Maklerprovision beim Gewerbeverkauf

Frei verhandelbar, erfolgsabhängig, transparent

Die Maklerprovision beim Gewerbeverkauf ist nicht gesetzlich geregelt. Beim Wohnungsverkauf greifen Vorgaben zur Teilung der Maklerkosten; bei Gewerbeobjekten im Raum Garmisch-Partenkirchen wird die Provision dagegen frei vereinbart — zwischen Verkäufer und Makler, zwischen Käufer und Makler oder in geteilter Form.

Bei A. Zürker Immobilien wird die Provision schriftlich vor Vermarktungsstart festgelegt, mit Satz, Bezugsgröße und Fälligkeit. Sie wissen vor dem ersten Inserat, was die Vermarktung kostet und unter welchen Bedingungen.

Handschlag bei Vertragsabschluss Provisionsberechnung am Schreibtisch

Provisionsmodelle im Überblick

ModellWer zahltTypische Konstellation
KäuferprovisionKäufer trägt volle ProvisionKlassischer Gewerbeverkauf an Investor oder Selbstnutzer
VerkäuferprovisionVerkäufer trägtInvestoren-Käufer akzeptiert keine Provision, Schnellverkauf nötig
Geteilte ProvisionBeide Seiten anteiligSelten bei Gewerbe, häufiger bei kleineren Objekten

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Was beeinflusst die Provisionshöhe?

  • Vermarktungstiefe – Off-Market mit gezielter Käuferansprache kostet mehr Arbeit als ein Standardinserat.
  • Komplexität des Objekts – Hotel- und Praxisverkäufe verlangen mehr Spezialwissen als ein Standardlager.
  • Datenraum-Aufbereitung – wer vollständig dokumentiert ist, senkt den Aufwand. Eine belastbare Wertermittlung Ihrer Gewerbeimmobilie schafft dafür die Grundlage.
  • Zeitliche Priorität – eine schnelle Vermarktung erfordert intensivere Käuferansprache.
  • Käufergruppe – institutionelle Käufer prüfen aufwendiger als Selbstnutzer.

Erfolgsabhängigkeit

Die Provision fällt erst bei Unterzeichnung des Notarvertrags an. Bis dahin liegt das gesamte Vermarktungsrisiko bei uns: Bewertung, Datenraum-Aufbau, Exposé, Käuferansprache, Besichtigungen und Verhandlungen gehen zu unseren Lasten.

Daraus ergibt sich das richtige Anreizsystem — wir verdienen erst, wenn Sie tatsächlich verkaufen. Mit dieser Interessenlage begleiten wir Gewerbeobjekte in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung, auf Wunsch beim vollständigen Gewerbeverkauf mit Makler.

Die Umsatzsteuer weisen wir offen aus. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, was bei vermieteten Objekten im Betriebsvermögen häufig zutrifft, holt sie über die Vorsteueranmeldung zurück.

Notarvertrag mit Stempelsiegeln

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen

Was kostet ein Makler beim Gewerbeverkauf?

Die Provision ist frei verhandelbar und richtet sich nach Objekt und Vermarktungsaufwand. Die konkreten Konditionen vereinbart A. Zürker Immobilien schriftlich, bevor die Vermarktung startet.

Wann ist die Provision fällig?

Mit Unterzeichnung des Notarvertrags. Kommt der Verkauf nicht zustande, stellt A. Zürker Immobilien nichts in Rechnung.

Wer zahlt die Provision beim Gewerbeverkauf in Garmisch-Partenkirchen?

Bei klassischen Verkäufen häufig der Käufer, bei Investoren-Käufen oder auf Tempo ausgerichteten Vermarktungen häufig der Verkäufer. Geteilte Modelle sind ebenfalls möglich; welches passt, klären Sie mit A. Zürker Immobilien vor Auftragserteilung.

Kann ich die Provision steuerlich absetzen?

Im Betriebsvermögen meist als Veräußerungsaufwand abzugsfähig, im Privatvermögen abhängig von Haltedauer und Werbungskosten-Regel. A. Zürker Immobilien berät nicht steuerlich — klären Sie das vor Beauftragung mit Ihrem Steuerberater.

Was, wenn ich den Käufer selbst finde?

Bei einem Makleralleinauftrag mit Verkäuferprovision läuft auch der selbst gefundene Käufer über A. Zürker Immobilien, die Provision fällt also an. Das schützt die geleistete Vorbereitung davor, ins Leere zu laufen.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder

A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 1010

Fax: +49 8821 5 91 11

A. Zürker GmbH

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 56679

Fax: +49 8821 5 91 11