Notartermin beim Gewerbekauf – wie er abläuft und worauf zu achten ist
Der Notartermin ist der formale Eigentumswechsel
Bei einem Notartermin werden Verträge nicht ausgehandelt, sondern beurkundet. Die Verhandlung und die Prüfung des Objekts müssen vorher abgeschlossen sein. Der Notartermin selbst ist eine formale Veranstaltung: Vertrag verlesen, Fragen beantworten, unterschreiben. Bei Gewerbeverträgen kann das eine bis drei Stunden dauern, je nach Vertragslänge und Klärungsbedarf.
Als Maklerhaus in dritter Generation, seit über 50 Jahren im Raum Garmisch-Partenkirchen verwurzelt und im IVD organisiert, unterstützen wir Sie in der Vorbereitung — sodass Sie zum Notartermin gut vorbereitet kommen und alle offenen Punkte vor der Beurkundung geklärt sind. Dabei setzen wir auf unsere Devise Transparenz, Klarheit und Wahrheit und stimmen uns bei Bedarf über unser eingespieltes Netzwerk aus Juristen und Notaren ab.
Was beim Notartermin passiert
- Begrüßung und Identifizierung – Ausweis-Check, Bestätigung der Bevollmächtigung.
- Verlesung des Kaufvertrags – vollständig, mit Möglichkeit zu Rückfragen.
- Klärung offener Fragen – bei kritischen Klauseln, Sonderwünschen, Verständnisproblemen.
- Unterzeichnung – durch alle Beteiligten und den Notar.
- Notar-Mitteilungen – an Grundbuchamt, Finanzamt, ggf. Bauamt.
- Auflassungsvormerkung – sichert den Käufer bis zur Eigentumsumschreibung.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was Sie zum Notartermin mitbringen
Unsere IHK-geprüften Fachwirte und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung gehen die Unterlagen vorab mit Ihnen durch, damit am Beurkundungstag nichts fehlt.
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Identifizierung |
| Steuer-ID | Pflichtangabe für Notar |
| Finanzierungs-Zusage | Bestätigt Bonität und Cash-Bereitschaft |
| Vollmacht bei Vertretung | Wenn ein Beteiligter nicht persönlich anwesend ist |
| Handelsregister-Auszug | Bei Käufer-Gesellschaften |
Was nach dem Notartermin passiert
- Auflassungsvormerkung – Eintragung im Grundbuch, sichert Käufer.
- Grunderwerbsteuer – das Finanzamt schickt den Bescheid, die Zahlung erfolgt innerhalb der dort genannten Frist.
- Notar-Mitteilung an Bauamt – Eigentumswechsel formal registriert.
- Vollzugsmitteilung – sobald alle Bedingungen erfüllt, Aufforderung zur Kaufpreis-Zahlung.
- Schlüsselübergabe – nach Kaufpreis-Zahlung, oft mit Übergabeprotokoll.
- Eigentumsumschreibung – finaler Schritt im Grundbuch, in der Regel einige Wochen bis Monate nach dem Notartermin.
Häufige Fragen zum Notartermin in Garmisch-Partenkirchen
Was kostet der Notar?
Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis; hinzu kommen die Gebühren für die Grundbucheintragung. Die konkrete Summe nennt Ihnen Ihr Notar vorab — einen Überblick über die gesamten Erwerbsnebenkosten geben wir Ihnen auf unserer Seite zu den Kaufnebenkosten beim Gewerbekauf.
Wer wählt den Notar?
Üblicherweise einigt man sich. Der Notar ist neutral — er vertritt nicht eine Seite, sondern beurkundet für beide. Der Käufer hat traditionell etwas mehr Mitspracherecht; gern empfehlen wir Ihnen erfahrene Notariate in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung.
Wie lange dauert ein Notartermin bei Gewerbe?
Bei mittelgroßen Objekten ein bis zwei Stunden. Bei großen Investments mit umfangreichen Sonderklauseln auch länger.
Brauche ich am Termin Bargeld?
Nein. Der Kaufpreis wird erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig, üblich per Überweisung.
Wann werde ich Eigentümer?
Formal mit Eintragung der Eigentumsumschreibung ins Grundbuch — oft Monate nach Notartermin. Wirtschaftliches Eigentum mit Schlüsselübergabe und vollständiger Kaufpreis-Zahlung.