Kaufen Sie energieeffizient

Die Energiewerte Ihrer Immobilie sollten Sie kennen

Der Energieausweis gehört heute zu den wichtigsten Unterlagen beim Immobilienkauf und ist für Wohn- und Gewerbegebäude verpflichtend. Als Käufer haben Sie schon bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises einzusehen. Je nach Gebäude gibt es ihn in zwei Varianten – welche davon zulässig ist, hängt von Alter, Größe und Modernisierungsstand des Hauses ab.

Bei Eigentumswohnungen liegt der Energieausweis für das gesamte Gebäude in der Regel bei der Hausverwaltung. Da wir im Raum Garmisch-Partenkirchen eine eigene WEG-Hausverwaltung betreiben, wissen wir aus täglicher Praxis, wo diese Unterlage zu finden ist und worauf es dabei ankommt.

Der bedarfsbasierte Energieausweis

Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes anhand seiner Bausubstanz – also anhand von Dämmung, Fenstern und Heizungstechnik, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Vorgeschrieben ist er vor allem für ältere, kleinere Wohngebäude, die energetisch noch nicht auf einen zeitgemäßen Standard modernisiert wurden. Ob im Einzelfall der Bedarfs- oder der Verbrauchsausweis erforderlich ist, klärt ein qualifizierter Energieberater zuverlässig.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre und ist vor allem bei größeren, neueren oder bereits modernisierten Gebäuden zulässig. Bevor wir Ihnen ein Objekt in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt – damit Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung von Anfang an in Ihre Kaufentscheidung einbeziehen können. Mit über 50 Jahren Erfahrung in dritter Generation und als IHK-geprüfte Fachwirte und Gutachter für die Grundstücks- und Gebäudebewertung ordnen wir diese Werte gemeinsam mit Ihnen ein – transparent, klar und ehrlich.

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Häufige Fragen zum Energieausweis beim Wohnungskauf in Garmisch-Partenkirchen

Gilt der Energieausweis für die Wohnung, die ich kaufen will, oder für das ganze Haus?

Für das ganze Haus. Einen Ausweis nur für die einzelne Eigentumswohnung gibt es nicht, deshalb sagt der Kennwert etwas über das Gebäude aus, nicht über Ihre künftigen vier Wände. Wie warm oder kalt Ihre Wohnung darin liegt, hängt zusätzlich von Lage im Haus, Geschoss und Fensterfläche ab – A. Zürker Immobilien geht das bei der Besichtigung mit Ihnen durch.

Wo bekomme ich beim Wohnungskauf den Energieausweis?

Über den Verkäufer, der ihn seinerseits von der Hausverwaltung erhält. Vorlegen muss er ihn spätestens bei der Besichtigung, übergeben beim Kauf. Bei Wohnungen, die A. Zürker Immobilien anbietet, liegt der Ausweis vor dem ersten Termin vor.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – worauf achte ich als Wohnungskäufer?

Der Bedarfsausweis beurteilt die Bausubstanz und ist damit unabhängig davon, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben. Der Verbrauchsausweis spiegelt das Verhalten der Hausgemeinschaft der vergangenen Jahre wider und kann deshalb schmeichelhaft ausfallen. Welche Variante bei Ihrem Wunschobjekt vorliegt, sagt Ihnen A. Zürker Immobilien vorab.

Was bedeutet ein schlechter Energiewert für mich als Käufer einer Eigentumswohnung?

Dass eine energetische Sanierung des Gebäudes wahrscheinlich ist – und die beschließt die Eigentümergemeinschaft, nicht Sie allein. Ihr Anteil an den Kosten richtet sich nach den Miteigentumsanteilen und wird fällig, egal ob Ihnen der Zeitpunkt passt. A. Zürker Immobilien rät deshalb, vor dem Kauf zu klären, ob eine Sanierung ansteht.

Welche Unterlagen sollte ich neben dem Energieausweis anfordern?

Vor allem die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und den Stand der Instandhaltungsrücklage. Dort steht, ob über Dach, Fenster oder Heizung schon gesprochen wurde und ob Geld dafür zurückgelegt ist. Diese Unterlagen fordert A. Zürker Immobilien für Sie an, bevor Sie sich entscheiden.

Gerne für Sie da

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Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

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