Maklerprovision beim Wohnungskauf
Was kostet der Makler — und wer zahlt?
Bei Wohnimmobilien gilt bundesweit eine gesetzliche Regelung zur Teilung der Maklerprovision. Beauftragt der Verkäufer den Makler, zahlt der Käufer höchstens die Hälfte der vereinbarten Provision. Was das für Sie beim Wohnungskauf in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung bedeutet, erklären wir Ihnen hier — eine faire Regelung, die beiden Seiten Transparenz gibt.

Wie hoch ist die Provision?
Die Gesamtprovision wird als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart und zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt — jede Seite trägt also die Hälfte. Die genaue Höhe hängt von der Region und dem jeweiligen Objekt ab. Die konkreten Konditionen für Ihren Wohnungskauf in Garmisch-Partenkirchen und der Region nennen wir Ihnen von Anfang an.
Geteilte Provision — die gesetzliche Regelung
Das Gesetz schreibt vor: Wurde der Makler vom Verkäufer beauftragt und soll ein Teil der Provision an den Käufer weitergegeben werden, darf der Käufer höchstens den gleichen Anteil zahlen wie der Verkäufer. Der Verkäufer muss seinen Anteil zuerst nachweislich beglichen haben, bevor der Käuferanteil fällig wird.
Ihr Provisionsanteil gehört zu den Kaufnebenkosten und wird gemeinsam mit dem Kaufpreis beim Notar fällig.
Was leistet der Makler für Sie als Käufer?
- Objektrecherche: Zugang zu Immobilien, die nicht öffentlich inseriert sind
- Vorprüfung: Wir filtern ungeeignete Objekte heraus, bevor Sie Ihre Zeit investieren
- Besichtigungsbegleitung: Fachkundiger Blick auf Zustand, Lage und Potenzial
- Unterlagenprüfung: Teilungserklärung, Hausgeld, WEG-Protokolle, Energieausweis
- Preisverhandlung: Marktkenntnis für realistische Preiseinschätzung und Verhandlung
- Abwicklung: Koordination von Notartermin, Finanzierung und Übergabe
Als IHK-geprüfte Immobilienfachwirte und Gutachter für die Grundstücks- und Gebäudebewertung prüfen wir jede Wohnung mit fachkundigem Blick — von der Teilungserklärung bis zum WEG-Protokoll.

Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig — also nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten. Die Rechnung folgt nach der Beurkundung mit einem üblichen Zahlungsziel.
Provision steuerlich absetzbar?
Für Selbstnutzer ist die Maklerprovision in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Wenn Sie die Wohnung jedoch als Kapitalanlage kaufen und vermieten, können Sie die Provision als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung geltend machen. Für die Details empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Seit über 50 Jahren begleiten wir in dritter Generation Käuferinnen und Käufer in und um Garmisch-Partenkirchen — von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe, mit klaren Konditionen und ohne versteckte Posten.
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungskauf in Garmisch-Partenkirchen
Wie hoch ist die Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen?
Die Gesamtprovision wird als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart und zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt — jede Seite trägt also die Hälfte. Die genaue Höhe hängt von Region und Objekt ab.
Bei uns wissen Sie schon vor Vertragsabschluss genau, welcher Provisionsanteil auf Sie zukommt — transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.
Wann wird die Maklerprovision fällig in Garmisch-Partenkirchen?
Die Provision wird erst nach erfolgreichem Notarvertrag fällig. Vorher entstehen für Sie keine Kosten — auch nicht für Besichtigungen, Beratung oder Verhandlungen. Die Rechnung folgt nach der Beurkundung mit einem üblichen Zahlungsziel.
Bei uns ist die gesamte Vorarbeit für den Käufer kostenfrei — vom Erstgespräch bis zur Notarbegleitung.
Was leistet der Makler für seine Provision in Garmisch-Partenkirchen?
Konkrete Käuferleistungen:
- Vorqualifizierung und Bonitätsprüfung im Vorfeld
- Individuelle Objektsuche, auch off-market
- Begleitung bei Besichtigungen mit fachkundigem Blick
- Unterlagenprüfung (Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Hausgeld)
- Preisverhandlung mit Marktkenntnis
- Koordination Notar/Finanzierung/Übergabe
Bei uns haben Käufer Zugang zu Wohnungen, die nicht öffentlich inseriert werden — oft die attraktivsten Angebote.
Kann ich die Provision in Garmisch-Partenkirchen verhandeln?
Bei Wohnimmobilien sind die Provisionssätze weitgehend marktstandard. Verhandlungsspielräume gibt es eher bei sehr hohen Kaufpreisen oder bei kombinierten Aufträgen (Verkauf + Folgekauf).
Wir halten die Provision transparent und verhandeln klar — keine versteckten Zusatzkosten.
Ist die Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen steuerlich absetzbar?
Bei Selbstnutzung nicht absetzbar. Bei Vermietung als Kapitalanlage absetzbar als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (AfA) plus Werbungskostenabzug.
Bei gewerblicher Nutzung ist ein sofortiger Vollabzug möglich. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Steuerberater, der mit Immobilien-Steuerrecht vertraut ist.
Was passiert, wenn der Wohnungskauf in Garmisch-Partenkirchen platzt?
Die Maklerprovision wird nur bei erfolgreichem Notarvertrag fällig. Platzt der Kauf vor Beurkundung — etwa wegen geplatzter Finanzierung oder Rückzieher des Verkäufers — entstehen für Sie keine Kosten.
Bei uns ist es üblich, dass wir die Suche nach einem geplatzten Kauf kostenfrei fortsetzen — wir denken langfristig.


