Wissenswertes für Grundstückserben
Beachten Sie Fristen, die Höhe der Erbschaftssteuer und wägen Sie alle Optionen ab
Haben Sie ein Grundstück geerbt? Dann haben Sie bestimmt ganz andere Sorgen, als sich darum zu kümmern, was mit diesem geschehen soll. Doch Sie müssen sich schon nach recht kurzer Zeit entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen – dafür gilt eine gesetzlich vorgegebene Frist, deren genauen Lauf Sie im Zweifel mit dem Nachlassgericht oder einem Notar klären.
Diese Entscheidung ist vor allem vor folgendem Hintergrund wichtig: Ist das Erbe mit Schulden belastet, übernehmen Sie diese mit. Das wird besonders dann heikel, wenn Sie nicht für die Schulden aufkommen können und sich dadurch in eine Schuldenfalle begeben.
In einer solchen Situation kann es von Vorteil sein, wenn Sie einen professionellen Makler wie A. Zürker Immobilien einschalten. Als Ansprechpartner mit ausgewiesener Kompetenz bei Erbschaftsimmobilien ermitteln wir genau, was Ihr Grundstück wert ist.
Auf dieser Grundlage beraten wir Sie im Raum Garmisch-Partenkirchen darüber, ob es sich lohnt, das Grundstück zu behalten, oder ob ein Verkauf die bessere Wahl ist. Dabei berücksichtigen wir auch die Höhe der Erbschaftssteuer, die Sie möglicherweise zahlen müssen.
Hinweis: Liegt der Wert des Erbes innerhalb der Freibetragsgrenze, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen. Wie hoch dieser Freibetrag ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab – die jeweils gültigen Beträge erfahren Sie beim Steuerberater oder beim Finanzamt. In einem persönlichen Gespräch wägen wir gemeinsam mit Ihnen ab, ob eine Vermietung, eine Verpachtung oder ein Verkauf die beste Option für Sie ist.
Wenn das Grundstück nicht mit Schulden belastet ist, Sie es aber (noch) nicht selbst nutzen wollen, ist Vermietung eine Option. Vorteil dabei ist es, dass Sie den Mietern das Grundstück lediglich zum Gebrauch überlassen. Das ist bei der Verpachtung anders.
Sind Sie Erbe eines Grundstücks, das landwirtschaftlich genutzt werden kann, sollten Sie über eine Verpachtung nachdenken. Bei dieser darf der Pächter die Fläche nicht nur nutzen, sondern auch ernten und die Erträge behalten – er kann also Obst oder Gemüse anbauen. Die Höhe des Pachtzinses kann unter anderem von der Höhe des Ertrags abhängig gemacht werden, den der Pächter durch den Verkauf des Obstes oder Gemüses erzielt.
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, kommt es für den erzielbaren Preis vor allem auf die Lage an. Für ein Grundstück in einer gefragten Lage – etwa im Umfeld einer Großstadt wie München – lässt sich in der Regel ein höherer Preis erzielen als für eines in einer wenig nachgefragten Gegend. Das muss aber nicht in jedem Fall zutreffen, denn darüber, was ein Grundstück wert ist, entscheiden letztendlich mehrere Faktoren.
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Diese Faktoren beeinflussen den Grundstückspreis
Haben Sie sich erst einmal für den Verkauf Ihres geerbten Grundstücks entschieden, möchten Sie sicherlich einen angemessenen Preis erzielen. Wie viel Sie verlangen können, hängt auch davon ab, ob das Grundstück bereits bebaut ist, ob es sich um Bauerwartungsland handelt oder ob es gar nicht bebaut werden darf. Auch der Bodenrichtwert sowie die Mikro- und die Makrolage, die etwas über die nähere und weitere Umgebung aussagen, beeinflussen den Wert.
Setzen Sie auf unser Wissen!
Als Immobilienmakler in der Region rund um Garmisch-Partenkirchen wissen wir nicht nur, was Verkäufer für vergleichbare Grundstücke verlangen, sondern berücksichtigen auch alle Faktoren, die für den Wert Ihres Grundstückes ausschlaggebend sind.
