Grundstücksverpachtung nach einer Scheidung
Die Option für alle, die auch nach der Trennung noch auf einen gemeinsamen Nenner kommen
Haben Sie sich kürzlich scheiden lassen? Dann müssen Sie Ihr Grundstück nicht zwangsläufig verkaufen, wenn Sie es momentan nicht benötigen. Gerade wenn es später einmal an Ihre Kinder gehen soll, kommen die Vermietung und die Verpachtung in Frage.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie auch nach der Scheidung zumindest in dieser Hinsicht an einem Strang ziehen. Die Einnahmen aus Miete oder Pacht teilen Sie anschließend unter sich auf.
Klingt das nach einem gangbaren Weg für Sie? Dann steht zuerst die Entscheidung an, ob Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten wollen. Scheidungs- und Erbschaftsimmobilien im Werdenfelser Land begleitet A. Zürker Immobilien seit jeher als Schwerpunkt – als IHK-geprüfte Fachwirte sortieren wir die Möglichkeiten sachlich mit Ihnen.
Bei der Grundstücksvermietung zahlt Ihnen der Mieter Monat für Monat eine Miete für den Gebrauch. Obst und Gemüse auf Ihrem Grundstück anbauen darf er dabei beispielsweise nicht.
Bei der Verpachtung erlauben Sie dem Pächter, die Fläche zu bewirtschaften. Er darf also Obst und Gemüse anbauen, es verkaufen und damit Gewinne erzielen. Auch ein bebautes Grundstück lässt sich verpachten: Steht darauf etwa ein Restaurant, überlassen Sie dem Pächter das Grundstück, das Gebäude und das dazugehörige Inventar zur Nutzung.
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Vermietung oder Verpachtung? Wir beraten Sie gerne!
Wenn Sie mit uns vermieten oder verpachten möchten und noch nicht wissen, was sich für Sie mehr lohnt, sprechen Sie uns gerne an. Wir nennen Ihnen die Vor- und Nachteile beider Wege und ordnen ein, welcher in Ihrem Fall mehr einbringt. Ob sich für Ihr Grundstück eher eine Verpachtung oder Vermietung mit Makler lohnt, klären wir dabei ganz in Ruhe.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei zahlreichen weiteren Schritten, wenn Sie uns mit der Vermietung oder der Verpachtung Ihres Grundstücks beauftragen. Diese nennen wir Ihnen im Folgenden:
- Mietpreisfestlegung
- Vermarktung
- Mieter- oder Pächtersuche
- Bonitätsprüfung des Miet- oder Pachtinteressenten
- usw.
Bei der Mietpreis- oder Pachtzinsfestlegung berücksichtigen wir auch, ob Ihr Grundstück bereits bebaut ist, als Bauerwartungsland gilt oder als Ackerfläche genutzt wird – je nach Art lassen sich unterschiedliche Mietpreise beziehungsweise Pachtzinsen erzielen.
Melden Sie sich bei uns, wenn wir Sie bei der Vermietung oder Verpachtung Ihres Grundstücks unterstützen können!
Unsere Makler finden häufig auch für Streithähne eine Lösung
Sollte sich zeigen, dass Sie sich wider Erwarten doch nicht auf eine gemeinsame Vermietung oder Verpachtung einigen, beraten unsere Makler Sie über weitere Wege wie die Realteilung oder die ideelle Teilung Ihres Grundstücks und wägen deren Vor- und Nachteile gemeinsam mit Ihnen ab. Über unser über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk aus versierten Experten finden wir auch bei verfahrenen Konstellationen eine tragfähige Lösung.
Melden Sie sich ebenso, wenn Sie noch unschlüssig sind, ob Sie Ihr Grundstück in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung vermieten, verpachten oder verkaufen wollen. Seit über 50 Jahren und in dritter Generation sind wir in der Zugspitzregion verwurzelt.
Wir beraten Sie gerne.
Häufige Fragen zur Grundstücksverpachtung nach einer Scheidung in Garmisch-Partenkirchen
Können wir unser Grundstück nach der Scheidung gemeinsam verpachten?
Ja, solange Sie beide im Grundbuch stehen und sich in dieser einen Sache einig sind. Den Pachtvertrag unterschreiben Sie gemeinsam, und beide bleiben gegenüber dem Pächter in der Pflicht. Scheidungsimmobilien sind ein Schwerpunkt von A. Zürker Immobilien – wir klären vorab mit Ihnen, welche Absprachen schriftlich gehören.
Vermieten oder verpachten – was passt nach einer Trennung besser?
Das entscheidet die Fläche, nicht die Trennung. Ein Mieter darf das Grundstück nur nutzen, ein Pächter darf es bewirtschaften und die Erträge behalten – deshalb wird Ackerland verpachtet und ein Stellplatz vermietet. A. Zürker Immobilien ordnet für Ihre Fläche im Werdenfelser Land ein, welche Vertragsform in Frage kommt.
Wem stehen die Pachteinnahmen nach der Scheidung zu?
In der Regel beiden, entsprechend den Eigentumsanteilen im Grundbuch. Halten Sie im Vertrag fest, auf welches Konto der Pachtzins fließt und wie er aufgeteilt wird – das erspart die Diskussion nach der ersten Zahlung. Zur steuerlichen Seite fragen Sie Ihren Steuerberater; A. Zürker Immobilien berät dazu nicht.
Was können wir tun, wenn wir uns über die Verpachtung nicht einigen?
Dann bleiben die Teilungswege: Bei einer Realteilung wird das Grundstück tatsächlich aufgeteilt, sofern Zuschnitt und Baurecht das hergeben; bei einer ideellen Teilung bleibt die Fläche ganz und nur die Anteile werden geregelt. Führt beides nicht weiter, kommt der Verkauf in Betracht. A. Zürker Immobilien legt Ihnen die Wege mit ihren Vor- und Nachteilen nebeneinander.
Müssen wir das Grundstück nach der Scheidung verkaufen?
Nein. Ein Verkauf ist eine Option, keine Pflicht – soll die Fläche später an die Kinder gehen, spricht viel dafür, sie zu halten und bis dahin Erträge daraus zu ziehen. Vor der Entscheidung sollten Sie den Wert kennen: Als IHK-geprüfte Fachwirte mit Gutachterqualifikation für die Grundstücks- und Gebäudebewertung ermittelt A. Zürker Immobilien ihn für Sie.