Ist Ihnen die Arbeit mit Ihrem Grundstück zu viel geworden?
Dann denken Sie über einen Verkauf nach
Können oder möchten Sie sich aus Altersgründen nicht mehr um Ihr Grundstück kümmern und wollen es deshalb abgeben? Dann klären Sie zuerst, welchen Wert die Fläche heute hat. Mit dieser Grundlage finden Sie schneller einen Käufer, der Ihnen einen zufriedenstellenden Preis zahlt.
Bei der Grundstückswertermittlung ist der Bodenrichtwert ein erster Anhaltspunkt. Er sagt aus, was ein Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Lage üblicherweise kostet. Je nach Bundesland sind die Bodenrichtwertkarten frei zugänglich, andernorts müssen Sie dafür zahlen.
Unser Inhaber Alexander Zürker ist Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung, die Karten liegen uns vor. So sehen wir für Sie nach, wie unbebauter Boden im Raum Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten derzeit eingeordnet wird.
In die Bewertung fließen aber noch zahlreiche weitere Faktoren ein. So unterscheiden sich die Bodenrichtwerte für Bauland deutlich von denen für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Ermittelt werden sie von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Städte und Gemeinden, und zwar anhand tatsächlich beurkundeter Verkäufe. Sie spiegeln damit auch die Grundstückspreisentwicklung wider. Wo die Nachfrage nach Grundstücken hoch ist, können Sie als Verkäufer häufig mit einem zufriedenstellenden Preis rechnen.
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Gerne beraten wir Sie im Rahmen unserer professionellen Wertermittlung auch dazu, ob sich das
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
- oder Ertragswertverfahren
für die Wertermittlung Ihres Grundstücks am besten eignet, und führen die Bewertung anschließend für Sie durch. Welches Verfahren infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, ob die Fläche bebaut ist oder nicht.
Neben dem Bodenrichtwert schauen wir auf die Mikro- und Makrolage sowie auf den Zuschnitt Ihres Grundstücks. Trotz guter Aussichten gibt es immer wieder Gründe, aus denen Eigentümer ihr Grundstück nicht verkaufen können. Ist das bei Ihnen auch der Fall? Dann finden wir die bestmögliche Lösung für Sie.
Gründe dafür, warum Eigentümer Bauland nicht verkaufen
Manchmal wird Bauland nicht oder erst spät verkauft. Einer Umfrage des Immobilienverbands Deutschland (IVD), in dem wir selbst Mitglied sind, zufolge liegt das am häufigsten daran, dass kleine Grundstücke zur späteren Selbstnutzung bevorratet werden. Danach folgen Baurechtsprobleme, Erbstreitigkeiten und eine mangelnde Verkaufsbereitschaft wegen einer Gewinnerwartung.
Letzteren Punkt kritisierte der damalige IVD-Präsident Jürgen Michael Schick scharf: „Wer nicht baut oder ein unbebautes Grundstück nicht verkauft, steht schnell im Verdacht der Grundstücksspekulation. Um dieser zu begegnen, soll das Baugebot verschärft werden. Dass die Ursachen für ein Liegenlassen der Flächen vielfältig sind und es kein ausreichendes Zahlenmaterial zum ungehobenen Potenzial gibt, passt nicht in das Bild der Befürworter eines strengen Baugebotes.“
Als weitere Gründe für das Liegenlassen eines Grundstücks führt der IVD ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Altlasten oder Nachbarschaftskonflikte an.
Möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen, haben aber aus verschiedenen Gründen noch Bedenken?
Sind Sie von Baurechtsproblemen, ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder Nachbarschaftskonflikten betroffen, melden Sie sich gerne bei uns. A. Zürker Immobilien begleitet Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung seit über einem halben Jahrhundert, heute in dritter Generation. Erbschafts- und Scheidungsimmobilien gehören dabei zu unseren Schwerpunkten — auch für Ihr Grundstück finden wir gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Lösung.
Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf im Alter in Garmisch-Partenkirchen
Wann ist der richtige Zeitpunkt, mein Grundstück in Garmisch-Partenkirchen im Alter zu verkaufen?
Sobald Pflege oder Bewirtschaftung des Grundstücks zur Last werden, lohnt der Gedanke an einen Verkauf. Wartezeiten verschlechtern oft die Verhandlungsposition — bei einem plötzlichen Pflegefall oder dem Umzug ins Heim entsteht Druck, und die Fläche geht unter Wert weg.
Wir von A. Zürker Immobilien raten deshalb zum Verkauf in einer ruhigen Lebensphase, in der Sie die Bedingungen noch selbst mitgestalten.
Welche Käufer interessieren sich für Grundstücke älterer Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen?
Die Käufergruppe ist altersunabhängig — entscheidend sind Größe, Lage und Bebauungsstatus. Kleinere Wohnbaugrundstücke gehen meist an private Bauherren, größere Flächen an Bauträger und Projektentwickler.
Bei A. Zürker Immobilien spielt Ihr Alter für die Vermarktung keine Rolle: Sie erhalten dieselbe Betreuung und denselben Zugang zu unserem Käufernetzwerk im Werdenfelser Land rund um Garmisch-Partenkirchen.
Was kostet die Begleitung beim Grundstücksverkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen, die Höhe vereinbaren wir vorab schriftlich mit Ihnen. Fällig wird sie erst beim Notartermin — vor dem Verkauf entstehen für Sie keine Kosten, auch die Wertermittlung ist kostenfrei.
Behördengänge, Termine vor Ort und die komplette Abwicklung übernimmt das Team von A. Zürker Immobilien, auf Wunsch ohne dass Sie selbst zur Besichtigung erscheinen müssen.
Muss ich beim Grundstücksverkauf in Garmisch-Partenkirchen Spekulationssteuer zahlen?
Ob beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, hängt vor allem von der Haltedauer ab: Nach Ablauf der gesetzlichen Haltefrist bleibt der Veräußerungsgewinn in der Regel steuerfrei. Die Bewertung Ihres Falls gehört zu Ihrem Steuerberater oder zum Finanzamt, und dorthin verweisen wir von A. Zürker Immobilien Sie bewusst.
Bei geerbten Grundstücken zählt in der Regel der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers — der liegt häufig bereits Jahrzehnte zurück.
Was passiert mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen beim Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse — etwa in einer Erbengemeinschaft ohne Auseinandersetzung — müssen vor dem Verkauf gelöst werden. Das Grundbuch muss eindeutig sein, sonst kann der Notar die Beurkundung nicht vornehmen.
Erbschaftsimmobilien sind ein Schwerpunkt von A. Zürker Immobilien. Bei Bedarf stimmen wir uns direkt mit Notar und Anwalt ab, um den Verkauf strukturiert vorzubereiten.
Kann ich auf dem Grundstück in Garmisch-Partenkirchen noch wohnen oder muss ich räumen?
Bei unbebauten Grundstücken stellt sich die Räumungsfrage nicht. Bei bebauten Grundstücken gibt es zwei Wege:
- Verkauf mit gleichzeitiger Räumung zum Übergabetermin
- Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht oder Nießbrauch für den Verkäufer
Den Wunsch, weiter wohnen zu bleiben, hält A. Zürker Immobilien sauber im Notarvertrag fest. Das senkt zwar den erzielbaren Preis, verschafft Ihnen aber Kapital bei voller Selbstbestimmung.
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