Ihre Optionen bei der Erbschaft eines Mehrfamilienhauses in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung
Finden Sie mit uns auch in dieser schwierigen Situation die beste Lösung für Ihre Immobilie
Als Erbe eines Mehrfamilienhauses tragen Sie zwei Lasten gleichzeitig: den Verlust eines Angehörigen und die Frage, was mit dem Gebäude geschehen soll. Klären Sie deshalb zuerst, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten.
Viel Zeit bleibt Ihnen dafür nicht. Die gesetzliche Frist, das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht auszuschlagen, ist knapp bemessen – die genaue Dauer und Ihren konkreten Fall klären Sie am besten frühzeitig mit dem Nachlassgericht oder Ihrem Notar. Eine Ausschlagung kann dann vorteilhaft sein, wenn die hinterlassenen Verbindlichkeiten höher ausfallen als der Erlös, den ein Verkauf des Mehrfamilienhauses einbringen würde.
Ist das nicht der Fall und haben Sie das Erbe angenommen, bleiben zwei Wege: Sie behalten und vermieten das Mehrfamilienhaus oder Sie verkaufen es. Wir sind seit über 50 Jahren im Werdenfelser Land rund um Garmisch-Partenkirchen ansässig, führen das Familienunternehmen in dritter Generation und haben uns unter anderem auf Erbschaftsimmobilien spezialisiert – diese Entscheidung begleiten wir mit Ruhe.
Wollen Sie sich über die Mieteinnahmen ein regelmäßiges Zusatzeinkommen sichern? Dann ist die Vermietung die richtige Option für Sie. Denken Sie jedoch daran, dass in diesem Fall die technische wie die kaufmännische Verwaltung Ihres Mehrfamilienhauses an Ihnen hängen bleibt. Dazu gehört es unter anderem, im Bedarfsfall den Handwerker zu beauftragen sowie die jährlichen Nebenkostenabrechnungen zu erstellen und zu versenden. Möchten Sie das lieber abgeben und Zeit und Nerven sparen? Dann sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen, worauf es bei der laufenden Bewirtschaftung ankommt und welche Aufgaben sich sinnvoll auslagern lassen.
Ist Ihnen die Verwaltung Ihres Mehrfamilienhauses zu aufwendig und möchten Sie durch einen Verkauf lieber eine größere Summe auf einen Schlag auf Ihrem Konto haben? Dann verkaufen Sie Ihr Mehrfamilienhaus. Unsere Makler begleiten Sie über den gesamten Verkaufsprozess. Im ersten Schritt klären wir, ob die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen oder ein Globalverkauf in Ihrem Fall der sinnvollere Weg ist.
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Aufteilung in Eigentumswohnungen vs. Globalverkauf
Über eine Teilungserklärung lässt sich das geerbte Gebäude in einzelne Einheiten aufteilen, die anschließend separat verkauft werden. Dieser Weg ist aufwendiger, führt aber häufig zu einem höheren Verkaufserlös. Wie die Aufteilung in Eigentumswohnungen im Detail funktioniert, erklären wir Ihnen gerne ausführlich.
Haus als Ganzes verkaufen
Möchten Sie Ihr geerbtes Mehrfamilienhaus lieber als gesamtes Gebäude abgeben? Dann kommt eher ein Globalverkauf für Sie in Frage. Auch dabei, wenn die komplette Einheit den Eigentümer wechselt, begleiten wir Sie gerne.
Zielgruppen für ein Mehrfamilienhaus
Neben der Frage nach Aufteilung oder Globalverkauf ist zu klären, wer als Käufer für Ihr geerbtes Mehrfamilienhaus überhaupt in Frage kommt. Mehrparteienhäuser sind in der Regel interessant für:
- Privatkäufer
- Investoren
Privatkäufern geht es beim Kauf eines Mehrfamilienhauses meist in erster Linie um die eigene Altersvorsorge, während Investoren nach Objekten suchen, die eine möglichst hohe Rendite abwerfen.
Wir wissen, welche dieser Zielgruppen zu Ihrem geerbten Mehrfamilienhaus passt, und richten die Vermarktung genau darauf aus.
