Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung

Besonderheiten beim Mehrfamilienhaus-Kaufvertrag

Der Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus im Raum Garmisch-Partenkirchen und der Region ist umfangreicher als bei einer einzelnen Wohnung. Neben den üblichen Regelungen zu Kaufpreis und Übergabe müssen bestehende Mietverhältnisse, laufende Verträge und Kautionen berücksichtigt werden. Ein gründlich vorbereiteter Kaufvertrag schützt Sie vor späten Überraschungen. Weil wir seit über 50 Jahren auch eine eigene WEG-Hausverwaltung führen, kennen wir laufende Mietverhältnisse, Betriebskosten und Verwalterverträge aus dem Tagesgeschäft. Unsere Checkliste zum Mehrfamilienhaus-Kauf hilft Ihnen dabei, keinen wichtigen Punkt zu übersehen.

Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus wird geprüft

Mietverträge gehen auf den Käufer über

Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ treten Sie als Käufer automatisch in alle bestehenden Mietverhältnisse ein. Das bedeutet: Sie übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen — einschließlich vereinbarter Miethöhen, Kündigungsfristen und Sondervereinbarungen. Eine separate Zustimmung der Mieter ist nicht erforderlich.

Mietkautionen

Die vom Vorbesitzer einbehaltenen Mietkautionen gehen mit dem Eigentumswechsel auf Sie über. Der Kaufvertrag sollte eine klare Regelung enthalten, wie die Kautionen übertragen werden — entweder durch direkte Zahlung an Sie oder durch Verrechnung mit dem Kaufpreis. Prüfen Sie, ob die Kautionen korrekt und getrennt vom Vermögen des Verkäufers angelegt sind.

Laufende Verträge und Verpflichtungen

Neben den Mietverträgen bestehen bei einem Mehrfamilienhaus häufig weitere laufende Verträge:

  • Hausverwaltungsvertrag
  • Wartungsverträge (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)
  • Hausmeistervertrag
  • Versorgungsverträge (Strom Allgemeinstrom, Wasser, Gas)
  • Gebäudeversicherung

Klären Sie im Kaufvertrag, welche Verträge Sie übernehmen und welche gekündigt werden. Die Gebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer über — Sie können sie nach dem Eigentumsübergang mit einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht kündigen.

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Altlasten-Klauseln und Gewährleistung

Bei älteren Mehrfamilienhäusern sollte der Kaufvertrag Regelungen zu Altlasten, Boden- und Gebäudebelastungen enthalten. Üblich ist ein Gewährleistungsausschluss — prüfen Sie dennoch, ob der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zusichert oder bekannte Mängel offenlegt. Verschwiegene Mängel können auch bei Gewährleistungsausschluss geltend gemacht werden.

Prüfung der Vertragsunterlagen am Laptop

Wichtige Vertragsinhalte im Überblick

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit, Raten)
  • Übergabetermin und -bedingungen
  • Liste aller bestehenden Mietverhältnisse mit Miethöhen
  • Regelung zur Kautionsübertragung
  • Auflistung laufender Verträge und deren Übergang
  • Angaben zu Grundpfandrechten und Lasten
  • Haftungsregelungen und Gewährleistungsausschluss
  • Regelung zu offenen Betriebskostenabrechnungen

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Kaufvertrag prüfen lassen

Wir empfehlen, den Kaufvertragsentwurf vor dem Notartermin gründlich zu prüfen. Der Notar erläutert den Vertrag zwar beim Beurkundungstermin, ist aber neutral und berät keine Partei einseitig. Als Immobilienfachleute in dritter Generation mit Gutachterqualifikation in der Grundstücks- und Gebäudebewertung unterstützen wir Sie bei der Prüfung, weisen auf kritische Punkte hin und helfen Ihnen, typische Fehler beim Mehrfamilienhaus-Kauf zu vermeiden.

Häufige Fragen zum MFH-Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen

Was muss im MFH-Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen stehen?

MFH-spezifische Pflichtinhalte:

  • Vollständige Mieterliste mit Miethöhen
  • Auflistung laufender Mietverträge mit Übertragung
  • Regelung zur Kautionsübertragung
  • Übergang laufender Verträge (Versicherungen, Wartungsverträge)
  • Offene Betriebskostenabrechnungen
  • Haftungsregelung für ältere Mieterforderungen

Bei MFH ist der Kaufvertrag deutlich umfangreicher als bei Wohnungen. Wir prüfen alle Punkte für Sie.

Was passiert mit den Mietkautionen beim MFH-Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?

Die Mietkautionen müssen vollständig auf den Käufer übertragen werden — meist mit Verrechnung im Kaufpreis. Bei einem Mehrparteienhaus summieren sich die Kautionen schnell zu einem erheblichen Betrag, der im Vertrag sauber abgebildet gehört.

Wichtig: Die Kautionen müssen bisher korrekt verzinslich angelegt sein. Bei Versäumnissen kann der Käufer Verzugszinsen vom Verkäufer fordern.

Wie regelt der MFH-Kaufvertrag offene Mieterforderungen in Garmisch-Partenkirchen?

Üblich: Stichtag-Regelung. Mietzahlungen vor Übergabe gehen an Verkäufer, danach an Käufer. Mietrückstände aus der Vor-Übergabe-Zeit bleiben Sache des Verkäufers.

Wichtig: Schriftliche Auflistung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag. Wir sorgen für eine saubere Abgrenzung.

Wie regelt der MFH-Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen die Betriebskosten?

Die laufende Betriebskostenabrechnung wird typisch zum Stichtag aufgeteilt: Verkäufer trägt Anteil bis Übergabe, Käufer ab Übergabe. Bei der Jahresabrechnung wird die Aufteilung dokumentiert.

Bei Heizkosten ist meist eine Zwischenablesung der Heizkostenzähler erforderlich — Notar oder Hausverwaltung organisieren das.

Welche Gewährleistung kann ich beim MFH-Kauf in Garmisch-Partenkirchen verlangen?

Standardmäßig wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ("gekauft wie gesehen"). Bei höherwertigen MFH können Sie aber spezifische Garantien verhandeln:

  • Ist-Mieten-Garantie (für 6-12 Monate)
  • Bauzustand-Garantie für sichtbare Mängel
  • Mieter-Bonität-Garantie für vorgeprüfte Mieter

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln haftet der Verkäufer immer unbegrenzt — das gilt auch ohne explizite Vereinbarung.

Wie lange dauert ein MFH-Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen?

MFH-Kaufverträge sind 20-50 Seiten lang, der Notar verliest den kompletten Vertrag. Realistische Notartermin-Dauer: 90 Minuten bis 3 Stunden.

Bei sehr großen oder komplexen Objekten (mit Share-Deal-Strukturierung, Erbschaftssituationen) kann die Beurkundung an mehreren Terminen aufgeteilt werden.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

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