Maklerprovision beim Grundstückskauf
Wie hoch ist die Provision?
Beim Kauf eines Grundstücks durch eine Privatperson gilt seit Dezember 2020 die geteilte Maklerprovision. Ist der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig, tragen beide Seiten die Provision zu gleichen Teilen. Eine feste Pauschale gibt es nicht — die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Wir vereinbaren sie vorab und weisen sie vor Vertragsabschluss transparent aus.

Was leistet der Makler beim Grundstückskauf?
Gerade bei Grundstücken im Raum Garmisch-Partenkirchen bringt ein Makler einen besonderen Mehrwert — denn die Suche und Prüfung ist aufwendiger als bei bestehenden Immobilien:
- Off-Market-Zugang: Viele Grundstücke werden nie öffentlich inseriert. Über unser regionales Netzwerk erhalten Sie Zugang zu Grundstücken, die auf Portalen nicht erscheinen.
- Bebauungsplan-Prüfung: Wir prüfen den Bebauungsplan und klären ab, ob Ihr Bauwunsch umsetzbar ist.
- Erschließungscheck: Wir ermitteln den Erschließungsgrad und kalkulieren mögliche Folgekosten.
- Bodengutachten koordinieren: Wir empfehlen geeignete Gutachter und koordinieren die Terminierung.
- Preisverhandlung: Als IHK-geprüfte Fachleute mit Zusatzausbildung in der Grundstücks- und Gebäudebewertung verhandeln wir den Kaufpreis auf Basis unserer Marktkenntnis und der Bodenrichtwerte in Ihrem Interesse.
- Vertragsbegleitung: Wir achten darauf, dass alle grundstücksspezifischen Klauseln im Kaufvertrag enthalten sind.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Kaufabschluss fällig — also nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Für die reine Beratung oder Grundstückssuche fallen keine Kosten an, solange kein Kauf zustande kommt.
Geteilte Provision: So funktioniert es
Wenn der Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig wird (Doppelmakler), darf er vom Käufer maximal so viel verlangen wie vom Verkäufer. Der Verkäufer muss seinen Anteil zuerst nachweislich gezahlt haben, bevor der Käufer zur Zahlung aufgefordert werden darf.

Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Transparent und fair
Seit über 50 Jahren und in dritter Generation am Ort begleiten wir Käuferinnen und Käufer in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung. Wir informieren Sie vorab und transparent über alle anfallenden Kosten — inklusive unserer Provision. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?
In Bayern tragen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision seit der gesetzlichen Neuregelung zu gleichen Teilen. Eine feste Pauschale gibt es nicht — die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Bei uns steht die Provisionshöhe bereits vor Vertragsabschluss transparent fest.
Gilt das Bestellerprinzip beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Bei einem Verkauf von Privat an Privat gilt seit Dezember 2020 die geteilte Provision: Verkäufer und Käufer zahlen je zur Hälfte. Bei gewerblichen Verkäufen oder zwischen Unternehmen ist die Provision frei verhandelbar.
Wir erklären Ihnen die jeweils geltende Regelung vor jedem Auftrag.
Was leistet der Makler beim Grundstückskauf konkret?
Konkrete Leistungen:
- Off-Market-Zugang zu nicht öffentlichen Grundstücken
- Bebauungsplan-Prüfung auf Realisierbarkeit Ihres Bauwunsches
- Erschließungs-Check mit Auskunft Stadtwerke
- Bodengutachten-Koordination
- Preisverhandlung auf Basis Bodenrichtwerten
- Vertragsbegleitung mit grundstücksspezifischen Klauseln
Bei uns ist die Vorarbeit für den Käufer kostenfrei bis zum Notarvertrag.
Wann wird die Maklerprovision beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen fällig?
Die Provision wird erst nach notarieller Beurkundung fällig. Vorher entstehen keine Kosten — auch nicht für Beratung, Besichtigung, Bebauungsplan-Prüfung oder Verhandlungen.
Bei geplatztem Kauf vor Beurkundung: Provision wird nicht fällig. Wir suchen dann auf Wunsch kostenfrei weiter.
Ist die Maklerprovision für Grundstücke in Garmisch-Partenkirchen steuerlich absetzbar?
Bei Selbstnutzung nach Bebauung nicht absetzbar. Bei Vermietung als Anschaffungsnebenkosten — allerdings nur der Anteil, der auf das spätere Gebäude entfällt (anteilig zur Gebäude-Abschreibung).
Bei gewerblicher Nutzung ist ein sofortiger Vollabzug möglich. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen einen Steuerberater.
Lohnt sich ein Makler beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Bei Grundstücken oft besonders sinnvoll, weil die Risiken komplex sind (Bebaubarkeit, Erschließung, Altlasten, Baulasten, Grenzfragen). Privatkäufer übersehen leicht kritische Punkte.
Wir haben Erfahrung mit komplizierten Grundstücken — eine fundierte Begleitung kostet weniger als ein einziger übersehener Mangel.


