Wir liefern Ihnen die wichtigsten Informationen zum Kaufvertrag und Notartermin

Sorgen Sie mit unserer Hilfe dafür, dass der Hausverkauf reibungslos über die Bühne geht

Der Käufer steht fest, Ihre Sachen sind gepackt, das Umzugsunternehmen ist bestellt. Was jetzt noch fehlt, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag und der Gang zum Notar, mit dem Sie Ihr Immobiliengeschäft besiegeln. Als Ihr Maklerbüro für Garmisch-Partenkirchen und das umliegende Werdenfelser Land haben wir die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengetragen.

Vertrag

Ein rechtsgültiger Vertrag ist Ihre Absicherung beim Immobilienverkauf. Zehn Punkte sollten Sie im Blick behalten, bevor Sie ihn aufsetzen lassen.

In den Kaufvertrag gehören die aktuellen und korrekten Anschriften beider Seiten – die des Verkäufers ebenso wie die des Käufers. Aus dem Vertrag muss außerdem eindeutig hervorgehen, wer von beiden welche Rolle einnimmt.

Ein aktueller Grundbuchauszug belegt, dass Sie es sind, der das Haus verkauft. Halten Sie hier auch fest, ob etwa ein Wegerecht auf Ihrem Grundstück lastet – so vermeiden Sie spätere Rechtsfolgen.

Geht mit dem Haus auch die Einbauküche oder die Sauna an den Käufer über? Dann führen Sie diese Gegenstände ausdrücklich im Kaufvertrag auf.

Der vereinbarte Kaufpreis für Ihr Haus muss unmissverständlich im Vertrag stehen, damit darüber später kein Streit entsteht.

Damit der Kaufpreis vollständig bei Ihnen ankommt, gehören nicht nur Ihre Bankverbindung in den Vertrag, sondern auch die Vereinbarung darüber, auf welchem Weg der Käufer zahlt.

Halten Sie ebenso fest, wann der Kaufpreis fällig wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. So wissen beide Seiten, ab wann die Zahlung erwartet werden darf.

Ist Ihr Haus mit einer Grundschuld belastet, regeln Sie im Vertrag, ob diese gelöscht oder vom Käufer übernommen wird.

Bestimmen Sie, wann Ihr Haus an den neuen Besitzer übergeht. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, denn mit ihm wandern sämtliche Pflichten am Objekt auf den Käufer.

Führen Sie alle Mängel auf, die Ihnen an Ihrem Haus bekannt sind. Das nimmt dem Käufer die Grundlage, später vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Sie wissen, dass an Ihrem Haus eine Sanierung ansteht? Sprechen Sie das vorab mit dem Käufer an und nehmen Sie diesen und jeden weiteren wichtigen Punkt mit in den Kaufvertrag auf.

Wir sind für Sie da, wenn es Ihnen zu kompliziert wird

Ein Kaufvertrag, der nicht rechtsgültig zustande kommt, kann Sie als Verkäufer teuer zu stehen kommen. Im ungünstigsten Fall darf der Käufer sich wieder vom Geschäft lösen.

Ein Haus verkaufen die meisten Menschen nur ein einziges Mal. Setzen Sie deshalb auf jemanden, der diesen Weg täglich geht: Inhaber Alexander Zürker ist Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (GBS und IHK) und seit 1980 in der Branche. Wir wissen, worauf es beim Kaufvertrag ankommt, und vermitteln Sie an den passenden Notar. Denn unterschrieben ist der Vertrag erst dann bindend, wenn er im Notartermin beurkundet wurde.

Notartermin

Beim Notartermin besiegeln Sie Ihren Hausverkauf. In fünf Punkten erläutern wir Ihnen, was dort geschieht.

Der Notar klärt Verkäufer und Käufer gleichermaßen darüber auf, welche rechtlichen Folgen das Immobiliengeschäft hat. Sein großer Vorteil: Er steht neutral zwischen beiden Seiten.

Für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch fällt ein Gebührenanteil an, der sich am Kaufpreis bemisst. Diese Kosten trägt in aller Regel der Käufer.

Als Verkäufer kann es Sie dennoch treffen, etwa wenn Sie eine eingetragene Grundschuld löschen lassen möchten. Was das kostet, hängt von der Höhe dieser Grundschuld ab.

Beachten Sie außerdem, dass Sie und der Käufer für die Notarkosten gemeinsam haften. Prüfen Sie ihn deshalb vorab auf seine Zahlungsfähigkeit.

Die genauen Kosten für einen Notar finden Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz.

Der Notar verliest den Kaufvertrag, beantwortet offene Fragen und passt einzelne Punkte bei Bedarf noch an. Anschließend unterschreiben beide Seiten, und der Vertrag wird notariell beurkundet. Damit verpflichtet sich der Käufer unter anderem zur Zahlung des Kaufpreises und kann nicht mehr zurücktreten – es sei denn, Sie haben ihm Mängel arglistig verschwiegen.