Lassen Sie sich von uns umfassend beraten
Möchten Sie einen zufriedenstellenden Preis für Ihr Mehrfamilienhaus erzielen? Dann verkaufen Sie mit uns! Im Rahmen unserer professionellen Wertermittlung prüfen wir Zustand, Mietstruktur und Lage Ihres Mehrfamilienhauses.
Inhaber Alexander Zürker ist Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (GBS und IHK) und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung – der Marktwert steht damit auf einer belastbaren Grundlage. Darauf aufbauend legt A. Zürker Immobilien den Verkaufspreis fest und spricht Käufer in Garmisch-Partenkirchen und den Nachbarorten gezielt an.
Häufige Fragen zum geerbten Mehrfamilienhaus in Garmisch-Partenkirchen
Soll ich das geerbte Mehrfamilienhaus in Garmisch-Partenkirchen verkaufen oder behalten?
Die Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: Bewirtschaftungsaufwand, Sanierungsbedarf und persönliche Lebenssituation. Ein bewirtschaftetes Mehrfamilienhaus bedeutet laufende Verwaltungsarbeit, finanzielle Risiken und energetische Sanierungspflichten — Erfahrung als Vermieter ist dabei Voraussetzung.
A. Zürker Immobilien stellt Ihnen kostenlos eine Vergleichsrechnung Behalten gegen Verkaufen auf — so entscheiden Sie auf einer belastbaren Basis.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer beim MFH-Erbe in Garmisch-Partenkirchen?
Die Höhe hängt von Verwandtschaftsgrad und Wert ab. Für Ehepartner und Kinder fallen die Freibeträge deutlich höher aus als für entferntere Verwandte, und auch der Steuersatz steigt mit geringerem Verwandtschaftsgrad und höherem Wert. Die genauen Beträge legt das Erbschaftsteuerrecht fest.
Wichtig: Für vermieteten Wohnraum sieht der Gesetzgeber zusätzlich einen steuerlichen Abschlag auf den Verkehrswert vor. Binden Sie früh einen Steuerberater ein, der Ihren Fall konkret durchrechnet — A. Zürker Immobilien liefert ihm die nötigen Zahlen zur Immobilie.
Was passiert mit den Mietern beim Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Mietverträge bleiben bestehen — es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Der Käufer übernimmt alle bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Eine Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer ist möglich, hat aber strenge Voraussetzungen.
A. Zürker Immobilien informiert die Mieter zum richtigen Zeitpunkt — meist erst nach dem Notarvertrag, um keine Unruhe in das Mietverhältnis zu bringen.
Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen vor dem Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern lohnt es sich oft: Der Einzelverkauf erzielt in vielen Fällen einen höheren Gesamterlös als der Globalverkauf. Voraussetzung: gute Lage, gute Bausubstanz, akzeptable Wohnungsgrößen, vermarktungsfähige Aufteilung.
Aufwand: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, höhere Vermarktungskosten. A. Zürker Immobilien kalkuliert beide Varianten kostenfrei und zeigt Ihnen die wirtschaftliche Differenz auf.
Wie gehen wir bei einer Erbengemeinschaft in Garmisch-Partenkirchen vor?
Bei mehreren Erben muss vor dem Verkauf eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen — entweder mit gemeinsamer Verkaufsentscheidung und anteiliger Erlös-Verteilung, oder mit Auszahlung einzelner Erben.
Bei uneinigen Erben bleibt nur die Teilungsversteigerung mit erheblichem Wertverlust. A. Zürker Immobilien vermittelt in Konfliktfällen und arbeitet mit Notar und Anwalt zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Welche Spekulationssteuer fällt beim MFH-Erbe in Garmisch-Partenkirchen an?
Bei geerbten Immobilien zählt das Kaufdatum des Erblassers, nicht das Erbdatum. Hat der Erblasser das Mehrfamilienhaus lange genug gehalten, ist der Verkauf für den Erben spekulationssteuerfrei.
Bei jüngerem Kauf des Erblassers kann für die verbleibende Haltefrist Spekulationssteuer anfallen. Ein Steuerberater sollte das konkret prüfen — A. Zürker Immobilien vermittelt Ihnen auf Wunsch entsprechende Spezialisten.
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