Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Privatleute tragen Verkäufer und Käufer die Maklercourtage gemeinsam. Als A. Zürker Immobilien vermitteln wir zwischen beiden Seiten und vertreten die Belange des Verkäufers ebenso wie die des Käufers. Entsprechend wird die Provision zu gleichen Teilen aufgeteilt, und ihre Höhe halten wir vorab schriftlich fest.

Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?

In aller Regel tragen Verkäufer und Käufer die Courtage je zur Hälfte. Abweichungen davon sind möglich. Wir stellen Ihnen die gängigen Varianten vor:

  1. Wir werden für den Verkäufer und für den Käufer zugleich tätig (Doppelvertrag), sodass jede Seite ihren hälftigen Anteil an der Maklerprovision trägt.
  2. Eine Partei, meist der Verkäufer, beauftragt uns und zahlt zunächst die gesamte Provision. Im Kaufvertrag wird später vereinbart, dass der Käufer einen Teil davon übernimmt. Der Auftraggeber muss dabei allerdings stets mindestens die Hälfte der Maklergebühren selbst tragen.
  3. Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die gesamte Provision übernehmen.

Maklervertrag in Schriftform

Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf der Textform, beispielsweise einer E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag genügen nicht, um ihn wirksam zustande zu bringen. Wir sind Mitglied im IVD (Immobilienverband Deutschland) und an dessen Standesregeln gebunden; Auftrag, Leistungen und Courtage halten wir deshalb ausnahmslos schriftlich fest.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen

  • Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihres Hauses und nutzen Sie Leistungen, die den Preis der Maklerprovision tragen:
  • Wir kennen den Verkaufsprozess von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin und übernehmen die anfallenden Aufgaben.
  • Wir wissen, welche Unterlagen für den Hausverkauf nötig sind, und beschaffen sie Ihnen zeitnah.
  • Mit unserer Marktkenntnis im Raum Garmisch-Partenkirchen und im Werdenfelser Land setzen wir einen angemessenen Preis an.
  • In unserer Datenbank sind viele Kaufinteressenten vorgemerkt, was den Verkaufsprozess abkürzen kann.
  • Mit bewährten und neuen Vermarktungswegen machen wir Ihr Haus bei den passenden Interessenten bekannt.
  • Wir begleiten die Vertragsabwicklung bis zur Beurkundung und stimmen uns dafür eng mit dem Notariat ab.
  • Wir richten die Vermarktung darauf aus, dass Sie zügig und zu einem angemessenen Preis abschließen.
  • Die Maklerprovision fällt für Sie nur im Erfolgsfall an.

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Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen.

Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Wir beraten Sie dazu unverbindlich und kostenlos, bevor ein Auftrag zustande kommt. Die Wertermittlung, die in der Provision enthalten ist, erstellt Geschäftsführer Alexander Zürker, Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (GBS + IHK) und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung; er und sein Team stehen Ihnen im Werdenfelser Land persönlich zur Seite. Oder möchten Sie uns gleich mit dem Hausverkauf beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen?

Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklercourtage beim Hausverkauf zu gleichen Teilen — jede Seite trägt ihren Anteil. Die genaue Höhe vereinbaren wir von A. Zürker Immobilien vorab schriftlich mit Ihnen, bevor ein Auftrag zustande kommt.

Vorabkosten entstehen Ihnen dabei nicht — die Provision wird erst beim Notartermin und tatsächlichen Verkaufsabschluss fällig.

Wann muss ich die Maklerprovision beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen zahlen?

Die Maklerprovision wird erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig. Kommt der Verkauf nicht zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.

Bei A. Zürker Immobilien sind alle Vorleistungen wie Wertermittlung, Exposé, Vermarktung, Drohnen-Aufnahmen und Besichtigungen ohne Vorabkosten enthalten.

Was leistet die Maklerprovision beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen?

In der Provision stecken alle Leistungen, die zum erfolgreichen Verkauf gehören:

  • Wertermittlung mit Boden-, Sach- und Vergleichswert-Analyse
  • Aufbereitung aller Verkaufsunterlagen (Grundbuch, Energieausweis, Bebauungsplan)
  • Hochwertige Fotos inklusive Drohnen-Aufnahmen
  • Exposé mit allen Pflichtangaben
  • Vermarktung über alle relevanten Portale
  • Besichtigungen und Bonitätsprüfung der Interessenten
  • Verhandlungsführung in Ihrem Interesse
  • Notartermin-Vorbereitung und -Begleitung

A. Zürker Immobilien ist Platin-Partner bei Immowelt und Silber-Partner bei ImmobilienScout24; die Vermarktung über diese Portale ist Teil der Provision. Welche Leistungen enthalten sind, steht als Verzeichnis im Maklervertrag.

Können Verkäufer und Käufer die Provision in Garmisch-Partenkirchen anders aufteilen?

Theoretisch ja — der Auftraggeber kann die Provision auch allein tragen. Wichtig: Wer den Auftrag erteilt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst übernehmen — die gesamten Kosten auf den Käufer abzuwälzen, ist nicht zulässig.

In der Praxis erleben wir bei A. Zürker Immobilien, dass Käufer die hälftige Teilung als marktüblich akzeptieren.

Lohnt sich die Maklerprovision beim Hausverkauf in Garmisch-Partenkirchen?

In den meisten Fällen ja: Ein unpassend angesetzter Preis oder eine überlange Vermarktungsdauer kosten am Ende oft mehr, als die Courtage ausmacht. Was ein Haus in der Zugspitzregion trägt, lässt sich ohne Marktkenntnis kaum verlässlich einschätzen.

Bei A. Zürker Immobilien kommen regelmäßig Privatverkäufer nach mehreren Monaten erfolgloser Vermarktung zu uns — das Haus gilt am Markt dann schon als „verbrannt".

Bekomme ich Geld zurück, wenn das Haus in Garmisch-Partenkirchen nicht verkauft wird?

Kommt der Verkauf nicht zustande, entstehen Ihnen als Auftraggeber keine Kosten. Eine Rückerstattung erübrigt sich damit — die Vorleistungen tragen wir wirtschaftlich selbst.

A. Zürker Immobilien arbeitet ausschließlich erfolgsabhängig. Sie zahlen erst, wenn tatsächlich verkauft ist.

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Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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