FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Wohnungsvermietung in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung

Wir liefern Ihnen die Antworten

Wie viel Steuern fallen an, wenn ich Wohnungen vermiete? Welcher Mieter passt zu meiner Wohnung? Und welche Arten von Mietverträgen gibt es überhaupt? Die Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir für Vermieter im Raum Garmisch-Partenkirchen in einem FAQ gebündelt.

Welche Steuern kommen bei der Wohnungsvermietung auf mich zu?

Wer eine Wohnung vermietet, zahlt auf die Mieteinnahmen Einkommensteuer. Das sollten Sie einkalkulieren, allzu große Sorgen brauchen Sie sich deswegen aber nicht zu machen. Denn als Vermieter stehen Ihnen ebenso zahlreiche steuerliche Vorteile offen: Ein neues, notwendiges Waschbecken lässt sich absetzen, größere Ausgaben schreiben Sie über Jahre hinweg ab. Selbst unsere Leistungen für Sie sind steuerlich geltend zu machen. Woran Sie vor der Vermietung sonst noch denken sollten, zeigt unsere Checkliste zur Wohnungsvermietung.

  • Informieren Sie sich genau darüber, welche Kosten Sie als Vermieter von der Steuer absetzen können.
  • Informieren Sie sich genau darüber, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten.

Sie wissen noch nicht, wie Sie sich diese Steuervorteile sichern? So umfassend wie ein Steuerberater können wir Sie nicht beraten – wohl aber darauf hinweisen, wo Sie sich einen Überblick verschaffen, was steuerlich alles möglich ist.

Wie hoch darf der Mietpreis sein, den ich für meine Wohnung verlange?

Für die Vermietung Ihrer Wohnung gibt es im Internet bereits einige Tools, die den Mietpreis überschlagen. Für einen ersten Eindruck sind die gar nicht schlecht. Soll die Miete aber auf einer Grundlage stehen, in die wirklich alle Faktoren einfließen, helfen Ihnen unsere erfahrenen Makler gern weiter. Als IHK-geprüfte Fachwirte ermitteln wir die passende Miete für Sie – gern auch im Rahmen einer fundierten Wertermittlung Ihrer Wohnung.

Wir beraten Sie dazu, wie es um die Mikro- und Makrolage Ihrer Wohnung bestellt ist, beantworten Ihnen die Frage, wie viel mehr eine möblierte oder frisch sanierte Wohnung einbringt, und sagen Ihnen, welche Miete besondere Ausstattungsmerkmale rechtfertigen wie:

  • Terrassen,
  • Balkons,
  • und mehr.

Weil die Vermietung unser Spezialgebiet ist, wissen wir, zu welchem Preis sich Ihre Wohnung in Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten vermieten lässt. Natürlich spielt bei der Ermittlung des Mietpreises auch die Lage eine Rolle. Für eine Wohnung in Bestlage verlangen Sie selbstverständlich mehr als für eine Wohnung in einfacher Lage.

Was sollte man bei einer Wohnungsvermietung mit seinen Mietern regeln?

Theoretisch lässt sich ein Mietvertrag auch mündlich schließen – das bleibt aber die Ausnahme. In aller Regel gibt es zwischen Vermieter und Mieter einen schriftlichen Mietvertrag, der die wichtigen Regelungen für das Mietverhältnis festhält. Darin stehen üblicherweise:

  • Name und Anschrift des Mieters und des Vermieters,
  • Geschoss
  • Festlegung der Mietzahlung
  • Besonderheiten bei der Mietzahlung
  • die Höhe der Kaution
  • Mietanfang, Mietdauer und ggf. Mietende
  • die Namen und die Anzahl der Mieter, die einziehen
  • Informationen dazu, wer Schönheitsreparaturen übernimmt
  • Informationen dazu, wer kleinere Reparaturen durchführt und die Kosten für diese trägt
  • Regelungen zur Untervermietung
  • Regelungen zu Haustieren
  • Informationen zum Winterdienst
  • etc.
Wie finde ich einen passenden Mieter?

