Notartermin beim Hauskauf

Was Sie zum Notartermin wissen müssen

Der Notartermin ist der rechtlich entscheidende Schritt beim Hauskauf. Erst mit der Beurkundung durch den Notar wird der Kaufvertrag wirksam. Gut vorbereitet verläuft der Termin reibungslos — und weil wir Käufer in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung seit über 50 Jahren zum Notar begleiten, wissen wir genau, worauf es dabei ankommt.

Notartermin für den Hauskauf

Ablauf des Notartermins

  1. Identitätsprüfung: Der Notar prüft die Ausweise aller Beteiligten.
  2. Verlesung des Vertrags: Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag laut vor. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert je nach Umfang 30–60 Minuten.
  3. Fragen klären: Sie können jederzeit Fragen stellen. Der Notar ist verpflichtet, den Vertrag zu erläutern.
  4. Unterschrift: Beide Parteien unterschreiben den Vertrag. Ab diesem Moment sind Sie rechtlich gebunden.
  5. Beglaubigung: Der Notar beglaubigt die Unterschriften und stellt die Urkunde aus.

Was der Notar nach dem Termin erledigt

  • Beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Informiert das Finanzamt (Grunderwerbsteuer)
  • Holt Genehmigungen ein (z.B. Vorkaufsrecht der Kommune)
  • Sendet die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer
  • Beantragt nach Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung
Unterschrift beim Notar

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Kosten des Notars

Die Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis — frei verhandeln lassen sie sich nicht. Die genaue Höhe für Ihren Fall nennt Ihnen der Notar vorab; wir ordnen die einzelnen Positionen im Gespräch für Sie ein, damit Sie die Nebenkosten von Anfang an realistisch einplanen können.

Was Sie mitbringen sollten

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Finanzierungszusage der Bank
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung für den Kaufpreis
  • Ggf. Vollmacht, falls ein Partner nicht anwesend sein kann

Zeitlicher Rahmen

SchrittZeitraum nach Notartermin
Auflassungsvormerkung1–2 Wochen
Grunderwerbsteuerbescheid4–8 Wochen
Fälligkeitsmitteilung4–8 Wochen
KaufpreiszahlungLaut Fälligkeitsmitteilung (meist 2 Wochen Frist)
Eigentumsumschreibung2–6 Monate nach Zahlung
Notarurkunde

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Wir begleiten Sie

In dritter Generation begleiten wir Käufer im Raum Garmisch-Partenkirchen durch den gesamten Ablauf — mit der Erfahrung aus über 45 Jahren im regionalen Immobiliengeschäft und der Bewertungskompetenz eines geprüften Gutachters für Grundstücks- und Gebäudebewertung. Auf Wunsch sind wir beim Notartermin dabei und stehen Ihnen auch danach für Fragen zur Verfügung — bis zur Übergabe und darüber hinaus.

Häufige Fragen zum Notartermin beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen

Wer wählt den Notar beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, da er die Notarkosten trägt. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern stellt einen rechtssicheren Vertrag her.

Wir empfehlen erfahrene Notare in Garmisch-Partenkirchen mit Immobilien-Spezialisierung und stellen auf Wunsch gern den Kontakt her.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis — frei verhandeln lassen sie sich nicht. Die konkrete Summe für Ihren Kauf nennt Ihnen der Notar vorab.

Hinzu kommen die Grundbuchgebühren, die separat berechnet werden. Beide Positionen trägt traditionell der Käufer; wir rechnen sie bei der Finanzierungsplanung von Anfang an mit ein.

Wie lange dauert der Notartermin beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Bei standardmäßigen Hauskäufen typisch 60 bis 120 Minuten. Hauptgrund: das gesetzlich vorgeschriebene Verlesen des kompletten Kaufvertrags. Bei komplexen Verträgen (Erbengemeinschaft, mehrere Belastungen) kann es länger dauern.

Planen Sie keine knappen Anschlusstermine — Fragen am Ende des Termins sind oft die wichtigsten.

Was muss ich zum Notartermin in Garmisch-Partenkirchen mitbringen?

Pflicht-Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung für Kaufpreiszahlung
  • Finanzierungsbestätigung (falls noch nicht eingereicht)

Von uns bekommen Sie rechtzeitig vor dem Termin eine vollständige Checkliste.

Was passiert, wenn beim Notartermin in Garmisch-Partenkirchen Probleme auftreten?

Bei kritischen Mängeln im Vertragsentwurf wird der Termin abgesagt oder vertagt. Häufige Probleme: fehlerhafte Personalangaben, ungeklärte Belastungen im Grundbuch, fehlende Finanzierungsbestätigung.

Als IHK-geprüfte Fachleute prüfen wir vor dem Termin alle Unterlagen — solche Probleme sind sehr selten und werden früh behoben.

Was passiert nach dem Notartermin beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?

Zeitplan:

  • 1-2 Wochen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • 2-4 Wochen: Vorkaufsrechtsanfrage bei Gemeinde (gilt manchmal)
  • 4-6 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid
  • 4-8 Wochen: Fälligkeitsmitteilung des Notars
  • Nach Zahlung: Eigentumsumschreibung im Grundbuch (2-6 Monate)
  • Übergabe: nach individueller Vereinbarung

In unserem Team koordinieren wir alle Schritte und behalten die Fristen für Sie im Blick.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder

A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 1010

Fax: +49 8821 5 91 11

A. Zürker GmbH

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