Scheidung: Das sollten Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses berücksichtigen
Wir begleiten Sie durch ein Vorhaben mit vielen offenen Fragen
Haben Sie sich als Paar getrennt und möchten nun auch die gemeinsame Immobilie verkaufen? Dann wird es mitunter kompliziert. Noch schwieriger wird es, wenn es sich dabei um ein Mehrfamilienhaus mit laufenden Mietverhältnissen handelt.
A. Zürker Immobilien begleitet Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung seit über 50 Jahren in dritter Generation; Scheidungs- und Erbschaftsimmobilien gehören dabei zu unseren ausgewiesenen Schwerpunkten. Im Folgenden lesen Sie, welche Vor- und Nachteile ein Verkauf hat und welche Besonderheiten Sie vorher oder währenddessen beachten sollten.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Möchten Sie nicht auf die monatlichen Mieteinnahmen verzichten und das Mehrfamilienhaus noch zu Lebzeiten per Schenkung an Ihre Tochter oder Ihren Sohn übertragen oder es später vererben? Dann spricht viel dafür, das Haus zu behalten.
Gehen Sie künftig getrennte Wege, kommen aber weiterhin gut miteinander aus? Dann können Sie Ihr Mehrfamilienhaus auch nach der Scheidung gemeinsam vermieten. Voraussetzung dafür: Keiner von Ihnen ist auf das Geld aus einem Verkauf angewiesen.
Brauchen Sie Geld oder möchten Sie das Mietmanagement nicht länger gemeinsam stemmen? Dann kommt der Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses in Frage.
Welche Kriterien beim Verkauf eine Rolle spielen
Wenn ein ehemaliges Ehepaar sein Mehrfamilienhaus verkaufen möchte, sind einige Besonderheiten zu beachten. Darüber geben wir Ihnen einen kurzen Überblick. Für rechtsverbindliche Aussagen sollten Sie zusätzlich einen Familienanwalt oder Notar hinzuziehen.
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Gehört Ihnen ein Mehrfamilienhaus, das Sie schon vor Ihrer Hochzeit erworben haben, und wollen Sie es nun nach der Scheidung verkaufen? Dann lohnt ein Blick auf den Zugewinn: Ohne Ehevertrag leben Sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft.
Dort bleibt das jeweilige Eigentum zwar voneinander getrennt. Ihr Vermögen kann aber durch die Abzahlung des Kredits gewachsen sein, und dieser Zuwachs ist im Rahmen eines Zugewinnausgleiches zu teilen – bei einem Verkauf müssten Sie also einen Betrag an Ihre Ex-Partnerin oder Ihren Ex-Partner zahlen. Wie hoch der Ausgleich ausfällt, klären Sie am besten mit Ihrem Familienanwalt oder Notar.
Haben Sie vor Ihrer Hochzeit einen Ehevertrag geschlossen und darin die Gütertrennung vereinbart, verzichten beide Seiten auf einen Zugewinnausgleich. Wer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer des Mehrfamilienhauses eingetragen ist, kann es ohne Weiteres verkaufen.
Die Gütertrennung eignet sich vor allem für selbstständig Tätige. Im Fall einer Scheidung sind dadurch sowohl das Unternehmen als auch der Partner vor Schulden geschützt.
Haben Sie das Mehrfamilienhaus damals gemeinsam erworben und sich beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch eintragen lassen? Dann können Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen und den Erlös untereinander aufteilen – oder es über eine Aufteilung in Eigentumswohnungen wohnungsweise veräußern –, sofern Sie sich einig werden.
Wir begleiten Sie durch den Verkaufsprozess
Können Sie sich nicht einigen, wie Sie den Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses am besten regeln? Unser Team in Garmisch-Partenkirchen und im Werdenfelser Land bespricht die Optionen mit Ihnen. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite – von der Wertermittlung Ihres Mehrfamilienhauses über die Vermarktung bis zur Objektübergabe.
