Das sollten Sie bei der Vermietung in Eigenregie beachten
Zeit und Geduld zählen zu den wichtigsten Tugenden
Wer seine Wohnung in Eigenregie vermietet, sollte für die Mietersuche genügend Zeit einplanen. Als Maklerhaus in dritter Generation kennen wir den Vermietungsalltag zwischen Garmisch-Partenkirchen, Farchant und Grainau: Mieter gibt es in Deutschland zwar nach wie vor mehr als Eigentümer, Sie wollen aber ja den passenden finden. Vermieten Sie eine Wohnung in einem Haus, zählt für die Auswahl allein, ob die Miete dauerhaft getragen werden kann. Eine Checkliste zur Wohnungsvermietung hilft Ihnen dabei, an alle wichtigen Schritte zu denken.
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- Muss in der Wohnung noch etwas repariert werden, bevor sie vermietet werden kann? Für die Reparatur einer kaputten Heizung und die Beseitigung von Schimmelflecken sind als Vermieter Sie verantwortlich.
- Definieren Sie, wer der passende Mieter für Ihre Wohnung ist, und legen Sie den Mietpreis fest. Bei der Ermittlung der passenden Miete unterstützen wir Sie gerne.
- Suchen Sie nach Interessenten für Ihre Wohnung. Wo und wie Sie Ihre Anzeige schalten, hängt ganz von der Zielgruppe ab, die Sie mit dem Inserat erreichen wollen.
- Räumen Sie vor Besichtigungsterminen auf, falls Sie eine Wohnung vermieten möchten, in der zurzeit noch Sie oder Ihre Kinder wohnen.
- Kündigen Sie dem Mieter den Besichtigungstermin rechtzeitig an, wenn Sie einen Nachmieter für Ihre zu vermietende Wohnung suchen, und berücksichtigen Sie dabei seine Belange.
- Sprechen Sie mit berufstätigen Vor- und Nachmietern mögliche Besichtigungstermine am Abend oder am Wochenende ab.
- Prüfen Sie anhand einer Mieterselbst- oder einer Schufa-Auskunft, ob der Mieter sich die Wohnung leisten kann.
- Antworten Sie im Besichtigungstermin auch auf kritische Fragen und überlegen Sie sich die Antworten vorher.
- Sehen Sie die Unterlagen der Mietinteressenten nach den Besichtigungsterminen in Ruhe durch und entscheiden Sie sich dann für einen geeigneten Mieter.
- Achten Sie beim Aufsetzen des Mietvertrages darauf, dass er dem aktuellen rechtlichen Stand entspricht und keine unwirksamen Klausen enthält.
- Denken Sie daran, dass der Mieter kurz vor oder nach dem Einzugstermin womöglich noch Fragen an Sie hat.
- Halten Sie in einem Protokoll genau fest, was Sie bei der Wohnungsübergabe regeln wollen – vor allem, wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten.
Haben Sie noch offene Fragen? Wir beraten Sie gern!
Manchmal wächst einem die Vermietung der Wohnung einfach über den Kopf. Den Kopf in den Sand stecken müssen Sie deswegen nicht. Wenden Sie sich einfach an unsere erfahrenen Immobilienmakler und IHK-geprüften Fachwirte: Wir kümmern uns um das Mietmanagement und stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Ihnen die Suche zu viel wird, übernehmen wir auch die komplette Vermietung mit Makler.
Wir sorgen dafür, dass Sie als Vermieter Ihre Freizeit genießen können und kümmern uns um den Rest. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns.
Häufige Fragen zur Wohnungs-Privatvermietung in Garmisch-Partenkirchen
Welche Risiken hat die Privatvermietung in Garmisch-Partenkirchen?
Hauptrisiken: Mietnomaden mit gefälschten Bonitätsunterlagen, fehlerhafte Mietverträge mit unwirksamen Klauseln, eine Miete oberhalb des örtlich Zulässigen, Probleme bei Mieterhöhung oder Kündigung. Ein einziger Mietnomade kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen.
A. Zürker Immobilien prüft die Bonität deshalb nach einem festen Ablauf, der Wackelkandidaten zuverlässig herausfiltert.
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich in Garmisch-Partenkirchen selbst vermiete?
Pflicht: gültiger Energieausweis (schon im Inserat anzugeben), Grundriss, Mietvertrag nach aktueller Rechtsprechung, Übergabeprotokoll mit Zählerständen, eine Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Mietpreis-Begründung.
Optional: Hausordnung als Anhang zum Mietvertrag, Energiezertifikat-Detailbericht für Interessenten, Schornsteinfeger-Bescheinigung. A. Zürker Immobilien stellt die kompletten Unterlagen rechtssicher zusammen.
Wie prüfe ich als Privatvermieter in Garmisch-Partenkirchen die Bonität von Mietern?
Standard-Prüfung: Schufa-Bonitätsauskunft, drei letzte Gehaltsabrechnungen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters, Personalausweis, Mieter-Selbstauskunft. Faustregel: Die Nettomiete sollte maximal 30 % des Nettoeinkommens betragen.
Vorsicht bei reinen Selbstauskünften ohne Belege — die Schufa-Auskunft legt der Mieter selbst vor, A. Zürker Immobilien holt sie aus Datenschutzgründen nicht für ihn ein.
Wie schreibe ich ein gutes Wohnungs-Inserat in Garmisch-Partenkirchen?
Pflichtangaben in Mietinseraten in Garmisch-Partenkirchen: Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieeffizienzklasse, Energieträger, Baujahr. Fehlen diese Angaben, drohen empfindliche Bußgelder.
Zusätzlich für gute Inserate: hochwertige Fotos, professioneller Grundriss, präzise Lage- und Ausstattungsbeschreibung, klare Nebenkosten-Aufstellung. Die Mitarbeiter von A. Zürker Immobilien kümmern sich um optimale Inserate.
Welche Klauseln im Mietvertrag in Garmisch-Partenkirchen sind unwirksam?
Häufig unwirksame Klauseln durch BGH-Urteile:
- Starre Renovierungs-Fristen (feste Jahresintervalle)
- Übermäßige Schönheitsreparatur-Pflichten
- Kleinreparatur-Klauseln mit überhöhten Einzelbeträgen
- Tierhaltungs-Komplettverbote
- Kabelanschluss-Zwang
In alten Musterverträgen und Internet-Vorlagen stecken oft gleich mehrere davon — A. Zürker Immobilien arbeitet mit aktuellen, geprüften Mietverträgen.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter in Garmisch-Partenkirchen?
Hauptpflichten: Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung stellen, Reparaturen am Eigentum (Heizung, Elektrik, Installation), fristgerechte Nebenkostenabrechnung, Verkehrssicherungspflicht für Gemeinschaftsbereiche. Welche Frist für die Abrechnung gilt, sagt Ihnen ein fachkundiger Berater.
Bei Pflichtversäumnissen drohen Mietminderungen oder Schadensersatzforderungen. Auf Wunsch übernimmt A. Zürker Immobilien alle Vermieter-Pflichten als Mietverwaltung.
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