Vermieter, die ihre Wohnung anbieten, brauchen bei der Auswahl der Mietinteressenten den richtigen Riecher. Denn wer möchte schon einen Messi oder einen Mietnomaden beherbergen, der womöglich auch noch die Mietsache beschädigt? Einen ersten Eindruck vom künftigen Mieter gewinnen Sie über sein Auftreten. Darüber hinaus dürfen Sie eine Schufa- sowie eine Mieterselbstauskunft verlangen. Stellen Sie darin nur zulässige Fragen – nach der Religionszugehörigkeit zum Beispiel dürfen Sie nicht fragen.

Wir nennen Ihnen weitere Anhaltspunkte, die über den richtigen Mietinteressenten entscheiden können:

  • Wo liegt das Nettoeinkommen des Interessenten?
  • Welchen Beruf hat der Mietinteressent?

Hundertprozentig vor Mietschäden oder Mietausfällen schützen können auch wir Sie nicht. Mit über einem halben Jahrhundert Erfahrung in der Vermietung – in dritter Generation am Ort – prüfen wir aber sorgfältig, wie es um die Bonität Ihrer Mieter bestellt ist. Vermietern, die sich zusätzlich absichern möchten, raten wir zu einer sogenannten Mietausfallversicherung. Diese fängt ausstehende Mieteinnahmen und Sachschäden ab. Passende Mietinteressenten stellen wir Ihnen übrigens über unseren Mieterfinder vor.

Was kann als Vermieter auf mich zukommen?

Wer eine Wohnung vermietet, muss damit rechnen, dass im Gebrauch kleinere Mängel oder Schäden entstehen. Für solche Schäden, die bei normaler Nutzung durch den Mieter auftreten, sind Sie als Vermieter zuständig.

Mehr in unserer Infobroschüre

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Wie finde ich den richtigen Mietvertrag?

Mietverträge gibt es in einer ganzen Reihe von Varianten – die stellen wir Ihnen im Einzelnen einmal etwas genauer vor:

Was gilt für unbefristete Mietverträge?

Beim unbefristeten Mietvertrag läuft das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter auf unbestimmte Zeit. Für die Kündigung gilt eine gesetzliche Frist, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richtet – je länger der Mieter in der Wohnung wohnt, desto länger fällt sie in der Regel aus. Die genauen Fristen lassen Sie sich am besten von einem fachkundigen Berater erläutern.

Was hat es mit befristeten Mietverträgen auf sich?

Eine Befristung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt – etwa, wenn Sie die Wohnung danach selbst oder für Familienangehörige nutzen wollen oder wenn Instandhaltungsmaßnahmen anstehen. Den Grund für die Befristung muss der Mieter bereits bei Vertragsschluss schriftlich erhalten haben. Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten, klären Sie am besten mit einem fachkundigen Berater.

Wann kann eine Zwischenvermietung/ Untervermietung sinnvoll sein?

Wichtige Info: Wer seine Wohnung zwischenvermieten/untervermieten möchte, braucht dazu die Erlaubnis seines Vermieters.

Eine Zwischenmiete kann Vor- und Nachteile mit sich bringen: Haben Sie die Wohnung etwa an einen Studenten vermietet, der für ein paar Monate ins Ausland geht, ist dieser froh, wenn er sie in der Zeit zwischenvermieten und so Geld sparen kann. Auch für Sie als Vermieter bleibt die Einnahmequelle sicher, sofern auf den Zwischenmieter Verlass ist. Allerdings wissen weder Sie noch Ihr Mieter, wie der Zwischenmieter mit der Wohnung umgeht. Sprechen bestimmte Gründe gegen den Untermieter, müssen Sie die Wohnung übrigens nicht an ihn vermieten. Und an Touristen darf Ihr Mieter die Wohnung nicht einfach weitervermieten, um damit Geld zu verdienen.

Welche Besonderheiten gelten, wenn ich eine WG bei mir wohnen lasse?

Wer seine Wohnung an eine WG vermietet, hat bei der Gestaltung des Mietvertrags mehrere Möglichkeiten. Jede davon bringt für Vermieter und Mieter Vor- und Nachteile mit sich, die vorab abzuwägen sind. Wenn Sie dazu Fragen haben, informieren wir Sie gerne.

Brauchen Sie Beratung dazu, welcher Mietvertrag für Sie am ehesten in Frage kommt?

Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Mietvertragsarten informiert Sie A. Zürker Immobilien gerne und findet mit Ihnen die beste Lösung.

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