Unsere Tipps für Grundstücksverpächter
So gehen Sie Ihr Vorhaben in Ruhe an
So schwer kann es doch nicht sein, ein Grundstück zu vermieten oder zu verpachten – das denken viele. Entscheidend ist dabei jedoch die Wahl des passenden Mieters oder Pächters, denn eine solche Bindung hält meist über viele Jahre.
Deshalb haben wir einige Hinweise zusammengestellt, die Sie vorab bedenken sollten. Die wichtigsten Schritte hält zusätzlich unsere kompakte Checkliste zur Grundstücksverpachtung für Sie bereit.
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- Wer kommt als Interessent für Ihr Grundstück infrage? Klären Sie das vorab, um die richtige Zielgruppe anzusprechen.
- Welche Faktoren beeinflussen Miethöhe oder Pachtzins? Verschaffen Sie sich einen Eindruck von angemessenen Preisen.
- Vermarkten Sie Ihr Grundstück gezielt – über Anzeigen in Zeitungen ebenso wie im Internet.
- Verschaffen Sie sich vorab Klarheit über Ihre Rechte und die Rechte des Mieters bzw. Pächters.
- Planen Sie ausreichend Zeit für Besichtigungen ein. Halten Sie dabei auch Termine am Abend oder am Wochenende frei.
- Formulieren Sie Ihre Anzeige so, dass sie genau die Interessenten erreicht, die Ihre Fläche wie vorgesehen nutzen wollen.
- Bereiten Sie sich auf die Fragen vor, die Miet- oder Pachtinteressenten stellen.
- Halten Sie sich auch nach den Terminen Zeit frei, falls noch Rückfragen kommen.
Möchten Sie sich lieber von uns beraten lassen?
Bei Vermietung und Verpachtung ist einiges zu beachten – genau das ist seit über 50 Jahren und inzwischen in dritter Generation unser tägliches Geschäft in Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten. Als IHK-geprüfte Fachwirte ordnen wir für Sie ein, was ein angemessener Pachtzins ist. Sind Sie unsicher, ob Sie die Grundstücksvermietung oder -verpachtung allein stemmen möchten, wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns.
Eine Grundstücksvermietung oder -verpachtung will gut überlegt sein, denn Sie legen sich damit oft für lange Zeit auf einen Mieter oder Pächter fest. Auf diesem Weg begleiten wir Eigentümer im Raum Garmisch-Partenkirchen von der Vorbereitung bis zur Unterschrift.
Für ein Beratungsgespräch zur Grundstücksvermietung oder -verpachtung genügt ein Anruf oder eine E-Mail an uns.
Häufige Fragen zur Grundstücks-Privatverpachtung in Garmisch-Partenkirchen
Welche Risiken hat die Privatverpachtung in Garmisch-Partenkirchen?
Hauptrisiken: fehlerhafte Pachtverträge ohne Wertsicherungs-Klausel, falsche Pachtzins-Ansage, Probleme bei Pächterauswahl ohne Branchenerfahrung, langfristige Bindung an unzuverlässige Pächter.
Ein Fehler im Vertrag kostet Sie Jahr für Jahr Pachtertrag und summiert sich über die lange Laufzeit. A. Zürker Immobilien prüft die kritischen Punkte deshalb vor der Unterschrift mit Ihnen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Verpachtung in Garmisch-Partenkirchen?
Mindestens: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Lageplan, gegebenenfalls Bodenrichtwertauskunft, Erschließungsbestätigung, eventuelle Altlasten-Auskunft, Bebauungsplan-Auszug.
Bei landwirtschaftlicher Verpachtung kommen Bodenwertzahl, Nutzungsklasse und Förderberechtigungen hinzu. Auf Wunsch beschafft A. Zürker Immobilien alle nötigen Unterlagen für Sie.
Wie ermittle ich den Pachtzins für mein Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Drei Verfahren stehen zur Wahl:
- Vergleich: aktuelle Pachtpreise ähnlicher Grundstücke
- Verkehrswert-Anbindung: prozentuale Anbindung des jährlichen Pachtzinses an den Verkehrswert des Grundstücks
- Ertragsorientiert: bei landwirtschaftlicher Nutzung mit Ernteertrag-Bezug
A. Zürker Immobilien rechnet die Verfahren parallel und plausibilisiert das Ergebnis.
Was muss in einem Pachtvertrag in Garmisch-Partenkirchen stehen?
Pflichtinhalte: Pachtgegenstand, Pachtzins mit Wertsicherungs-Klausel, Pachtdauer, Kündigungsfristen, Pflichten des Pächters, Übergabezustand, Rückgabeverpflichtung, Kaution oder Bürgschaft.
Vorsicht bei alten Musterverträgen aus dem Internet: Viele Klauseln daraus sind durch die Rechtsprechung inzwischen unwirksam. A. Zürker Immobilien arbeitet mit aktuellen, anwaltlich geprüften Pachtverträgen.
Wie überprüfe ich die Bonität von Pächtern in Garmisch-Partenkirchen?
Bei gewerblichen Pächtern: Handelsregisterauszug, BWA und Bilanz der letzten zwei Jahre, Bankauskunft, Wirtschaftsauskunft (Creditreform). Bei landwirtschaftlichen Pächtern zusätzlich Förderbescheide und Maschinenpark-Übersicht.
Gerade bei langjährigen Verträgen zählt die Bonitätsprüfung: Bleibt die Pacht über Jahre aus, wird der Schaden erheblich. A. Zürker Immobilien holt die Auskünfte vor der Zusage für Sie ein.
Was passiert nach Pachtende beim Grundstück in Garmisch-Partenkirchen?
Der Pächter muss das Grundstück im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben. Bei landwirtschaftlicher Pacht greift oft eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung — d.h. das Grundstück darf nicht ausgelaugt zurückgegeben werden.
Wichtig ist ein detailliertes Übergabeprotokoll zu Beginn UND zum Ende der Pacht. A. Zürker Immobilien erstellt Ihnen Protokolle, die späteren Streit vermeiden.
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