Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Vermietung eines Hauses in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung
Antworten für Vermieter im Raum Garmisch-Partenkirchen
Welche Steuern fallen bei der Hausvermietung an? Wie finde ich einen geeigneten Mieter? Wie erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung? Solche Fragen stellen sich Eigentümer, die ihr Haus in Garmisch-Partenkirchen und im Umland vermieten wollen. Auf die häufigsten davon haben wir hier eine Antwort zusammengetragen.
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Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich mein Haus vermiete?
Mieteinnahmen zählen steuerlich als Einkünfte und sind damit grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Ausgaben, die mit dem Haus zusammenhängen, dürfen Sie als Vermieter im Gegenzug wieder absetzen. Bleiben sie unter einem bestimmten Wert, geht das unmittelbar. Liegen sie darüber, werden sie abgeschrieben – also über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht.
Absetzbar sind unter anderem Kosten für Renovierung und Sanierung, in bestimmten Fällen auch die Maklergebühren. Ebenso zählen die Werbungskosten zu den Posten, die spürbar ins Gewicht fallen.
- Machen Sie sich vor der Hausvermietung schlau, wie Sie Steuern sparen können.
- Achten Sie darauf, dass Ihnen kein Steuernachteil droht, wenn Sie Ihr Haus günstig an Angehörige vermieten.
Sie wissen nicht, welche steuerlichen Vorteile bei der Hausvermietung für Sie infrage kommen? Bei A. Zürker Immobilien arbeiten IHK-geprüfte Fachwirte der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, die Ihnen erste Hinweise geben – die Beratung im Einzelfall gehört immer in die Hände Ihres Steuerberaters.
Unser erster Tipp ist folgender: Sammeln Sie alle Quittungen, die im Bezug auf das Haus anfallen. Haben Sie beispielsweise im Badezimmer ein neues Waschbecken eingebaut, können Sie dieses von der Steuer absetzen.
Was muss ich bei der Festsetzung des Mietpreises berücksichtigen?
Auf den Mietpreis wirken mehrere Faktoren ein: Steht das Haus im Ort oder eher ländlich? Wie weit sind Arztpraxen, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten entfernt?
Diese und zahlreiche weitere Punkte bestimmen, welche Miete Sie für Ihr Haus aufrufen können. Für ein Haus mit Küche lässt sich naturgemäß mehr verlangen als für eines ohne Küche oder gar ohne Tapeten und Bodenbelag. Daneben zählen weitere Ausstattungsmerkmale, zum Beispiel
- Gärten
- Terrassen
- Balkone
- besondere Ausstattungsmerkmale
- und mehr
Als Familienunternehmen arbeitet A. Zürker Immobilien seit über 50 Jahren und in dritter Generation im Werdenfelser Land rund um Garmisch-Partenkirchen und sagt Ihnen, welche Miete in welcher Lage erzielbar ist. Unterschieden wird dabei zwischen „Bestlage“, „guter Lage“, „durchschnittlicher Lage“ und „einfacher Lage“. Eine fundierte Wertermittlung Ihres Hauses bildet dafür die verlässliche Grundlage.
Welche Unterlagen müssen Sie für die Hausvermietung berücksichtigen?
Wer sein Haus vermietet, schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag – und der darf keine ungültigen Klauseln enthalten. Was ein guter Mietvertrag regeln sollte, zeigen diese Beispiele:
- Anschrift
- Wohnfläche und mitvermietete Nebenflächen
- Höhe der Miete
- Staffel- oder Indexmiete
- Kaution
- Mietbeginn und ggf. Mietdauer
- Personen, die einziehen
- Schönheitsreparaturklausel
- Kleinreparaturklausel
- Regelungen über Untervermietung
- Haustiere
- Schneeräumung
- etc.
Welche Klauseln in Ihrem Fall tragen, geht A. Zürker Immobilien vor der Unterschrift mit Ihnen durch.
Woran erkenne ich einen seriösen Mieter?
Niemand will einem Mietpreller oder Mietnomaden aufsitzen, der das Haus womöglich noch verwüstet. Wer auf eigene Faust vermietet, sollte deshalb genau prüfen, wen er einziehen lässt – etwa über eine Mieterselbstauskunft oder eine Schufa-Auskunft. Schon ob ein Interessent pünktlich zum Besichtigungstermin erscheint, liefert einen ersten Eindruck.
Wir nennen Ihnen einige Anhaltspunkte, worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Mieters achten sollten:
- Wie und welche Fragen stellen die Interessenten?
- Wie hoch ist das monatliche Einkommen?
- Wie möchten die Interessenten wohnen und wird das Haus ihren Ansprüchen gerecht?
Dass mit Ihren Mietern alles glattgeht, kann auch A. Zürker Immobilien nicht garantieren. Anhand zahlreicher Kriterien lässt sich aber prüfen, ob ein Interessent zu Ihrem Haus passt. Auf Wunsch übernehmen wir die Mietersuche komplett – mehr dazu bei unserem Mieterfinder. Wollen Sie zusätzlich absichern, informieren wir Sie über eine Mietausfallversicherung.
Wofür hafte ich als Vermieter?
„Eigentum verpflichtet“, heißt es. Sogar im Grundgesetz. Als Hausvermieter tragen Sie deshalb eine Reihe von Pflichten. Einen Teil davon müssen Sie selbst erfüllen, einen anderen dürfen Sie Ihren Mietern übertragen. Sturmschäden etwa beseitigt der Vermieter, die Schneeräumung lässt sich dagegen auf die Mieter übertragen.
Kennen Sie Mängel, die ein Interessent bei der Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennt, sprechen Sie diese besser an – das erspart späteren Ärger. Welche Pflicht bei Ihnen bleibt und welche nicht, ordnet A. Zürker Immobilien für Ihr Haus ein.
Was ist für Vermieter sonst noch wichtig?
Ihrem Mieter können Sie verschiedene Vertragsformen anbieten.
Diese sind:
- unbefristete Mietverträge
- befristete Mietverträge
- Wohnrecht auf Lebenszeit
- Zwischenvermietung
- Untervermietung
- Staffelmietvertrag
- Indexmietvertrag
Sind Sie unschlüssig, welcher Mietvertrag zu Ihrem Haus passt, erläutert Ihnen A. Zürker Immobilien die Vor- und Nachteile der einzelnen Formen und sucht mit Ihnen die beste Lösung. Gerne begleiten wir Sie auch bei der professionellen Vermietung Ihres Hauses – von der Vertragsgestaltung bis zur Übergabe.
Was hat es mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit auf sich?
Beim lebenslangen Wohnrecht darf eine Partei das Haus bis zum Lebensende bewohnen, auch ohne selbst Eigentümer zu sein. Sinnvoll ist das etwa, wenn Eltern das Haus schon zu Lebzeiten an ihre Kinder übergeben, aber weiter darin wohnen bleiben wollen. Häufig steht dahinter der Wunsch, Erbschaftsteuer zu vermeiden.
Das Wohnrecht auf Lebenszeit muss im Grundbuch eingetragen und vertraglich geregelt werden.
Dann erlischt es auch bei einem Eigentümerwechsel nicht. Selbst wenn Ihre Kinder das Haus verkaufen, dürfen Sie bis zu Ihrem Lebensende darin wohnen bleiben. Ausnahmen gibt es dennoch, etwa bei einer Zwangsversteigerung.
Halten Sie alles genau fest, wenn Sie sich für eine solche Lösung entscheiden. Wollen Sie mehr zum Wohnrecht auf Lebenszeit von A. Zürker Immobilien erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf – wir gehen die Vor- und Nachteile mit Ihnen durch.
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