Nach der Scheidung das Haus vermieten im Raum Garmisch-Partenkirchen
Eine Option für alle, die sich auch nach der Trennung noch gut verstehen
Wenn sich die Wege trennen, ist das selten schön – erst recht nicht, wenn ein gemeinsames Haus im Spiel ist. Dann stellt sich schnell die Frage, was mit diesem geschehen soll. Möchte weder Ihr Partner noch Sie das Haus behalten, kommt ein Verkauf aber ebenfalls nicht in Frage, sollten Sie über eine Vermietung nachdenken.
Scheidungsimmobilien sind einer unserer Schwerpunkte: Als Familienunternehmen in dritter Generation begleiten wir von A. Zürker Immobilien Sie in dieser sensiblen Lage diskret und neutral – vor Ort in Garmisch-Partenkirchen und der Region.
Entscheiden Sie sich für die Vermietung, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie das Haus gemeinsam mit Ihrem Expartner vermieten. In einigen Punkten muss also Einigkeit bestehen: Der Mieter braucht von Ihnen die jährliche Nebenkostenabrechnung, und das Haus muss instand gehalten werden.
Kommen Sie miteinander noch gut zurecht, kann die Vermietung eine attraktive Lösung sein, die jedem von Ihnen die Hälfte der Mieteinnahmen sichert. Auf Wunsch übernehmen wir die Vermietung mit professionellem Mietmanagement als neutraler Dritter zwischen den Ex-Partnern.
Natürlich gibt es nach einer Scheidung noch zahlreiche weitere Möglichkeiten: So kommen eine Eigentumsübertragung oder eine Teilungsversteigerung in Betracht.
Bei der Eigentumsübertragung geht das Immobilieneigentum auf einen der Partner über, der den anderen auszahlt; eine neutrale Wertermittlung Ihres Hauses schafft dafür die Grundlage.
Eine Teilungsversteigerung kommt in Betracht, wenn einer der Ehepartner das Haus verkaufen möchte, der andere aber nicht. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann der Verkaufswillige eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht einklagen. Möglich ist das jedoch erst nach der Scheidung.
Vergessen Sie nicht, sich über den laufenden Kredit Gedanken zu machen
Haben Sie für Ihr Haus einen Kredit aufgenommen, muss dieser zurückgezahlt werden. Dabei gilt: Beide Personen haften. Zahlt Ihr Partner nicht, müssen Sie den Kredit trotzdem an die Bank zurückzahlen.
Tilgen Sie den Kredit auch weiterhin, denn sonst droht womöglich die Zwangsversteigerung Ihres Hauses. Entscheiden Sie sich für die Vermietung, starten Sie im Großraum Garmisch-Partenkirchen unkompliziert mit Ihrer Vermietungsanfrage.
Häufige Fragen zur Hausvermietung bei Scheidung in Garmisch-Partenkirchen
Lohnt sich die gemeinsame Vermietung des Hauses nach Scheidung in Garmisch-Partenkirchen?
Das funktioniert nur bei gutem Restverhältnis und langfristiger Bereitschaft zur gemeinsamen Verwaltung. Bei Häusern mit niedriger Mietrendite ist der Verkauf oft die wirtschaftlich klarere Lösung.
Entscheiden Sie sich für die Vermietung, empfehlen wir eine professionelle Mietverwaltung als neutralen Dritten – das nimmt Streit zwischen Ex-Partnern von vornherein den Anlass. A. Zürker Immobilien übernimmt diese Rolle über das Mietmanagement diskret und neutral.
Was passiert mit dem laufenden Hauskredit nach Scheidung in Garmisch-Partenkirchen?
Beide Ex-Partner haften gesamtschuldnerisch – die Bank kann jeden einzeln in voller Höhe in Anspruch nehmen. Zahlt ein Partner nicht, muss der andere einspringen, sonst droht die Zwangsversteigerung.
Als Lösungen kommen die gemeinsame Tilgung aus den Mieteinnahmen, die Auszahlung eines Partners mit Schuldübernahme oder ein Verkauf zur Schuldentilgung in Frage. A. Zürker Immobilien arbeitet bei Schuldumbuchungen mit den Banken zusammen und bindet für die rechtlichen Fragen Ihren Anwalt oder Notar ein.
Was bedeutet eine Teilungsversteigerung des Hauses in Garmisch-Partenkirchen?
Sind sich die Partner über das gemeinsame Haus nicht einig, kann einer von ihnen die Teilungsversteigerung einklagen. Die Nachteile: ein deutlicher Wertverlust gegenüber dem freien Verkauf, ein langwieriges Verfahren und ein öffentlicher Ablauf.
A. Zürker Immobilien rät vor jeder Teilungsversteigerung dringend zu einem Vermittlungsversuch – und dazu, die rechtlichen Schritte vorab mit einem Anwalt abzustimmen.
Wie hoch ist die Auszahlung des Ex-Partners beim Haus in Garmisch-Partenkirchen?
Bei gemeinsamem Eigentum richtet sich die Auszahlung nach dem hälftigen Verkehrswert abzüglich der hälftigen Restschuld – für viele Ex-Partner eine substanzielle Hürde. Die genaue Berechnung und die steuerlichen Folgen klären Sie am besten mit einem Anwalt oder Steuerberater.
A. Zürker Immobilien erstellt Ihnen dafür eine neutrale Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage, die erfahrungsgemäß von beiden Seiten akzeptiert wird.
Was bedeutet Zugewinnausgleich beim Haus in Garmisch-Partenkirchen?
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in der Zugewinngemeinschaft. Wertsteigerungen während der Ehe werden bei einer Scheidung hälftig ausgeglichen – auch dann, wenn das Haus einem Partner allein gehört.
Bei langjährigem Besitz kann der Zugewinnausgleich erheblich ausfallen. Für die rechtliche und steuerliche Bewertung arbeitet A. Zürker Immobilien in solchen Fällen eng mit Familienanwälten und Steuerberatern zusammen.
Wann ist Verkauf besser als Vermietung beim Scheidungs-Haus in Garmisch-Partenkirchen?
Für den Verkauf sprechen: ein schlechtes Restverhältnis, Liquiditätsbedarf, der Wunsch nach einer endgültigen Trennung der Vermögen, hoher Sanierungsbedarf und eine niedrige Mietrendite.
Bei Einfamilienhäusern mit ihren typischerweise niedrigen Mietrenditen ist der Verkauf in der Mehrzahl der Fälle die wirtschaftlich vernünftigere Option. A. Zürker Immobilien kalkuliert beide Szenarien nachvollziehbar für Sie, damit Sie zu zweit auf derselben Zahlenbasis entscheiden.
Der Wert Ihrer Immobilie?
Erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine erste Preiseinschätzung Ihrer Immobilie.