Kaufvertrag beim Wohnungskauf in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung
Was im Vertrag steht — und worauf Sie achten müssen
Der Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang rechtlich verbindlich. Er wird vom Notar erstellt, beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt und beim Notartermin beurkundet. Zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung liegt eine gesetzlich vorgeschriebene Prüffrist — nutzen Sie diese Zeit, um den Entwurf in Ruhe durchzugehen. Als Maklerhaus im Raum Garmisch-Partenkirchen begleiten wir Sie durch diesen Schritt.

Inhalt des Kaufvertrags
Ein Immobilienkaufvertrag enthält standardmäßig folgende Punkte:
- Vertragsparteien: Name, Adresse und Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer.
- Kaufgegenstand: Genaue Bezeichnung der Wohnung — Grundbuchblatt, Flurstück, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
- Kaufpreis: Höhe, Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlungsmodalitäten.
- Übergabetermin: Wann die Wohnung an den Käufer übergeben wird.
- Gewährleistung: Regelung zum Zustand — meist „gekauft wie gesehen" mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
- Mitverkauftes Inventar: Einbauküche, Markisen, Stellplatz — alles schriftlich festhalten.
- Belastungen und Rechte: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, bestehende Grundschulden.
- Auflassungsvormerkung: Sicherung Ihres Eigentumsanspruchs im Grundbuch.
- Kostenverteilung: Wer trägt Notar-, Grundbuch- und Nebenkosten.

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Checkliste: Kaufvertrag prüfen
- Persönliche Daten korrekt? Namen, Adressen, Geburtsdaten prüfen.
- Kaufgegenstand richtig beschrieben? Grundbuchblatt, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
- Kaufpreis und Zahlungsbedingungen? Höhe, Konto, Fälligkeitsvoraussetzungen.
- Übergabetermin realistisch? Passt er zu Ihrer Finanzierung und Ihrem Umzug?
- Mitverkauftes Inventar aufgeführt? Alles, was mündlich vereinbart wurde, muss im Vertrag stehen.
- Belastungen und Rechte? Keine unbekannten Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte.
- Gewährleistungsregelung? Verstehen Sie, welche Mängel ausgeschlossen werden.
- Rücktrittsklauseln? Gibt es Bedingungen, unter denen der Vertrag aufgehoben werden kann?
Besonderheiten beim Wohnungskauf
Im Gegensatz zum Hauskauf gibt es bei Eigentumswohnungen zusätzliche Dokumente, die Sie vor der Beurkundung kennen sollten:
- Teilungserklärung: Definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile und Stimmrechte.
- Gemeinschaftsordnung: Regelt das Zusammenleben — Tierhaltung, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Kostenschlüssel.
- WEG-Protokolle: Beschlüsse der vergangenen Eigentümerversammlungen zeigen geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen.
- Hausgeldabrechnung: Gibt Aufschluss über die tatsächlichen monatlichen Kosten und die Höhe der Instandhaltungsrücklage.

Ablauf nach dem Kaufvertrag
- Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst die Eintragung im Grundbuch — Ihr Anspruch ist gesichert.
- Grunderwerbsteuerbescheid: Kommt wenige Wochen nach Beurkundung. Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
- Fälligkeitsmitteilung: Der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind — erst dann überweisen Sie den Kaufpreis.
- Eigentumsumschreibung: Nach Zahlungseingang und Steuernachweis wird der Grundbucheintrag geändert. Dauer: 4–8 Wochen.
- Übergabe: Schlüssel, Zählerstände, Protokoll — der letzte Schritt.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Unsere Rolle als Makler
Als inhabergeführtes Maklerhaus in dritter Generation begleiten wir Immobiliengeschäfte in der Region Garmisch-Partenkirchen seit über einem halben Jahrhundert. Weil wir über unsere eigene WEG-Hausverwaltung täglich mit Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Eigentümerbeschlüssen zu tun haben, erkennen wir bei Eigentumswohnungen schnell, worauf es im Vertrag ankommt. Unsere IHK-geprüften Fachwirte und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung koordinieren den Kaufvertragsprozess, stellen sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen erhalten, und begleiten Sie auf Wunsch zum Notartermin. Bei Fragen zum Vertragsentwurf stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen
Wie lange habe ich Zeit, den Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen zu prüfen?
Zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung ist eine gesetzliche Prüffrist vorgeschrieben, die Verbraucher vor Übereilung schützt und nicht verkürzt werden kann. Wie lang sie im Einzelfall ausfällt, klärt Ihr Notar mit Ihnen.
Wir empfehlen, diese Frist immer voll zu nutzen — auch wenn Sie das Gefühl haben, „alles ist klar". Bei Fragen zum Entwurf stehen wir kostenfrei zur Verfügung.
Was passiert mit dem Inventar im Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen?
Mitverkauftes Inventar (Einbauküche, Möbel, Markisen, Lampen) muss schriftlich im Kaufvertrag aufgeführt werden — sonst ist die Vereinbarung nichtig. Praktischer Vorteil: Der Inventar-Anteil zählt nicht zum Gebäudewert und mindert dadurch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Wie hoch sich ein realistischer Inventarwert ansetzen lässt, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Was bedeutet Auflassungsvormerkung in Garmisch-Partenkirchen?
Die Auflassungsvormerkung wird direkt nach Beurkundung im Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Eigentumsanspruch — der Verkäufer kann die Wohnung nicht doppelt verkaufen oder weitere Belastungen ohne Ihre Zustimmung eintragen lassen.
Sie ist Voraussetzung für die spätere Eigentumsumschreibung. Bei uns ist sie Standard in jedem Notarvertrag.
Wann zahle ich den Kaufpreis in Garmisch-Partenkirchen?
Erst nach Fälligkeitsmitteilung des Notars — typisch 4–8 Wochen nach Notartermin. Voraussetzungen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Bezahlung der Grunderwerbsteuer, Löschungsbewilligungen alter Grundschulden.
Diese Sicherungen schützen Sie davor, vor Eintragung im Grundbuch zu zahlen. Bei uns ist der Ablauf fest strukturiert.
Was bedeutet "gekauft wie gesehen" in Garmisch-Partenkirchen?
Im Standardfall ist die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen — Sie kaufen im Zustand wie besichtigt. Ausnahmen: arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer unbegrenzt weiter, auch nach dem Kauf.
Bekannte Mängel müssen vor Beurkundung offengelegt werden. Wir dokumentieren alle bekannten Mängel sorgfältig im Vertrag.
Kann ich vom Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen zurücktreten?
Nach Beurkundung ist der Vertrag rechtlich bindend — Rücktritt nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (vereinbarte Rücktrittsklauseln, arglistige Täuschung, Sittenwidrigkeit).
Aus diesem Grund ist die Prüffrist vor der Beurkundung so wichtig. Bei Zweifeln empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten — dafür gibt es Zeit vor dem Notartermin.