Seit über 50 Jahren und inzwischen in dritter Generation am Ort kennen wir den hiesigen Grundstücksmarkt. Inhaber Alexander Zürker ist zudem Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung, sodass Sie beim Verkauf mit uns als Makler auf eine fachlich fundierte Einschätzung bauen können.
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen und stehen Ihnen auch in schwierigen Situationen – wie bei dem Verlust eines nahen Angehörigen – einfühlsam, kompetent und umfassend bei allen Immobilienangelegenheiten zur Seite.
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Häufige Fragen zum geerbten Grundstück in Garmisch-Partenkirchen
Soll ich ein geerbtes Grundstück in Garmisch-Partenkirchen verkaufen oder behalten?
Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Bebauungsstatus des Grundstücks, eigene Bauplanung und finanzielle Belastung. Auch unbebaute Grundstücke verursachen laufende Kosten — Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Pflegeaufwand. Bei Bauerwartungsland zahlen Sie unter Umständen jahrzehntelang ohne Verwertungsmöglichkeit.
Bei A. Zürker Immobilien erleben wir oft, dass Erben ein Grundstück unverwertet liegen lassen. Eine Bewertung schafft Klarheit über die wirtschaftlichen Optionen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Für Ehepartner, Kinder, Enkel und entferntere Verwandte gelten unterschiedlich hohe Freibeträge, und was darüber hinausgeht, wird je nach Steuerklasse gestaffelt besteuert. Die konkreten Freibeträge und Sätze ändern sich immer wieder — verlässlich klären lässt sich das nur mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Beim Grundstück gibt es keine Sonderbefreiung wie beim selbst genutzten Familienheim, angesetzt wird der volle Verkehrswert. A. Zürker Immobilien empfiehlt deshalb bei jedem geerbten Grundstück ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Wie schnell kann ich ein geerbtes Grundstück in Garmisch-Partenkirchen verkaufen?
Vor dem Verkauf muss der Erbschein vorliegen — das dauert beim Nachlassgericht typischerweise vier bis acht Wochen. Mit Erbschein verläuft der Grundstücksverkauf wie üblich, meist drei bis fünf Monate vom Erstgespräch bis zum Notartermin.
Ab Vorliegen des Erbscheins begleitet Sie A. Zürker Immobilien durch den kompletten Verkaufsprozess.
Was passiert bei einer Erbengemeinschaft mit einem Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Bei mehreren Erben gehört das Grundstück allen gemeinsam — ein Verkauf erfordert Einigkeit. Bei zerstrittenen Erbengemeinschaften endet das oft in der Teilungsversteigerung, bei der sich häufig deutlich weniger erzielen lässt als bei einem regulären Verkauf.
Vor jeder Teilungsversteigerung empfiehlt A. Zürker Immobilien dringend einen Vermittlungsversuch. Grundlage einer Einigung ist meist eine Wertermittlung, die unser Inhaber Alexander Zürker als Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung erstellt.
Welche Spekulationssteuer fällt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks in Garmisch-Partenkirchen an?
Bei Erbschaften zählt das Erwerbsdatum des Erblassers, nicht das Erbdatum. Hatte der Erblasser das Grundstück bereits über die steuerliche Spekulationsfrist hinaus gehalten, fällt für Sie als Erben in der Regel keine Spekulationssteuer an, auch wenn Sie sofort verkaufen.
Bei kürzerer Haltedauer wird der anteilige Gewinn (Verkaufspreis minus Erbschaftswert und Verkaufsnebenkosten) mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wie die Frist in Ihrem Fall läuft, klärt Ihr Steuerberater — A. Zürker Immobilien stellt dafür die Daten aus dem Verkauf zusammen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein geerbtes Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Zusätzlich zu den normalen Verkaufsunterlagen kommen erbschaftsspezifische Dokumente:
- Erbschein vom Nachlassgericht
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Testament oder Erbvertrag
- Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt
- Grundbuchauszug mit Eintragung der Erbengemeinschaft
- Bei Erbengemeinschaft: Auseinandersetzungsvereinbarung oder Vollmachten
Bei Bedarf arbeitet A. Zürker Immobilien direkt mit Nachlassgericht, Notar und Steuerberater zusammen. Unsere Checkliste zum Grundstücksverkauf fasst zusammen, welche Dokumente Sie darüber hinaus bereithalten sollten.