Verkaufen Sie mit klaren Energiewerten

Die Energiewerte Ihrer Immobilie sollten Sie kennen

Für Wohn- und Gewerbegebäude ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Kaufinteressenten dürfen deshalb schon bei der ersten Besichtigung eine Kopie verlangen; je nach Gebäude gibt es das Dokument in zwei Varianten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Raum Garmisch-Partenkirchen steht der Ausweis darum weit oben auf der Liste der Verkaufsunterlagen, die wir vor der Vermarktung zusammenstellen.

Der bedarfsbasierte Energieausweis

Diese Variante ist vor allem für kleinere, ältere Wohngebäude mit wenigen Wohneinheiten vorgesehen, die energetisch nie auf einen zeitgemäßen Standard gebracht wurden.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Bei größeren Mehrfamilienhäusern sowie bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Welche Variante für ein bestimmtes Gebäude in Frage kommt, klärt der Energieberater, der das Dokument ausstellt.

Bevor wir Ihr Haus zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt. Weil wir Verkäufe in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung seit über 50 Jahren begleiten, gehört dieser Schritt bei uns fest zur Vorbereitung – so können Sie die Energiewerte Ihres Hauses Kaufinteressenten von Anfang an belegen.

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Häufige Fragen zum Energieausweis beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen

Brauche ich für den Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen zwingend einen Energieausweis?

Ja, und zwar früher als viele denken: Schon die Anzeige muss die wichtigsten Energiekennwerte nennen. Der Ausweis muss also vorliegen, bevor Ihr Haus überhaupt inseriert wird. A. Zürker Immobilien prüft deshalb vor dem ersten Inserat, ob ein gültiges Dokument da ist, und lässt es andernfalls erstellen.

Wann muss ich Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen?

Spätestens bei der Besichtigung, und zwar unaufgefordert. Übergeben wird das Dokument dann beim Verkauf an den Käufer. Bei Besichtigungen im Raum Garmisch-Partenkirchen hat A. Zürker Immobilien den Ausweis von vornherein in den Unterlagen dabei.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher gilt für mein Haus?

Das hängt von Größe, Baujahr und Modernisierungsstand ab. Kleinere ältere Wohnhäuser, die energetisch nie auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wurden, brauchen in der Regel den Bedarfsausweis; bei größeren, neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der Verbrauchsausweis zulässig. Entscheiden muss das der Energieberater, der das Dokument ausstellt – A. Zürker Immobilien stellt den Kontakt her.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Er ist befristet; das Ausstellungsdatum und das Ende der Gültigkeit stehen im Dokument selbst. Ein alter Ausweis aus einer früheren Vermietung reicht also nicht automatisch. A. Zürker Immobilien schaut sich das Datum an, bevor Ihr Haus in die Vermarktung geht, damit die Frist nicht mitten im Verkauf abläuft.

Was passiert, wenn beim Hausverkauf kein Energieausweis vorliegt?

Fehlende Kennwerte in der Anzeige und ein nicht vorgelegter Ausweis gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Schwerer wiegt meist der Zeitverlust: Interessenten fragen früh danach, und ohne Antwort springen sie ab. Bei A. Zürker Immobilien gehört der Ausweis deshalb fest zur Verkaufsvorbereitung.

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