Sie und der Käufer erhalten den Vertrag nach dem Termin zugeschickt. Der Notar beantragt zusätzlich eine sogenannte Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, mit der dem Käufer ein Anrecht auf Ihr Haus gesichert wird.

Wenig später bekommt der Käufer Post vom Finanzamt. Er muss die Grunderwerbsteuer entrichten, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten – ohne dieses Dokument gibt es keine Eigentumsumschreibung.

Nach anderthalb bis zwei Monaten überweist der Käufer Ihnen den Kaufpreis. Erst dann beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt und informiert anschließend beide Seiten.

Denken Sie daran, Ihre Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu unterrichten. Mit dem Hausverkauf gehen die Pflichten auf den Käufer über.

Rechnen Sie für den gesamten Hausverkauf mit etwa sechs bis zwölf Monaten. Bis der Käufer Ihnen das Geld für Ihr Haus überweisen kann, müssen zunächst einige Formalitäten erledigt sein.

Wir begleiten Sie auf Wunsch zum Notar

Sie möchten mehr zum Kaufvertrag und zum Notartermin wissen? Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihres Hauses – dann erklären wir Ihnen diese Themen in Ruhe und übernehmen die nötigen Schritte für Sie. Für offene Fragen sind wir jederzeit ansprechbar und kommen auf Wunsch zum Notartermin im Raum Garmisch-Partenkirchen mit.

Sie möchten beim Hausverkauf nichts riskieren? Dann geben Sie ihn in erfahrene Hände. A. Zürker Immobilien begleitet Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten seit über 50 Jahren und inzwischen in dritter Generation durch den Verkauf – wir holen einen angemessenen Preis für Ihr Haus heraus und achten darauf, dass Sie später keine unliebsamen Überraschungen erwarten.

Häufige Fragen zu Kaufvertrag und Notartermin in Garmisch-Partenkirchen

Wer wählt den Notar in Garmisch-Partenkirchen?

Grundsätzlich freie Wahl. Üblich:

  • Käufer wählt (zahlt meist die Notarkosten)
  • Bei Maklerbeteiligung oft Notar-Empfehlung des Maklers
  • Auswahlkriterien: Erfahrung mit Immobilienverträgen, kurze Wartezeiten

A. Zürker Immobilien arbeitet mit erfahrenen Notaren in der Region zusammen und stellt den Kontakt für Sie her.

Was kostet der Notartermin in Garmisch-Partenkirchen?

Die Notarkosten sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bemessen sich nach dem Kaufpreis:

  • Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags
  • Grundbuchgebühren für Eintragung und Auflassungsvormerkung
  • Auslagen wie Porto und beglaubigte Abschriften

Die konkrete Höhe berechnet Ihr Notar; üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten. A. Zürker Immobilien verweist Sie für eine belastbare Kostenaufstellung an Ihren Notar.

Wie läuft der Notartermin in Garmisch-Partenkirchen ab?

Standardablauf:

  • Begrüßung und Identifikation aller Anwesenden
  • Vollständige Verlesung des Kaufvertrags
  • Klärung von Fragen und letzten Änderungen
  • Unterschrift aller Beteiligten
  • Beurkundung durch Notar
  • Auflassungsvormerkung wird beantragt

Der Termin dauert meist ein bis zwei Stunden. A. Zürker Immobilien begleitet Sie auf Wunsch dorthin.

Was muss in den Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen?

Pflicht-Inhalte:

  • Vollständige Daten Käufer und Verkäufer
  • Genaue Objektbeschreibung mit Grundbuchdaten
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabezeitpunkt
  • Aufklärung über bekannte Mängel
  • Mitvermitteltes Inventar
  • Lastenfreistellungsvereinbarung

A. Zürker Immobilien prüft vor dem Notartermin, ob Ihre Unterlagen dafür vollständig sind.

Wie lange dauert es nach Notartermin bis zur Zahlung in Garmisch-Partenkirchen?

Realistische Zeitachse:

  • Tag 1: Notartermin und Beurkundung
  • 1-2 Wochen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • 3-5 Wochen: Käufer beantragt Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • 4-8 Wochen: Notar gibt Zahlungsfreigabe
  • 5-9 Wochen: Kaufpreis trifft beim Verkäufer ein

Bei zügiger Bearbeitung geht es schneller. A. Zürker Immobilien behält die Fristen für Sie im Blick.

Kann der Käufer in Garmisch-Partenkirchen nach Vertrag noch zurücktreten?

Grundsätzlich nein, außer bei:

  • Arglistig verschwiegenen Mängeln
  • Nicht erteilter Finanzierungszusage (wenn vorbehalten)
  • Vereinbarter Rücktrittsklausel

A. Zürker Immobilien empfiehlt, alle bekannten Mängel offenzulegen — das schützt vor Streit. Ob ein Rücktritt im Einzelfall greift, klärt Ihr Notar oder ein Rechtsanwalt.

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