Wann können Sie Ihr Grundstück an private Käufer verkaufen?

Die passende Antwort auf diese Frage

An wen Sie Ihr Grundstück verkaufen, entscheidet nicht nur über den Preis, den Sie ansetzen können, sondern über den gesamten Ablauf des Verkaufs. Als Faustregel gilt: Je mehr Wohnfläche auf dem Grundstück entstehen darf, desto höher fällt der erzielbare Verkaufspreis aus.

Was und wie viel dort gebaut werden darf, gibt wiederum der Bebauungsplan vor, der für Ihr Grundstück gilt.

Bei einem eher kleinen Grundstück kommen als Käufer meist Privatpersonen in Frage, die auf dem Bauland ein oder zwei Wohneinheiten errichten möchten.

Um die richtige Zielgruppe anzusprechen, müssen Sie wissen, um welche Art von Grundstück es sich handelt:

  • Wald- oder Wiesengrundstücke dürfen unter Umständen überhaupt nicht bebaut werden.
  • Bauerwartungsland darf eventuell erst später bebaut werden.
  • Rohbauland ist von der Gemeinde zwar zur Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen — auf den Käufer kommen also weitere Kosten zu.
  • Bauland darf so bebaut werden, wie es der Bebauungsplan vorgibt.

Aus organisatorischen wie finanziellen Gründen suchen private Häuslebauer in der Regel nach Bauland, weil sie dort sofort mit dem Hausbau beginnen können.

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Der passende Käufer wartet schon

In unserer Interessentendatenbank sind zahlreiche private Bauherren aus Garmisch-Partenkirchen und Umgebung vorgemerkt, die ein Grundstück für ein Ein- oder Zweifamilienhaus suchen. Seit über 50 Jahren in dritter Generation am Ort wissen wir, welche Lage zu welchem Käufer passt: Bieten Sie uns Ihr Grundstück zum Verkauf an, haben wir unter Umständen sofort den richtigen Interessenten dafür.

Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, vermarkten wir Ihr Grundstück zielgruppengerecht und sprechen gezielt die Käufer an, die dazu passen.

Lohnt sich die Realteilung für Ihr Grundstück?

In manchen Fällen lässt sich über eine Realteilung ein höherer Preis erzielen. Dabei wird ein Grundstück real geteilt, es entstehen zwei neue Grundstücke, und jedes davon erhält ein eigenes Grundbuchblatt.

Dabei muss die Beschreibung jeder Teilfläche in der notariellen Urkunde so detailgetreu sein, dass Lage und Grenzen beider Grundstücke zweifelsfrei feststehen.

Bedenken Sie außerdem, dass sich die Vorgaben des Bebauungsplans einwandfrei auf beide Einzelgrundstücke anwenden lassen müssen. Spricht nichts dagegen, vermisst ein Vermessungsbüro das Grundstück und beantragt beim zuständigen Vermessungsamt eine neue Flurkarte, auf deren Grundlage der Notar die Eintragung ins Grundbuch veranlasst.

Sie haben Fragen dazu oder wollen beim Grundstücksverkauf lieber gleich auf Nummer sicher gehen?

Fordern Sie jetzt weitere Informationen an oder vereinbaren Sie ein Gespräch über Ihr Grundstück. Unser Inhaber Alexander Zürker ist Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung; bei A. Zürker Immobilien kennen wir den Markt in Garmisch-Partenkirchen und der Region, wissen, was das Baurecht zulässt, und zeigen Ihnen, welcher zufriedenstellende Preis für Ihr Grundstück realistisch ist.

Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf an Privatkäufer in Garmisch-Partenkirchen

Welche Privatkäufer suchen Grundstücke in Garmisch-Partenkirchen?

Hauptzielgruppe sind Familien zwischen 30 und 50 Jahren mit gesichertem Einkommen, die ein Einfamilien- oder Doppelhaus bauen wollen. Auch ältere Eigentümer, die vom großen Haus auf einen Bungalow umsteigen möchten, treten als aktive Käufer auf.

Bei A. Zürker Immobilien sind zahlreiche Privatkäufer für Grundstücke in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung vorgemerkt. Wir sind auf wohnwirtschaftliche Immobilien spezialisiert und wissen deshalb, wer gerade wirklich sucht.

Wie viel zahlen Privatkäufer für Grundstücke in Garmisch-Partenkirchen?

Privatkäufer zahlen meist den marktgerechten Preis nach Bodenrichtwert plus Lagezuschlag. Sie zahlen in der Regel weniger als ein Bauträger, sind dafür aber stabiler in der Finanzierungszusage und bringen weniger Sondervorbehalte in den Vertrag ein.

Was ein klassisches Einfamilienhaus-Grundstück einbringt, hängt stark von Lage, Zuschnitt und Baurecht ab. A. Zürker Immobilien gibt Ihnen für Ihre konkrete Adresse eine Einschätzung — erstellt von einem Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung.

Wie wichtig ist die Bonitätsprüfung bei Privatkäufern in Garmisch-Partenkirchen?

Sehr wichtig — ein spürbarer Teil der Privatkäufer scheitert an der Bankfinanzierung. Ohne Finanzierungsbestätigung sollte kein Reservierungsvertrag geschlossen werden, sonst verlieren Sie Vermarktungszeit.

Bei A. Zürker Immobilien ist die schriftliche Finanzierungszusage einer Bank Voraussetzung für jede Reservierung. Das hält Wackelkandidaten von Ihrem Grundstück fern.

Lohnt sich eine Realteilung des Grundstücks in Garmisch-Partenkirchen?

Bei größeren Grundstücken mit MFH-tauglichem Bebauungsplan kann eine Realteilung den Gesamterlös spürbar steigern — zwei separate Bauplätze finden oft mehr Privatkäufer als ein großes Grundstück.

Vorausgesetzt sind ein passender Zuschnitt, die Erschließung beider Teilflächen und eine B-Plan-konforme Bebauung; die Teilung selbst setzen Vermessungsbüro und Notar um. A. Zürker Immobilien prüft die Wirtschaftlichkeit vor Vermarktungsstart kostenfrei für Sie.

Wie lange dauert ein Grundstücksverkauf an Privat in Garmisch-Partenkirchen?

Vom Erstkontakt bis zum Notartermin vergehen meist acht bis vierzehn Wochen — schneller als beim Bauträger, weil weder Bauvoranfrage noch Investorenfreigabe nötig sind.

Ist ein passender Interessent bereits vorgemerkt, sind vier bis sechs Wochen realistisch. A. Zürker Immobilien aktiviert darum zuerst die eigene Datenbank und vermarktet erst danach öffentlich — als Immowelt Platin-Partner und Silber-Partner bei ImmobilienScout24.

Welche Garantien muss ich Privatkäufern beim Grundstücksverkauf in Garmisch-Partenkirchen geben?

Bei Privatverkäufen ist ein Gewährleistungsausschluss "wie besichtigt" üblich — für sichtbare Mängel haften Sie dann nicht. Für arglistig verschwiegene Mängel wie Altlasten, ungenehmigte Bauten oder Wegerechte haften Sie dagegen unbegrenzt weiter.

Wie der Ausschluss im Einzelfall zu formulieren ist, klärt der Notar mit Ihnen. A. Zürker Immobilien sorgt dafür, dass alle bekannten Mängel bereits im Exposé und im Kaufvertrag offenliegen — das schützt Sie vor späteren Schadensersatzansprüchen.

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