Die 10 wichtigsten Dokumente für den Hausverkauf

Bauplan, Energieausweis, Flurkarte – welche Unterlagen Sie für den Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung brauchen

Ein Hausverkauf ist ein großes Vorhaben, und die Papierarbeit beginnt lange vor dem ersten Besichtigungstermin. Damit Sie im Raum Garmisch-Partenkirchen von Anfang an wissen, was auf dem Tisch liegen muss, finden Sie hier die zehn wichtigsten Dokumente im Überblick.

Bevor ein Haus entsteht, zeichnen Architekten, Bauzeichner oder Ingenieure die Baupläne. Darin stehen unter anderem die Grundrisse des Gebäudes. Ein Käufer erkennt daran, ob das Haus in seiner heutigen Form genehmigt wurde – und das gilt ebenso für Anbauten wie Balkone, Garagen oder Wintergärten.

Fehlt eine Genehmigung, kann der Eigentümer dafür haftbar gemacht werden. Liegt Ihnen kein Bauplan vor, fragen Sie einen neuen beim Bauamt an.

Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie nicht verkaufen. Das Dokument beschreibt die Energieeffizienz Ihres Hauses und weist inzwischen auch die Kohlendioxidemissionen und damit die Klimawirkung des Gebäudes aus. Für Kaufinteressenten ist das eine der ersten Zahlen, auf die sie schauen, weil sich daraus die zu erwartenden Energiekosten ableiten lassen.

Die weiteren Regeln bündelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gibt zwei Varianten, den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Ausweis; welche für Ihr Haus gilt, hängt von der Gebäudeart ab.

Wir sagen Ihnen, welche Variante des Energieausweises Sie brauchen, und kümmern uns auf Wunsch um das Dokument.

Ein Exposé bringt alle relevanten Daten Ihrer Immobilie auf einen Blick zusammen. Es enthält die wichtigen Angaben zum Haus, etwa zu Ausstattung und Lage. Gute Fotos tun das Übrige und vermitteln einen belastbaren Eindruck vom Objekt.

Sie können das Exposé selbst schreiben oder uns mit der Exposéerstellung beauftragen – damit Ihr Haus bei Interessenten im Gedächtnis bleibt.

Die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt, zeigt Flurstücke und Grundstücke maßstabsgerecht, samt Flurstücksnummern und Grenzen. Sie ist damit der Nachweis, dass Ihr Grundstück existiert und wo genau es liegt.

Zusätzlich gibt die Karte Auskunft über die Nutzungsart des Bodens. Ein Kaufinteressent erkennt daran, ob Ihr Haus in einem Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet steht. Für die Bank ist das Dokument Pflicht, wenn eine Finanzierung bewilligt werden soll.

Für den Verkauf sollte die Flurkarte möglichst aktuell sein; die geforderte Gültigkeitsdauer erfragen Sie am besten beim zuständigen Katasteramt. Hintergrund ist, dass Flurstücke getrennt oder verschmolzen werden können.

Bei einer Flurkarte handelt es sich um ein offizielles Dokument, das beim zuständigen Katasteramt beantragt werden muss.

Wie ist Ihr Haus geschnitten, wie viele Zimmer hat es, wo liegen die Wasseranschlüsse? Wer ein Haus kauft, braucht diese Informationen. Sauber gezeichnete Grundrisse liefern sie und helfen Interessenten, sich Einrichtung oder Umbau vorzustellen.

Wir fertigen gerne professionelle Grundrisse für Sie an.

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über Ihr Grundstück, darunter sensible Daten. Dort steht etwa, ob das Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Beim Verkauf dient der Auszug als Beweis dafür, dass Sie der Eigentümer sind. Insgesamt gibt es fünf Grundbuchblätter.

Die Aufschrift nennt das zuständige Amtsgericht, das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück genau. Interessant sind vor allem die Blätter drei bis fünf: In „Abteilung I“ stehen die Eigentümer, samt der Frage, ob Sie gekauft oder geerbt haben. „Abteilung II“ führt Lasten und Beschränkungen auf, etwa Wegerechte. In „Abteilung III“ finden sich Grundschulden und Hypotheken.

  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilung I
  • Abteilung II
  • Abteilung III

Einsehen darf das Grundbuchblatt nur, wer ein berechtigtes Interesse hat – Kaufinteressenten gehören dazu.

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt. Dieses gehört zu den zuständigen Amtsgerichten. Über das Justizportal des Bundes und der Länder können Sie herausfinden, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist.

Eine Grundschuld ist eine rechtliche Belastung des Grundstücks und dient der Bank als Sicherheit. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann sie die Zwangsvollstreckung betreiben.

Haben Sie den Kredit für Ihr Haus bereits getilgt, sollten Sie die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen. Der Weg dafür führt über den Notar.

