie dabei im Kopf, dass eine Hausvermietung mit viel Aufwand verbunden ist.

Das müssen Sie bei der Hausvermietung beachten:

  • Die Mieteinnahmen sollten nicht nur die laufenden Kosten decken, sondern auch erforderliche Sanierungen und Modernisierungen ermöglichen.
  • Vermieter sind der direkte Ansprechpartner ihrer Mieter. Sie können uns als Makler aber auch mit dem Mietmanagement beauftragen.
  • Als Vermieter stellen Sie Ihren Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu.
  • Über einige gesetzliche Regelungen müssen Sie sich informieren. Die Miete lässt sich beispielsweise nicht beliebig oft erhöhen.

Was tun, wenn das Haus vermietet ist?

Ist das Haus, das Sie geerbt haben, vermietet, geht das Mietverhältnis auf Sie als Erben über. Dass Sie der neue Vermieter sind, müssen Sie Ihren Mietern mitteilen – auch dann, wenn eine Erbengemeinschaft besteht.

Möchten Sie das Haus selbst nutzen und einziehen, können Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich bestehen und darf nicht vorgeschoben sein. Andernfalls muss man mit hohen Schadensersatzforderungen seitens des Mieters rechnen.

Gut zu wissen: Mieter, die nach dem Tod ihres bisherigen Vermieters nicht sicher sind, wie die Eigentumsverhältnisse geregelt sind, können die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen.

Kompetente Beratung

Haben Sie ein Haus geerbt, sind sich aber nicht sicher, ob Selbstnutzung oder Vermietung die richtige Option ist? A. Zürker Immobilien ist ein Familienunternehmen in dritter Generation und seit über einem halben Jahrhundert im Werdenfelser Land rund um Garmisch-Partenkirchen für Eigentümer da. Erbschaftsimmobilien sind dabei einer unserer Schwerpunkte.

Wir helfen Ihnen, zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen, und gehen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile durch, die Selbstnutzung oder Vermietung für Sie mit sich bringen können.

Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns oder stellen Sie direkt Ihre Vermietungsanfrage – im Raum Garmisch-Partenkirchen stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen beratend zur Seite.

Häufige Fragen zum geerbten Haus zur Vermietung in Garmisch-Partenkirchen

Soll ich das geerbte Haus in Garmisch-Partenkirchen vermieten oder verkaufen?

Beides kann sinnvoll sein – das hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem Zustand des Hauses und Ihren Zielen ab. Bei Einfamilienhäusern ist der Verkauf häufig die wirtschaftlich naheliegendere Lösung, weil eine laufende Vermietung erhebliche Verwaltungs- und Sanierungspflichten mit sich bringt.

A. Zürker Immobilien erstellt Ihnen dazu gerne eine unverbindliche Vergleichsrechnung – bei vielen geerbten Häusern zeichnet sich dabei recht klar ab, welcher Weg der passendere ist.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Haus in Garmisch-Partenkirchen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten – die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad, vom Verkehrswert des Hauses und von den geltenden Freibeträgen ab. Für nahe Angehörige fallen die Freibeträge deutlich höher aus als für entferntere Erben, und selbst genutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt sein.

Weil das steuerlich schnell komplex wird, klären Sie die konkreten Beträge am besten mit Ihrem Steuerberater. A. Zürker Immobilien arbeitet bei Bedarf mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.

Was ist mit Hypotheken auf dem geerbten Haus in Garmisch-Partenkirchen?

Bestehende Hypotheken und Grundschulden gehen mit dem Haus auf die Erben über – der Erbe tritt in den Kreditvertrag ein, und die Bank prüft dabei oft die Bonität neu. Ist der Nachlass überschuldet, kann eine Ausschlagung des Erbes sinnvoll sein; dafür gelten allerdings gesetzliche Fristen, die Sie unbedingt einhalten müssen.

Die genauen Fristen klären Sie am besten mit dem Nachlassgericht oder einem Notar. Verschaffen Sie sich vor Annahme oder Ablehnung einen klaren Überblick über alle Belastungen – bei der Recherche im Grundbuch hilft Ihnen A. Zürker Immobilien gerne.

Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft beim Haus in Garmisch-Partenkirchen?

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft – dann muss jede wesentliche Entscheidung gemeinsam getroffen werden, auch die Vermietung. Mögliche Lösungen sind die Auszahlung einzelner Erben, ein gemeinsamer Verkauf mit Aufteilung des Erlöses oder eine professionelle Verwaltung als Kompromiss.

Bleibt eine Einigung aus, droht am Ende die Teilungsversteigerung, die meist mit spürbaren Abschlägen verbunden ist. In festgefahrenen Situationen vermittelt A. Zürker Immobilien und sucht mit allen Beteiligten nach einer tragfähigen Lösung.

Welche Sanierungspflichten kommen auf den Erben zu in Garmisch-Partenkirchen?

Bei älteren Häusern können nach dem Erbfall bestimmte Modernisierungs- und Energiesparpflichten greifen – etwa beim Austausch alter Heizungen oder bei der Dämmung. Für die Umsetzung sieht der Gesetzgeber Übergangsfristen vor; welche konkret gelten, hängt vom Baujahr und Zustand des Hauses ab und lässt sich am besten mit einem Energieberater oder Fachhandwerker klären.

A. Zürker Immobilien schätzt mit Ihnen den Sanierungsbedarf ein – manchmal lohnt sich der Verkauf "wie besichtigt", weil die Sanierungskosten den Mehrertrag aus der Vermietung übersteigen.

Was passiert bei einem laufenden Mietverhältnis im geerbten Haus in Garmisch-Partenkirchen?

Ein bestehendes Mietverhältnis geht ohne Unterbrechung auf die Erben über – der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" gilt sinngemäß auch im Erbfall. Die Mieter müssen formell über den neuen Eigentümer informiert werden. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist zwar möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft: Der Eigenbedarf muss echt und nachvollziehbar begründet sein.

Auf Wunsch übernimmt A. Zürker Immobilien die komplette Kommunikation mit den Mietern und führt das laufende Mietverhältnis über unser Mietmanagement weiter.

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