Sie ziehen um und müssen Ihr Haus deswegen verkaufen?

Wir liefern Ihnen professionelle Tipps zur Veräußerung

Es gibt schöne wie traurige Anlässe, die einen Umzug nötig machen: Vielleicht führt Sie ein neuer Job in eine andere Stadt, vielleicht wollen Sie sich verändern, weil Ihr Partner gestorben ist. Viele Eigentümer trennen sich in diesem Zuge auch von ihrem Haus und verkaufen es.

Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie wissen, was Ihr Haus wert ist. Liegt der Preis zu hoch, dauert die Suche nach einem geeigneten Käufer lange. Interessenten beobachten den Markt meist schon Monate vorher und erkennen einen überzogenen Ansatz sofort.

Ein zu niedriger Preis schafft allerdings ebenso Probleme. Dann fragen sich Interessenten, welche Mängel Ihr Haus wohl hat, die den günstigen Preis erklären.

Eine erste Werteinschätzung bekommen Sie heute auch im Internet. Wir raten Ihnen trotzdem, einen professionellen Immobilienmakler damit zu beauftragen. Denn dieser zieht alle Kriterien heran, die für einen realistischen Preis ausschlaggebend sind.

Wir ermitteln den Wert Ihres Hauses

Je realistischer der Preis angesetzt ist, desto schneller findet sich ein Käufer. In einer professionellen Wertermittlung prüfen wir deshalb unter anderem die Bausubstanz Ihres Hauses. Ebenso zentral ist die Betrachtung von Mikro- und Makrolage.

Die Mikrolage umfasst

  • Parkplätze
  • die Erreichbarkeit zum öffentlichen Personennahverkehr
  • die Distanz zu Geschäften
  • u. v. m.

Die Makrolage beinhalt

  • Region
  • Landschaft
  • Wirtschaft
  • u. v. m.

Beide Ebenen können den Wert eines Hauses erheblich verschieben — gerade in Garmisch-Partenkirchen und im umliegenden Werdenfelser Land mit seiner besonderen Lage und Nachfragesituation.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir kennen den Immobilienmarkt in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung seit über einem halben Jahrhundert, geführt wird A. Zürker Immobilien inzwischen in dritter Generation. Diese Marktkenntnis fließt in jede professionelle Wertermittlung ein, sodass wir zügig und belegbar einen realistischen Verkaufspreis für Sie ermitteln.

Inhaber Alexander Zürker ist Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (GBS und IHK) und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung. So können wir den angesetzten Preis mit genau den Kriterien begründen, die ihn wirklich tragen.

Neben der Prüfung der Bausubstanz und der Mikro- und Makrolage sehen wir uns Ihr Haus aber auch bei einem Besichtigungstermin vor Ort an. Dabei stellen wir fest, ob sich gegebenenfalls noch kleinere Instandhaltungsmaßnahmen durchführen lassen, die den Wert Ihres Hauses steigern können. Entdecken wir solche Möglichkeiten, sagen wir Ihnen, wie sich diese umsetzen lassen.

Wenn Sie sich nicht nur für die Wertermittlung, sondern auch für Vermarktungsstrategien interessieren, freuen wir uns, Sie auch bei diesem Schritt zu unterstützen.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Hilfe bei Teilen des Verkaufsprozesses oder beim gesamten Verkaufsprozess benötigen. Wir freuen uns schon darauf, Sie dabei fachmännisch zu beraten!

Häufige Fragen zum Hausverkauf wegen Umzug in Garmisch-Partenkirchen

Wie schnell kann ich mein Haus in Garmisch-Partenkirchen wegen Umzug verkaufen?

Bei marktrealistischer Preisansage und vollständigen Unterlagen schaffen wir den Verkauf in acht bis zehn Wochen vom Erstgespräch bis zum Notartermin. Bei beruflich bedingtem Umzug mit hartem Stichtag empfehlen wir frühzeitige Vorbereitung — idealerweise vier Monate vor dem Auszug.

A. Zürker Immobilien führt ein Interessentenregister mit vorgemerkten Hauskäufern für Garmisch-Partenkirchen und die Nachbarorte, das wir bei Eilfällen zuerst aktivieren.

Soll ich erst die neue Wohnung kaufen oder erst das Haus in Garmisch-Partenkirchen verkaufen?

Erst verkaufen, dann kaufen ist finanziell sicherer — Sie wissen exakt, wie viel Eigenkapital zur Verfügung steht. Erst kaufen, dann verkaufen ist organisatorisch einfacher, erfordert aber eine Zwischenfinanzierung.

Auf Wunsch koordiniert A. Zürker Immobilien beide Transaktionen parallel mit aufeinander abgestimmten Notarterminen.

Was passiert, wenn das Haus in Garmisch-Partenkirchen nach dem Auszug nicht verkauft ist?

Ein leerstehendes Haus verursacht weiter Kosten — Grundsteuer, Versicherung, Heizung im Winter, Garten- und Instandhaltungspflege. Diese Festkosten laufen Monat für Monat weiter und summieren sich bei mehrmonatigem Leerstand spürbar.

Wir empfehlen entweder den frühen Verkaufsstart oder eine Zwischenvermietung. A. Zürker Immobilien prüft beide Optionen für Sie.

Kann ich auch aus der Ferne mein Haus in Garmisch-Partenkirchen verkaufen?

Ja, der komplette Verkaufsprozess ist auch aus der Ferne möglich. Sie erteilen A. Zürker Immobilien eine notarielle Vollmacht für die Vermarktung — wir übernehmen Wertermittlung, Vorbereitung der Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlungen und Notarbegleitung in Ihrem Auftrag.

Den Notartermin selbst können Sie persönlich wahrnehmen, per Videolink oder über eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht. So wird der Hausverkauf trotz Umzug nicht zur Reisefrage.

Welche steuerlichen Folgen hat ein Hausverkauf wegen Umzug in Garmisch-Partenkirchen?

Bei einem selbst genutzten Haus kann der Verkauf steuerfrei bleiben — auch dann, wenn Sie kurz vor dem Verkauf ausgezogen sind. Bei vermieteten Häusern hängt die steuerliche Behandlung vor allem von der bisherigen Haltedauer ab.

Wie sich das in Ihrem konkreten Fall auswirkt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater; A. Zürker Immobilien stellt auf Wunsch gern den Kontakt her.

Welche Kosten kommen beim Umzugs-Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen auf mich zu?

Verkaufsbedingte Kosten: die Maklerprovision, die sich Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen aufteilen und deren Höhe A. Zürker Immobilien vorab schriftlich mit Ihnen vereinbart, gegebenenfalls ein neuer Energieausweis sowie die Grundbuchberichtigung. Hinzu kommen Umzugskosten, neue Einrichtung und Renovierung der neuen Wohnung.

Wenn es sich um einen beruflich bedingten Umzug handelt, sind die Umzugskosten häufig steuerlich abzugsfähig oder werden vom Arbeitgeber erstattet. Was davon in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Steuerberater.

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