Erschließung und Baurecht
Was bedeutet Erschließung?
Bevor auf einem Grundstück gebaut werden kann, muss es erschlossen sein — das heißt, es muss an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen werden. Der Erschließungsgrad bestimmt, welche Anschlüsse bereits vorhanden sind und welche Kosten noch auf Sie zukommen.

Vollerschließung vs. Teilerschließung
Ein voll erschlossenes Grundstück verfügt über alle notwendigen Anschlüsse und ist sofort bebaubar. Ein teilerschlossenes Grundstück hat nur einen Teil der Anschlüsse — die restlichen müssen auf Kosten des Eigentümers hergestellt werden.
Was muss erschlossen sein?
- Straße: Zufahrt und Zugang zum öffentlichen Straßennetz
- Wasser: Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung
- Abwasser: Anschluss an die Kanalisation (Schmutz- und Regenwasser)
- Strom: Anschluss an das Stromnetz des örtlichen Versorgers
- Gas: Anschluss an das Gasnetz (falls vorhanden und gewünscht)
- Telekommunikation: Telefon, Internet, Glasfaser — zunehmend als Standard erwartet
Erschließungsbeiträge: Wer zahlt?
Die Kosten für die erstmalige Erschließung trägt zu einem großen Teil der Grundstückseigentümer. Die Gemeinde kann einen Großteil der Erschließungskosten für Straßen per Bescheid auf die Anlieger umlegen und trägt selbst einen Anteil; die genaue Höhe und Aufteilung erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde. Bei Kanal, Wasser und Strom stellen die Versorgungsunternehmen eigene Beiträge in Rechnung.
Wichtig: Auch bei einem bereits bebauten Grundstück können nachträgliche Erschließungsbeiträge anfallen — etwa wenn die Straße erstmalig ausgebaut wird. Prüfen Sie beim Kauf, ob noch offene Erschließungsbeiträge bestehen.
Jetzt Finanzierung berechnen
Mithilfe unseres Finanzierungsrechners erhalten Sie einen ersten Überblick zu Ihren Kreditraten.
Baurecht prüfen: Die Bauvoranfrage
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie klären, ob Ihr geplantes Bauvorhaben dort genehmigungsfähig ist. Dafür gibt es die Bauvoranfrage (auch: Bauvorbescheid). Sie ist ein formaler Antrag beim Bauamt, mit dem Sie vorab prüfen lassen, ob ein bestimmtes Vorhaben grundsätzlich zulässig ist.
Die Bauvoranfrage ist kostenpflichtig — die Gebühr richtet sich nach Umfang des Vorhabens und wird vom zuständigen Bauamt festgelegt —, gibt aber Planungssicherheit — besonders bei Grundstücken ohne qualifizierten Bebauungsplan.
Altlasten und Bodengutachten
Ein Bodengutachten (Baugrundgutachten) prüft zwei Dinge: die Tragfähigkeit des Bodens für das geplante Gebäude und mögliche Kontaminationen (Altlasten). Altlasten können aus früherer gewerblicher oder industrieller Nutzung stammen und eine teure Sanierung erfordern.
Prüfen Sie vor dem Kauf das Altlastenkataster der Stadt. Aus über einem halben Jahrhundert am Ort kennen wir die Region und wissen, wo im Werdenfelser Land besondere Vorsicht geboten ist. Die Kosten für ein Bodengutachten richten sich nach Aufwand und Grundstück; ein qualifizierter Baugrundsachverständiger nennt Ihnen den Rahmen vorab. Bei jedem Grundstückskauf ist ein solches Gutachten dringend zu empfehlen.

Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Erschließung prüfen — vor dem Kauf
Wir prüfen den Erschließungszustand und das Baurecht für Sie, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Als IHK-geprüfte Fachleute mit Zusatzqualifikation in der Grundstücks- und Gebäudebewertung ordnen wir den Zustand eines Grundstücks im Raum Garmisch-Partenkirchen realistisch ein. So vermeiden Sie unerwartete Kosten und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben umsetzbar ist.
Häufige Fragen zur Grundstückserschließung in Garmisch-Partenkirchen
Was kostet die Erschließung eines Grundstücks in Garmisch-Partenkirchen?
Die Erschließungskosten hängen stark davon ab, welche Anschlüsse bereits vorhanden sind und welche noch hergestellt werden müssen. Bei einem voll erschlossenen Grundstück fallen keine weiteren Beiträge an; bei einem unerschlossenen können Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Glasfaser erhebliche Kosten verursachen.
Eine belastbare Einschätzung liefern Ihnen die Gemeinde und die örtlichen Versorger — gern holen wir diese Auskünfte vor dem Kauf für Sie ein.
Wer zahlt die Erschließungsbeiträge in Garmisch-Partenkirchen?
Bei erstmaliger Erschließung kann die Gemeinde einen Großteil der Straßen-Kosten auf die Anlieger umlegen und trägt selbst einen Anteil. Bei Kanal, Wasser und Strom stellen die Versorgungsunternehmen separate Beiträge in Rechnung.
Wichtig: Auch bei bereits bebauten Grundstücken können nachträgliche Beiträge anfallen, wenn die Straße erneuert wird. Wir prüfen offene Beiträge vor jedem Kauf.
Wie prüfe ich Altlasten beim Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Pflichtprüfungen:
- Altlastenkataster der Stadt einsehen
- Historische Luftbilder auf frühere Gewerbenutzung prüfen
- Bodengutachten bei Verdacht
Altlasten-Sanierungen können sehr teuer werden — bei Verdacht ist Vorsicht geboten. Wir kennen die sensiblen Lagen in Garmisch-Partenkirchen.
Was kostet ein Bodengutachten in Garmisch-Partenkirchen?
Die Kosten richten sich nach Aufwand — ein Baugrundsachverständiger nennt Ihnen den Rahmen vorab. Es prüft Tragfähigkeit des Bodens und mögliche Kontaminationen. Bei Hanggrundstücken oder ehemaliger Gewerbenutzung dringend empfehlenswert.
Sparen Sie hier nicht — die nachträgliche Sanierung kontaminierter Grundstücke kostet ein Vielfaches.
Was ist der Unterschied zwischen Bauland und Bauerwartungsland in Garmisch-Partenkirchen?
Bauland: rechtsgültiger B-Plan, sofort bebaubar. Bauerwartungsland: im Flächennutzungsplan zwar als künftiges Bauland ausgewiesen, aber noch kein rechtsgültiger B-Plan.
Bauerwartungsland liegt im Wert deutlich unter vergleichbarem Bauland, je nach Stand der Bauleitplanung. Käufer sind meist Investoren mit langfristigem Horizont.
Was ist Erschließungsbestätigung der Stadtwerke in Garmisch-Partenkirchen?
Schriftliche Auskunft der Stadtwerke Garmisch-Partenkirchen, welche Anschlüsse bereits vorhanden sind und welche Kosten für noch fehlende Anschlüsse anfallen würden.
Vor jedem Grundstückskauf holen wir diese Bestätigung ein — so verhandeln Sie nicht im Blindflug.


