Darauf kommt es bei der Verpachtung eines geerbten Grundstücks an
Auch in schwierigen Situationen bleiben wir an Ihrer Seite
Haben Sie ein Grundstück geerbt, wollen es behalten, brauchen es aber im Moment nicht selbst? Dann bringt Ihnen die Vermietung oder die Verpachtung monatliche Einnahmen, ohne dass Sie sich vom Erbe trennen müssen. Welcher der beiden Wege passt, hängt unter anderem von der Art des Grundstücks ab.
Als Familienunternehmen in dritter Generation begleitet A. Zürker Immobilien Eigentümer rund um Garmisch-Partenkirchen und im Werdenfelser Land seit über 50 Jahren – Erbschaftsimmobilien mit ihren vielen offenen Fragen gehören dabei zu unseren Schwerpunkten.
Doch Vorsicht: Zwischen Vermietung und Verpachtung besteht ein grundlegender Unterschied.
Bei der Vermietung überlassen Sie dem Mieter das Grundstück allein zum Gebrauch. Dafür zahlt er Ihnen Monat für Monat eine Miete. Obst und Gemüse anbauen und die Ernte anschließend gewinnbringend verkaufen darf er auf dieser Grundlage nicht.
Bei der Verpachtung darf der Pächter die Fläche zusätzlich bewirtschaften und die Erträge behalten. Er darf also beispielsweise Kartoffeln, Mais oder Möhren anbauen, verkaufen und damit Gewinne erwirtschaften. Dafür zahlt er Ihnen einen Pachtzins. Dessen Höhe lässt sich auf verschiedene Arten festlegen – etwa gekoppelt an die Erträge, die der Pächter erzielt.
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Wie viel Miete oder Pacht kann ich für mein Grundstück verlangen?
Miete und Pachtzins können Sie theoretisch frei bestimmen. In der Praxis erkundigen sich Interessenten jedoch vorher, was für vergleichbare Grundstücke in der Region aufgerufen wird. Liegen Sie deutlich darüber, wandert der Miet- oder Pachtinteressent zum günstigeren Angebot eines anderen Vermieters oder Verpächters ab.
Verschaffen Sie sich deshalb vorab ein Bild von den ortsüblichen Ansätzen. Eine fundierte Wertermittlung Ihres Grundstücks gibt Ihnen dabei die nötige Sicherheit. Neben der Art des Grundstücks spielen in den Vergleich allerdings noch weitere Faktoren hinein.
- Lage
- Zufahrtswege
- Boden
- etc.
Neben einem realistischen Mietpreis oder Pachtzins entscheidet bei der Grundstücksvermietung und -verpachtung aber vor allem, wer das Grundstück am Ende übernimmt.
Ein Grundstück wird selten für ein paar Monate abgegeben, sondern meist für Jahre oder sogar Jahrzehnte. Umso wichtiger ist, dass die Chemie mit dem künftigen Mieter oder Pächter stimmt und dass er die vereinbarte Miete oder Pacht dauerhaft tragen kann.
Als IHK-geprüfte Fachwirte in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft prüfen wir die Bonität möglicher Mieter und Pächter und führen Sie mit den passenden Interessenten zusammen. Das erspart Ihnen die Suche und bringt Sie schneller zu Einnahmen. Rund um Garmisch-Partenkirchen und in den Nachbarorten wissen wir zudem, zu welchen Mietpreisen und Pachtzinsen andere Vermieter und Verpächter ihre Grundstücke anbieten, und ordnen das für Sie ein.
Benötigen Sie schnell Hilfe, weil Sie sich jetzt um andere Angelegenheiten kümmern müssen?
Nach dem Verlust eines nahen Angehörigen bleibt meist kaum Zeit zum Trauern. Als Erbe stehen sofort Entscheidungen an: Nehme ich das Erbe an oder schlage ich es aus? Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – was passt? Wie kommt ein rechtssicherer Miet- oder Pachtvertrag zustande?
Falls Sie darauf noch keine Antwort gefunden haben, sortieren wir die Möglichkeiten in Ruhe mit Ihnen, finden gemeinsam die tragfähige Lösung und verschaffen Ihnen so wieder Zeit für den Abschied.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Häufige Fragen zum geerbten Grundstück zur Vermietung in Garmisch-Partenkirchen
Soll ich das geerbte Grundstück in Garmisch-Partenkirchen verpachten oder verkaufen?
Das hängt an Nutzungsart und Lage. Landwirtschaftliche Flächen tragen sich als Verpachtung oft gut, weil der Verwaltungsaufwand gering und die Einnahmen stabil bleiben. Bauland dagegen verursacht laufende Kosten, ohne etwas einzubringen – hier ist der Verkauf meist die klarere Lösung.
A. Zürker Immobilien rechnet beide Wege für Ihr Grundstück durch; danach fällt die Entscheidung meist eindeutig aus.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf ein Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Was Sie zahlen, richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und nach dem festgestellten Wert des Grundstücks. Für nahe Angehörige gelten persönliche Freibeträge, und mit der Steuerklasse steigen auch die Steuersätze.
Wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt, kann ein gesonderter Bewertungsmaßstab statt des Verkehrswerts gelten und den steuerpflichtigen Wert deutlich senken. Die Beträge klärt Ihr Steuerberater – A. Zürker Immobilien vermittelt Ihnen bei Bedarf den passenden Kontakt.
Was passiert mit laufenden Pachtverträgen beim Erbfall in Garmisch-Partenkirchen?
Ein Pachtvertrag läuft ohne Unterbrechung weiter und geht auf den Erben über. Der Pächter zahlt ab dem Erbfall an den neuen Eigentümer, und kündigen können Sie nur, soweit der Vertrag das hergibt.
Bei landwirtschaftlicher Pacht schützt der Gesetzgeber den Pächter zusätzlich, sodass oft lange Restlaufzeiten bestehen bleiben. A. Zürker Immobilien sieht sich den geerbten Vertrag vorab mit Ihnen an.
Welche Pflichten habe ich als Grundstückserbe in Garmisch-Partenkirchen?
Mit dem Grundstück erben Sie die Verkehrssicherungspflicht für Bäume, Hecken und Zäune, die Grundsteuer, die Beteiligung an der Bauleitplanung und mögliche Sanierungspflichten bei Altlasten.
Wer ausschlagen möchte, muss das fristgerecht beim Nachlassgericht erklären – die geltende Frist erfragen Sie dort oder bei einem Notar. A. Zürker Immobilien rät, vor Annahme oder Ablehnung Klarheit über alle Belastungen zu schaffen.
Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft beim Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Sind mehrere Erben beteiligt, müssen sie jede Entscheidung gemeinsam treffen – auch die Verpachtung. Üblich sind eine Auseinandersetzung mit Auszahlung einzelner Erben, der gemeinsame Verkauf oder bei passendem Zuschnitt die Realteilung des Grundstücks.
A. Zürker Immobilien vermittelt in solchen Konflikten; häufig bringt erst eine neutrale dritte Partei die Beteiligten zusammen.
Welche Spekulationssteuer fällt bei einem geerbten Pachtgrundstück in Garmisch-Partenkirchen an?
Maßgeblich ist das Kaufdatum des Erblassers, nicht der Tag des Erbfalls. Hat er das Grundstück länger als die gesetzliche Spekulationsfrist gehalten, bleibt ein späterer Verkauf auch für Sie als Erben steuerfrei.
Für landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten Sonderregelungen, und auch eine langfristige Verpachtung kann steuerliche Folgen haben. A. Zürker Immobilien vermittelt Ihnen dafür bei Bedarf einen Spezialisten.
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