Der Notartermin beim Wohnungskauf
Ablauf, Kosten und Vorbereitung
Der Notartermin macht den Wohnungskauf rechtlich verbindlich. Für Käuferinnen und Käufer im Raum Garmisch-Partenkirchen ist er der entscheidende Schritt: Der Notar verliest den Kaufvertrag, beide Parteien unterschreiben, und der Eigentumsübergang wird eingeleitet. Gut vorbereitet dauert der Termin 45–60 Minuten.

Ablauf des Notartermins
- Identitätsprüfung: Der Notar überprüft die Personalausweise aller Beteiligten.
- Verlesung: Der gesamte Kaufvertrag wird wörtlich vorgelesen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert 30–45 Minuten.
- Fragen und Erläuterungen: Der Notar erklärt juristische Begriffe und beantwortet Fragen beider Parteien. Scheuen Sie sich nicht zu fragen — dafür ist der Termin da.
- Unterschrift: Käufer, Verkäufer und Notar unterzeichnen den Vertrag.
- Beurkundung: Der Notar beglaubigt den Vertrag und veranlasst die weiteren Schritte.
Was der Notar nach dem Termin erledigt
- Auflassungsvormerkung: Eintragung im Grundbuch, die Ihren Eigentumsanspruch sichert.
- Vorkaufsrecht: Anfrage bei der Gemeinde, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht.
- Grunderwerbsteuer: Mitteilung an das Finanzamt, das Ihnen den Steuerbescheid zusendet.
- Fälligkeitsmitteilung: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar Sie, dass Sie den Kaufpreis überweisen können.
- Eigentumsumschreibung: Nach Zahlungseingang und Steuernachweis beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch.

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Kosten für den Notar
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und richten sich nach dem Kaufpreis — sie fallen also bei jedem Notar gleich aus und sind nicht verhandelbar. Hinzu kommen die Gebühren für die Grundbucheintragung. Die genaue Höhe nennt Ihnen der Notar vorab anhand Ihres Kaufpreises; getragen werden die Kosten in der Regel vom Käufer.
Das sollten Sie mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass (gültig)
- Steuer-Identifikationsnummer
- Finanzierungsbestätigung der Bank (falls noch nicht beim Notar eingereicht)
- Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung
Zeitplan nach dem Notartermin
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Auflassungsvormerkung im Grundbuch | 1–2 Wochen |
| Grunderwerbsteuerbescheid | 4–6 Wochen |
| Fälligkeitsmitteilung | 4–8 Wochen |
| Kaufpreiszahlung | nach Fälligkeitsmitteilung |
| Eigentumsumschreibung | 4–8 Wochen nach Zahlung |
| Übergabe | nach Vereinbarung |

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Wir begleiten Sie
Auf Wunsch sind wir beim Notartermin dabei. Als Familienunternehmen in dritter Generation begleiten wir seit über 50 Jahren Immobiliengeschäfte in Garmisch-Partenkirchen und der Region — vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung. Unsere IHK-geprüften Fachwirte und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung kennen den Ablauf, klären offene Fragen im Vorfeld und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen. Als Mitglied im IVD stehen wir für Transparenz, Klarheit und Wahrheit.
Häufige Fragen zum Notartermin in Garmisch-Partenkirchen
Wer wählt den Notar in Garmisch-Partenkirchen?
Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, da er die Notarkosten trägt. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern stellt einen rechtssicheren Vertrag her.
Wir empfehlen Ihnen Notare in Garmisch-Partenkirchen mit Immobilien-Spezialisierung — das spart Zeit bei komplexen Sachverhalten.
Wie lange dauert der Notartermin in Garmisch-Partenkirchen?
Bei standardmäßigen Wohnungskäufen typisch 45 bis 90 Minuten. Hauptgrund: das gesetzlich vorgeschriebene Verlesen des kompletten Kaufvertrags. Bei komplexen Verträgen (Erbengemeinschaft, Umschuldung) kann es länger dauern.
Planen Sie keine knappen Anschlusstermine — gerade Fragen am Ende des Termins sind oft die wichtigsten.
Was kostet der Notar in Garmisch-Partenkirchen?
Notarkosten sind nach GNotKG gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis — sie fallen bei jedem Notar gleich aus und sind nicht verhandelbar.
Hinzu kommen die Gebühren für die Grundbucheintragung, die separat berechnet werden. Die genauen Beträge nennt Ihnen der Notar vorab; getragen werden sie traditionell vom Käufer.
Was muss ich zum Notartermin in Garmisch-Partenkirchen mitbringen?
Pflicht-Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung für Kaufpreiszahlung
- Finanzierungsbestätigung (falls noch nicht eingereicht)
Von uns bekommen Sie eine Checkliste vor dem Termin — so geht nichts vergessen.
Kann ich Vollmacht beim Notartermin in Garmisch-Partenkirchen erteilen?
Ja, mit notariell beglaubigter Vollmacht kann eine Vertretung am Termin teilnehmen. Bei Auslandsaufenthalten oder gesundheitlichen Einschränkungen ist das Standard.
Alternative: Online-Beurkundung per Videolink ist in bestimmten Fällen möglich. Auf Wunsch koordinieren wir alle Optionen für Sie.
Was passiert nach dem Notartermin in Garmisch-Partenkirchen?
Zeitplan nach Beurkundung:
- 1-2 Wochen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- 4-6 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid
- 4-8 Wochen: Fälligkeitsmitteilung des Notars
- Nach Zahlung: Eigentumsumschreibung im Grundbuch (4-8 Wochen)
- Übergabe: nach individueller Vereinbarung
In unserem Team koordinieren wir alle Schritte und informieren Sie an jedem Meilenstein.