Inhaber Alexander Zürker ist Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (GBS und IHK) und Gutachter für Grundstücks- und Gebäudebewertung. Der Verkehrswert, den wir ermitteln, ist deshalb eine belastbare und neutrale Grundlage – gerade bei einer Trennung wichtig für beide Seiten.
Das Ziel dabei ist es, zügig einen Käufer oder gegebenenfalls einen Investor für Ihr Mehrfamilienhaus zu finden und einen Preis zu erzielen, mit dem Sie abschließen können.
Häufige Fragen zum MFH-Verkauf bei Scheidung in Garmisch-Partenkirchen
Wie wird ein gemeinsam erworbenes Mehrfamilienhaus in Garmisch-Partenkirchen bei Scheidung aufgeteilt?
Bei gemeinsamem Eigentum stehen Ihnen drei Wege offen: Verkauf mit hälftiger Teilung des Erlöses, Auszahlung des Partners zum Verkehrswert oder gemeinsame Weitervermietung als Anlageobjekt. Gerade bei Mehrfamilienhäusern trägt der dritte Weg häufiger, als viele erwarten.
A. Zürker Immobilien rechnet Ihnen jede Variante wirtschaftlich durch — die Entscheidung sollte auf Zahlen beruhen und nicht auf der Stimmung des Moments.
Was ist der Zugewinnausgleich beim MFH-Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in der Zugewinngemeinschaft. Wertzuwächse während der Ehe — etwa durch Tilgung oder steigende Mieteinnahmen — werden bei der Scheidung hälftig ausgeglichen, auch wenn das Mehrfamilienhaus einem Partner allein gehört.
Bei vermieteten Renditeobjekten fällt dieser Ausgleich schnell erheblich aus. Für die rechtsverbindliche Berechnung arbeitet A. Zürker Immobilien mit Ihrem Familienanwalt und Ihrem Steuerberater zusammen.
Wie hoch ist die Auszahlungssumme an den Ehepartner in Garmisch-Partenkirchen?
Bei gemeinsamem Eigentum entspricht die Auszahlung dem hälftigen Verkehrswert abzüglich der hälftigen Restschuld. Bei Mehrfamilienhäusern erreicht diese Summe rasch eine Größenordnung, die den bleibenden Partner finanziell stark fordert.
A. Zürker Immobilien erstellt dafür eine neutrale Wertermittlung. Sie gibt beiden Seiten eine nachvollziehbare Verhandlungsgrundlage, statt die Auszahlung zum Streitpunkt werden zu lassen.
Was ist mit den Mietverträgen und Mietern beim Scheidungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Die Mietverträge laufen weiter — der Käufer tritt automatisch in alle bestehenden Mietverhältnisse ein. Offiziell informiert werden die Mieter erst nach dem Notarvertrag, vorher genügt eine Abstimmung mit der Mietverwaltung.
A. Zürker Immobilien hält die Kommunikation entsprechend zurückhaltend: Details erfahren die Mieter erst, wenn der Verkauf rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
Welche Rolle spielt die Bank beim Scheidungs-MFH-Verkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Beim Verkauf wird der laufende Kredit aus dem Erlös abgelöst. Für die vorzeitige Ablösung verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, die bei großen Finanzierungen spürbar ins Gewicht fällt; die genaue Höhe nennt Ihnen Ihre Bank.
Wird ein Partner ausgezahlt, übernimmt der andere meist die komplette Restschuld — dafür prüft die Bank die Bonität neu. A. Zürker Immobilien stimmt den Zeitplan mit den beteiligten Banken ab.
Wie lange dauert ein MFH-Scheidungsverkauf in Garmisch-Partenkirchen?
Für die Vermarktung sollten Sie sechs bis zwölf Monate einplanen — bei Mehrfamilienhäusern länger als bei Einfamilienhäusern, weil Investoren gründlicher prüfen. Bei einer Scheidung kommen Abstimmungen mit den Anwälten, die Zugewinnberechnung und die Auseinandersetzungsvereinbarung hinzu.
A. Zürker Immobilien strukturiert den Prozess mit klaren Meilensteinen und arbeitet parallel zur familienrechtlichen Klärung, nicht erst danach.
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