Verkaufen lässt sich ein Haus aber auch mit eingetragener Grundschuld. Gerne beraten wir dazu, was dabei zu beachten ist.

Die Kubatur beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Kaufinteressenten müssen die Berechnung vorlegen können, wenn sie bei ihrer Bank einen Kredit beantragen.

Durchgeführt wird eine Kubaturberechnung in der Regel von einem Architekten.

Ob saniert oder modernisiert wurde, ist nicht nur für die Wertermittlung wichtig, sondern auch für Kaufinteressenten. Heben Sie die Rechnungen deshalb auf und legen Sie sie beim Verkauf vor.

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz? Dann gehören die entsprechenden Dokumente in die Verkaufsmappe. Kaufinteressenten möchten wissen, welche Auflagen mit der Immobilie auf sie zukommen.

Wir besorgen Ihnen alle Dokumente für den Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen und der Region!

Fehlt Ihnen ein Dokument, ist ein Auszug veraltet oder die Mappe unvollständig? Dann erstellen oder besorgen wir das Fehlende für Sie. Weil A. Zürker Immobilien seit über 50 Jahren am selben Ort arbeitet, wissen wir, welches Amt hier welches Papier führt und womit dabei zu rechnen ist.

Welche Nachweise ein Käufer und dessen Bank verlangen, gehört zum Handwerk der IHK-geprüften Fachwirte in unserer Immobilienabteilung. Vor jedem Verkauf prüfen wir deshalb Haus für Haus, welche Unterlagen im Einzelfall wirklich nötig sind.

Häufige Fragen zu Hausverkauf-Unterlagen in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung

Welche Pflicht-Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung?

Diese Unterlagen stellt A. Zürker Immobilien für Ihren Hausverkauf zusammen:

  • Grundbuchauszug (aktueller Auszug)
  • Flurkarte/Liegenschaftskarte
  • Bauunterlagen und Grundrisse
  • Energieausweis
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise zu Sanierungen
  • Bei Denkmalschutz: Bescheinigungen

Die Beschaffung übernehmen wir für Sie.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug im Raum Garmisch-Partenkirchen?

Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts:

  • Online: Justizportal des Bundes und der Länder
  • Persönlich: Beim Amtsgericht
  • Per Post: Schriftlicher Antrag
  • Kosten: geringe Amtsgebühr (beim Grundbuchamt erfragen)
  • Bearbeitungszeit: wenige Tage bis Wochen

Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen – als Eigentümer kein Problem, und A. Zürker Immobilien stellt den Antrag auf Wunsch für Sie.

Wo bekomme ich eine Flurkarte für mein Haus in Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten?

Beim Katasteramt der zuständigen Gemeinde:

  • Kosten: Amtsgebühr (beim Katasteramt erfragen)
  • Online-Bestellung möglich
  • Bearbeitung: wenige Tage bis Wochen
  • Gültigkeit: möglichst aktuell für den Hausverkauf

Bei Wohnungen kommt die Teilungserklärung dazu; A. Zürker Immobilien fordert beides für Sie an.

Was tun, wenn Bauunterlagen für den Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen und im Umland fehlen?

Vorgehen bei fehlenden Unterlagen:

  • Bauamt der Gemeinde kontaktieren
  • Aktenrecherche bei alten Häusern
  • Architekt beauftragen für Neuberechnung
  • Vermesser für Aufmaße (Honorar je nach Aufwand)

Bei sehr alten Häusern dauert die Recherche länger – A. Zürker Immobilien kennt die Wege zu den Ämtern und übernimmt sie für Sie.

Wie aktuell müssen die Unterlagen beim Hausverkauf im Werdenfelser Land sein?

Aktualitätsanforderungen:

  • Grundbuchauszug: möglichst aktuell
  • Flurkarte: möglichst aktuell
  • Energieausweis: mehrjährige Gültigkeit (Ausstellungsdatum beachten)
  • Bauunterlagen: bei Veränderungen aktualisieren
  • Wohnflächenberechnung: nach Umbauten neu

Was davon neu beschafft werden muss, prüft A. Zürker Immobilien vor dem Verkauf.

Was kostet die Beschaffung der Hausverkauf-Unterlagen in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung?

Realistische Kosten:

  • Grundbuchauszug: geringe Amtsgebühr
  • Flurkarte: geringe Amtsgebühr
  • Bauunterlagen-Kopie: moderate Amtsgebühr
  • Energieausweis: je nach Variante (bedarfs- oder verbrauchsorientiert)
  • Wohnflächenberechnung: je nach Aufwand
  • Genaue Gebühren: nennen die zuständigen Ämter

Bei A. Zürker Immobilien sind diese Beschaffungen in der Provision enthalten.

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