Notartermin beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung

Was beim Notartermin passiert

Der Notartermin ist der rechtlich entscheidende Schritt beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen und der Region. Hier wird der Kaufvertrag verlesen, von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstückskauf in Deutschland unwirksam.

Notarbüro mit Vertragsunterlagen

Ablauf in 5 Schritten

  1. Identitätsprüfung
  2. Der Notar prüft die Personalausweise aller Beteiligten. Käufer und Verkäufer müssen persönlich anwesend sein oder einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht schicken.

  3. Vertragsverlesung
  4. Der Notar verliest den gesamten Kaufvertrag wörtlich. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert je nach Umfang 30–60 Minuten. Beide Parteien können Fragen stellen und letzte Änderungen veranlassen.

  5. Erläuterung und Rückfragen
  6. Der Notar erklärt die rechtlichen Konsequenzen der einzelnen Vertragsklauseln. Bei Grundstücken erläutert er insbesondere die Regelungen zu Erschließung, Vermessung und Baulasten.

  7. Unterzeichnung
  8. Beide Parteien und der Notar unterschreiben den Vertrag. Damit ist der Kauf beurkundet.

  9. Nachbereitung
  10. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, informiert das Finanzamt (für die Grunderwerbsteuer) und steuert den weiteren Ablauf bis zur Eigentumsumschreibung.

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Was sollten Sie mitbringen?

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Ggf. Vollmacht (falls ein Vertreter erscheint)

Kosten des Notartermins

Die Notarkosten richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis und sind gesetzlich geregelt — jeder Notar rechnet also nach denselben Vorgaben ab. Dazu kommen die Gebühren für die Grundbucheintragung. Sie sind Teil der gesamten Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf; die genaue Höhe für Ihren Fall nennt Ihnen der Notar vorab. Getragen werden die Kosten in der Regel vom Käufer. Als IHK-geprüfte Immobilienfachleute mit Gutachterqualifikation ordnen wir die zu erwartenden Nebenkosten für Ihr Grundstück realistisch ein.

Grundstücksspezifische Besonderheiten

Im Unterschied zu einer bestehenden Immobilie können beim Grundstücks-Notartermin zusätzliche Punkte relevant sein:

  • Vermessungsurkunde: Bei Grundstücksteilungen wird die Vermessung im Vertrag geregelt.
  • Erschließungszusagen: Vereinbarungen zur Kostentragung für ausstehende Erschließung werden im Vertrag festgehalten.
  • Rücktrittsklauseln: Ggf. Rücktrittsrecht bei Versagung der Baugenehmigung.
Vertragsunterzeichnung beim Notar

Zeitplan nach dem Notartermin

  • Wenige Tage: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • 2–6 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt
  • Nach Zahlung: Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • 4–8 Wochen: Eigentumsumschreibung im Grundbuch

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Wir begleiten Sie

Auf Wunsch sind wir beim Notartermin an Ihrer Seite und beantworten offene Fragen zum Grundstückskauf im Raum Garmisch-Partenkirchen und der Region. Als Familienunternehmen in dritter Generation, seit über 50 Jahren am Ort und mit eigener Gutachterkompetenz für die Grundstücks- und Gebäudebewertung wissen wir, worauf es in der Beurkundung ankommt.

Häufige Fragen zum Notartermin beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen

Wer wählt den Notar beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Üblicherweise der Käufer wählt den Notar, da er die Notarkosten trägt. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet — er stellt einen rechtssicheren Vertrag her, ohne eine Seite zu bevorzugen.

Wir empfehlen Ihnen gerne Notare in Garmisch-Partenkirchen mit Grundstücks-Spezialisierung.

Wie lange dauert der Notartermin beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Bei Standardgrundstücken typisch 30 bis 60 Minuten. Bei komplexen Verträgen (Grundstücksteilung, Erschließungsvereinbarungen, Rücktrittsklauseln) länger.

Planen Sie keine knappen Anschlusstermine — Fragen am Ende des Termins sind oft die wichtigsten.

Was kostet der Notar beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis — sie fallen also bei jedem Notar gleich aus. Hinzu kommen die Gebühren für die Grundbucheintragung.

Die genaue Summe für Ihr Grundstück erfahren Sie vorab beim Notar; getragen werden diese Kosten üblicherweise vom Käufer.

Welche Klauseln sind beim Grundstücks-Notartermin in Garmisch-Partenkirchen wichtig?

Grundstücksspezifische Klauseln:

  • Erschließungszusagen — wer trägt welche Kosten
  • Rücktrittsrecht bei Versagung der Baugenehmigung
  • Klärung von Baulasten und Wegerechten
  • Bodenbeschaffenheit-Garantien bei Verdacht auf Altlasten
  • Vermessungsregelungen bei Grundstücksteilungen

Wir achten für Sie darauf, dass alle relevanten Klauseln im Vertrag stehen.

Was muss ich zum Grundstücks-Notartermin in Garmisch-Partenkirchen mitbringen?

Pflicht-Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung für Kaufpreiszahlung
  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • Ggf. Vollmacht bei Vertretung

Bei uns bekommen Sie eine Checkliste vor dem Termin.

Wann muss ich den Kaufpreis fürs Grundstück in Garmisch-Partenkirchen zahlen?

Erst nach Fälligkeitsmitteilung des Notars — typisch 4-8 Wochen nach Notartermin. Voraussetzungen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Bezahlung der Grunderwerbsteuer, Löschungsbewilligungen alter Grundschulden.

Diese Sicherungen schützen Sie davor, vor Eigentumsanwartschaft zu zahlen.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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